Allgemeinstrom zu hoch

  • Hallo,
    bei der letzten Nebenkostenabrechnung wurde die Hausgemeinschaft ( 7 Parteien ) mit einem Allgemeinstrom in Höhe von ca. 500,00 €
    belastet.
    Da mir dieser Betrag zu hoch erschien, habe ich den Vermieter gebeten, mir die Verbrauchsstellen für den Zähler mitzuteilen.
    ( Treppenhausbeleuchtung kann ja diesen Betrag alleine nicht ausmachen.) Trotz Erinnerung keine Anwort.
    Was soll man tun.?
    Zum Anwalt laufen,oder selbst dagegen vorgehen. Aber in welcher Form.?

    Danke für Infos.
    :mad:

  • Lassen Sie sich die Quittungen vorlegen und fordern Sie Auskunft.
    Erheben Sie schriftlich Einspruch gegen diese Position und halten diesen Betrag vorläufig zurück.

    Aus "Mietrechtslexikon":
    Dem Mieter steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu, solange der Vermieter (oder Verwalter) einem Verlangen des Mieters auf Belegeinsicht bzw. auf Überlassung von Belegkopien nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist mit der Folge, dass solange auch der Saldo aus der entsprechenden Nebenkostenabrechnung nicht fällig wird (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Auflage, Rd.-Nr. 809 mit Rechtsprechungsnachweisen). AG Diez, Urteil vom 26. September 2001, Az: 8 C 210/01 AG Dinslaken, Urteil vom 8. Mai 2001, Az: 33 C 177/00; AG Siegburg, Urteil vom 17. Mai 1991, Az: 9 C 549/90

  • Hallo stonemouse,
    leider ist es nicht zu erkennen, ob Sie den Vermieter schriftlich mit Nachweis gebeten bzw. aufgefordert haben.
    Falls nein, dann am besten den ganzen Ablauf noch einmal schriftlich mit Nachweis durchgehen.
    > Somit haben Sie Beweise fuer event. aufkommende Rueckmeldung von Seiten des Vermieters.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi