Grundsteuer als Betriebskosten im Mietvertrag gestrichen

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema 'Betriebskostenabrechnung', und zwar zum Punkt 'Grundsteuer'.

    Ein Vermieter darf die Grundsteuer ja normalerweise als Betriebskosten an den Mieter weitergeben.
    Mein Vermieter hat aber - wahrscheinlich aus Unkenntnis - im Mietvertrag die Grundsteuer bei der Auflistung der Betriebskosten mit anderen nicht zutreffenden BKs gestrichen. Darf er sie bei der Nebenkostenabrechnung jetzt trotzdem in Anrechnung bringen?

    Ich denke, das darf er nicht, weil im Mietvertrag ausgeschlossen.
    Er denkt, doch, weil in der Betriebskostenverordnung so vorgesehen.
    Was stimmt denn nun?

    Wer weiß was?
    Vorab besten Dank für Eure Mühe.

  • Zitat


    Ein Vermieter darf die Grundsteuer ja normalerweise als Betriebskosten an den Mieter weitergeben.

    Das ist richtig !

    Zitat

    Mein Vermieter hat aber im Mietvertrag die Grundsteuer bei der Auflistung der Betriebskosten mit anderen nicht zutreffenden BKs gestrichen. Darf er sie bei der Nebenkostenabrechnung jetzt trotzdem in Anrechnung bringen?

    Wenn alle Betriebskosten im Detail genannt sind, kann er auch nur die dort explzit genannten Kosten umlegen.
    Hätte er im Vertrag pauschal auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, wäre das was Anderes.

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