Meine Betriebskosten/Nebenkostenabrechnung enthält keinen Verteilerschlüssel.Abgerechnet wird für zwei nebeneinanderliegende Miethäuser a 6 Parteien.So wird z.B. der Allgemeinstrom für beide Häuser gemeinsam berechnet und durch 12 geteilt.
Bemerkenswert ist auch das im Nebenhaus eine Waschküche ist in der einige Waschmaschinen+Trockner betrieben werden.In dem Haus in dem ich wohne gibt es keine Waschküche.
Nach Aussage meines Vermieters laufen auch diese Geräte auf Allgemeinstrom!
Muss ich die Abrechnung akzeptieren?Wenn nicht was soll ich machen?
Nebenkostenabrechnung ohne Verteilerschlüssel - Allgemeinstrom
- soisset1
- Erledigt
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Den Begriff des "Allgemeinstrom" gibt es so im Gesetz nicht. Es gibt eine Position (Beleuchtung) in § 2 Nr. 11 BetrKV, welche den Strom für die Beleuchtung des Hauses regelt. Hierzu gehört sowohl die Beleuchtung im Hausflur als auch die Außenbeleuchtung. Dies darf keinesfalls mit den Stromkosten für die Waschküche vermischt werden.
Ist eine Waschküche vorhanden, so ist diese ein separater Posten in der Nebenkostenabrechnung, nämlich unter "Kosten für den Betrieb der Einrichtungen zur Wäschepflege". Dieser ist in § 2 Nr. 16 BetrKV zu finden.
Wenn ihr also im Haus keine Waschküche vorhanden ist, dann dürfte dieser Posten gar nicht erst erscheinen. Sollten die Posten tatsächlich gemischt und in einer Position genannt sein, sollte unbedingt Widerspreuch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden.