Gutachten Mietfläche

  • In der Regel bezahlt der die Musik, der sie bestellt. Will heißen, dass erst in einem Prozess vor Gericht ein Gutachter bestellt wird, der dann auch von der unterlegenen Partei bezahlt werden muss.

    Du wirst also den Gutachter bezahlen müssen und wenn der Vermieter die Kosten nicht übernimmt, wirst du die einklagen müssen.