Hallo,
es wird im Rahmen eines unbefristeten Mietvertrags ein Verzicht auf das Recht auf ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für 1 Jahr vereinbart (wirksam) - ist hierbei innerhalb diesen 1 Jahres auch die Kündigung wegen Eigenbedarf entsprechend ausgeschlossen?
Vielen Dank für Eurer Feedback.