Mietvertrag enthält keine Heizkosten! Was nun?

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe kürzlich über eine Maklerin einen Mietvertrag unterschrieben. Ich werde aber aus dem Inhalt des Wohnungsangebotes und des Mietvertrages nicht schlau! Im Wohnungsangebot steht, dass die Heizkosten in Nebenkosten enthalten sind. Aber die Höhe der Nebenkosten wird nicht erwähnt. Nur die Betriebskosten werden angezeigt.

    Und im Mietvertrag stehen nur Kaltmiete und Betriebskosten drin. Was heißt das jetzt für mich? So wie ich das im Internet gelesen habe, braucht der Mieter nur die Kosten zu zahlen, die im Mietvertrag auch angegeben sind. Seht euch bitte das verbindliche Wohnungsangebot der Maklerin und den Mietvertrag mal genau an und klärt mich bitte auf.

  • Alles korrekt im Vertrag !

    Sie zahlen die Grundmiete und eine Betriebskostenvorauszahlung von 60 € pro Monat.
    In dieser Betriebskostenvorauszahlung ist auch gleichzeitig die Heizkostenvorauszahlung enthalten.

  • Zitat

    In dieser Betriebskostenvorauszahlung ist auch gleichzeitig die Heizkostenvorauszahlung enthalten.

    Das kann natürlich nicht sein, denn 60,- Euro für beide Kostengruppen wäre ein Geschenk. Und wer kann heutzutage solche Geschenke machen?

    Könnte es sein, dass es in dieser Wohnung eine Gasetagenheizung gibt, oder das Haus mit Fernwärme versorgt wird (in Dortmund nicht unüblich) und für diese Versorgung ein besonderer Vertrag mit dem Wärmelieferanten fällig ist? Denn im Exposee werden die Heizkosten und auch die Nebenkosten (wohl die kalten Nebenkosten gemeint) getrennt aufgeführt.

    Und dann frage ich mich, warum du nicht die Maklerin nach den Betriebskosten fragst, oder hast du angenommen, dass die hier im Forum antwortet?

  • Und dann frage ich mich, warum du nicht die Maklerin nach den Betriebskosten fragst, oder hast du angenommen, dass die hier im Forum antwortet?

    Das frage ich den Ratsuchenden auch.

    Ihr beide seid ja richtige Experten! Man, man, man!

    Es ging um eine rechtliche Angelegenheit und nicht um Ahnungslosigkeit bezüglich der Ausstattung der Wohnung und ihrer Kosten! Ich weiß, welche Ausstattung (Öl-Zentralheizung) die gemietete Wohnung hat und dass normalerweise für eine Wohnung Heizkosten, Betriebskosten und Kaltmiete anfallen!

    Wenn aber die Maklerin im Exposé, die ja rechtlich verbindlich ist, fehlerhafte Angaben macht und diese Fehler sich im Vertrag fortsetzen, dann ist das doch deren Dummheit! Mein Mietvertrag ist rechtlich gültig und da kommen keine Heizkosten vor!

    D.h. ich werde auch keine Heizkosten zahlen müssen! Ich wollte nur sichergehen, ob ich richtig liege!

    Eure voreingenommenen Kommentare waren echt..

  • Hier noch die letzte Ausfahrt vor der Bauchlandung, Sie Rüpel ! Lesen Sie besonders Punkt 4. und 5.

    Gemäß § 556 Abs. 1 BGB ist der Mieter nur zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.
    Zu den Betriebskosten zählen nach § 2 BetrKV die folgenden Kosten:

    1. laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks, Grundsteuer
    2. Wasserversorgung
    3. Entwässerung
    4. Betrieb der zentralen Heizungsanlage und Abgasanlage
    5. Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
    6. verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
    7. Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs
    9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
    10. Gartenpflege
    11. Beleuchtung, Kosten für die Außenbeleuchtung und Flure
    12. Schornsteinreinigung
    13. Sach- und Haftpflichtversicherung
    14. Hauswart
    15. Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage
    16. Betrieb von Einrichtungen für die Wäschepflege
    17. sonstige Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (4. Dezember 2011 um 23:00)

  • Ratsuchender:
    "Ihr beide seid ja richtige Experten! Man, man, man!"
    Danke, das baut auf! Bei den letzten drei Wörtern fehlen jeweils die letzten Buchstaben (abba das nur btw).

    "Ich weiß, welche Ausstattung (Öl-Zentralheizung) die gemietete Wohnung hat"
    Schön, dass DU das weisst, also brauchste von Ahnungslosen keine Antwort zu erwarten.

    "Wenn aber die Maklerin im Exposé, die ja rechtlich verbindlich ist,"
    Ha ha.

    "...und diese Fehler sich im Vertrag fortsetzen, dann ist das doch deren Dummheit!"
    Diesbezüglich haben in unserer Republik die Gerichte die letzten Worte. Versuch' es doch mal herauszufinden!

    "Mein Mietvertrag ist rechtlich gültig und da kommen keine Heizkosten vor!"
    Studiere doch mal die HKVO.

    "D.h. ich werde auch keine Heizkosten zahlen müssen! Ich wollte nur sichergehen, ob ich richtig liege!"
    Wie schon gesagt, Gerichte...

    "Eure voreingenommenen Kommentare waren echt.."
    Dem kann abgehelft werden: Schreibe doch bei Deiner Frage einfach dabei, welche Antwort Du haben möchtest.

  • Zitat

    D.h. ich werde auch keine Heizkosten zahlen müssen! Ich wollte nur sichergehen, ob ich richtig liege!

    Ja, da liegst du völlig richtig. Du darfst dich dann aber auch nicht wundern, wenn deine Heizkörper kalt bleiben, denn Wärme gibt es nur gegen Bares, das sollte auch dir klar sein.

  • Zitat

    Wenn aber die Maklerin im Exposé, die ja rechtlich verbindlich ist, fehlerhafte Angaben macht und diese Fehler sich im Vertrag fortsetzen, dann ist das doch deren Dummheit! Mein Mietvertrag ist rechtlich gültig und da kommen keine Heizkosten vor!

    D.h. ich werde auch keine Heizkosten zahlen müssen! Ich wollte nur sichergehen, ob ich richtig liege!

    Wow, woher nehmen Sie diese weisen Erkenntnisse?

    Im Exposé ist eindeutig angegeben, dass die Heizkosten im Nebenkostenabschlag enthalten sind. Und es gibt absolut keine Vorschrift, dass Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen getrennt im Mietvertrag ausgewiesen werden müssen. Leider haben Sie nur die ersten beiden Seiten des Vertrages zur Verfügung gestellt. Aber ich gehe fest davon aus, dass sich zu den Heizkosten noch weitere Vereinbarungen im Vertrag finden.

  • was ich aus dem Mietvertrag rauslesen kann, ist dass tatsächlich kein monatlicher ABSCHLAG auf die Heiz-WW-Kosten verlangt wird (wäre evtl. nachvollziehbar bei einer Öl-Heizung entstehen dem Vermieter ja auch keine monatlichen Kosten???). Aber wie es im Expose steht, Heizkosten sind in den Nebenkosten enthalten. Dann wird der Vermieter vermutlich EINE Jahresabrechnung stellen, und DIE würd ich nicht auf einmal zahlen wollen!!! also guter Tipp, schon mal anfangen zu sparen.....;)

  • Hier noch die letzte Ausfahrt vor der Bauchlandung, Sie Rüpel ! Lesen Sie besonders Punkt 4. und 5.

    Jung, welche Ausfahrt meinst du? Die zu der Sinnlosigkeit deiner Antwort? Dein Schuss ging ja völlig nach hinten los!

    Dein Beitrag mit der Betriebskostenverordnung, speziell Punkt 4 und 5, hat meine These nur noch rechtlich untermauert, als zu entkräften!
    Ich sag nur, dumm gelaufen!

    Des Weiteren, wer lesen und denken kann, ist klar im Vorteil!

    Im Exposé steht Heizkosten in Nebenkosten enthalten! Und wenn im Mietvertrag außer Betriebskosten keine anderen Nebenkosten vorkommen, dann sind Nebenkosten = Betriebskosten!

    Und da laut § 2 Betriebskostenverordnung, die Betriebskosten auch die Kosten für die Heizungsanlage und Warmwasser mit enthalten, können somit rein rechtlich auch keine gesonderten Heizkosten von mir verlangt werden!

  • Okay, dann zahlst du keine Heizkostenvorauszahlung sondern die komplette Rechnung auf einen Schlag. Denn laut Gesetz ist der Vermieter nicht verpflichtet eine monatliche Vorauszahlung zu erheben. Er kann Null Euro verlangen und dir dann die komplette Rechnung präsentieren. Was ist dir also lieber?

    Denn selbst wenn dein Vermieter die Caritas oder die Heisarmee wäre, Heizkosten fallen in diesen lausigen Zeiten immer an, egal was im Mietvertrag als Vorauszahlung vereinbart ist.

  • Die 60 Euro Vorauszahlung sind für die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung.
    Und die Heizkosten sind nunmal Teil der Betriebskosten.

    Man kann Heizkosten und kalte Betriebskosten getrennt abrechnen und dafür auch getrennte Vorauszahlungen berechnen.
    Man kann aber auch den ganzen Kram in einem Abwasch abrechnen.

    Somit fällt natürlich auch nur ein Abschlag an, der am Ende auf die Gesamtrechnung angerechnet wird (also natürlich incl. Heizung).

  • Ratsuchender:

    "Dein Schuss ging ja völlig nach hinten los!"
    Wer zuletzt schiesst, schiesst am besten.

    "Ich sag nur, dumm gelaufen!"
    Das wirst Du Dir nach der ersten Nebenkostenabrechnung selbst sagen müssen.

    "Des Weiteren, wer lesen und denken kann, ist klar im Vorteil!"
    Können wir.

    "Im Exposé steht Heizkosten in Nebenkosten enthalten!"
    Richtig. Und darauf wird man Dich festnageln. Da die 60€ ja nur eine monatliche Abschlagszahlung darstellen, darfste Dich schon warm anziehen - nicht, weil nicht geheizt werden wird, sondern vonwegen der auf Dich zukommenden Nachzahlung.

    "Und wenn im Mietvertrag außer Betriebskosten keine anderen Nebenkosten vorkommen, dann sind Nebenkosten = Betriebskosten!"
    Um es einmal klar zu stellen: Neben- und Heizkosten sind ein Teil der Betriebskosten (Oberbegriff).

    Haste schon gemerkt, dass ich ohne "!" auskomme? Du hingegen hast es wohl nötig..., bleibt aber wirkungslos.

    "Und da laut § 2 Betriebskostenverordnung, die Betriebskosten auch die Kosten für die Heizungsanlage und Warmwasser mit enthalten, können somit rein rechtlich auch keine gesonderten Heizkosten von mir verlangt werden!"
    Doch. Lediglich die 60€ mtl. sind etwas wenig.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Dezember 2011 um 22:25)

  • Es geht nicht darum, dass für den Vermieter Heizkosten anfallen, sondern, was im Mietvertrag vereinbart worden ist und demnach rechtsmäßig zu entrichten ist!

    Wenn im Handyvertrag z.B. Anschluss- und Abschlussgebühr nicht aufgeführt wird, dann braucht man das auch nicht bezahlen! Egal, ob dem Anbieter diese Kosten entstehen oder nicht!

  • oh mann, hab mir gerade die posts vom ratsuchenden durchgelesen,kann mir jemand sagen, die wievielte Wohnung diese jetzt ist seit Anmeldung hier auf dem Forum??? Zweite, dritte, vierte, bin da etwas durcheinander gekommen, allgemein würde ich sagen, mir tut der jetzige Vermieter leid... . Für mich ist die Einstellung vom Ratsuchenden einfach asozial....

  • Man müsste nun eigentlich zu der Erkenntnis kommen, das es um die Frage garnicht mehr geht.
    Vielmehr erfreuen sich solche Leute einfach nur an Stänkerei.
    Antwort: Konsequent ignorieren.