Freiwillig mehr Nebenkosten, aber was bei Mieterhöhung?

  • Da seit längerem immer wieder Nebenkostennachzahlungen anstanden, hatte ich seit 2 Jahren freiwillig mehr Nebenkosten gezahlt.
    Im Mietvertrag sind die Nebenkosten von der Miete getrennt aufgeführt.
    Dadurch hatte ich nun ein stattliches Guthaben bei der letzten Nebenkostenabrechnung.
    Nun steht eine Mieterhöhung an und meine Vermieterin will mich zwingen, nun auch mehr Nebenkosten zu zahlen. Ich hielt dagegen, dass ich eh schon freiwillig mehr zahle und unterm Strich immer noch mehr zahle, als (neue) Miete + Nebenkosten zusammen ausmachen.
    Sie meinte dann, dass ich dadurch eigenmächtig die Nebenkostenzahlung schmälern würde. Das ist aber doch meine Sache, solange ich die im Mietvertrag geforderten Nebenkosten zahle (diese wurden ja nicht mit erhöht) Sie meinte, dass ich so nur in Absprache mit ihr vorgehen dürfte. Muss bzw. darf sie mich hier schriftlich dazu auffordern, den Dauerauftrag zu erhöhen? Immerhin zahle ich unterm Strich ja das, was sie verlangt (auch bereits wenn man die neue Miete berücksichtigt)

  • Die Grundmiete hat mit den Nebenkosten nichts zu tun. Das sind 2 verschiedene Schienen.


    1. Die Grundmiete kann im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.


    2. Die Nebenkostenvorauszahlungen können ebenfalls ensprechend Ihres Vorjahresverbrauches angepasst werden. Wenn Sie freiwillig mehr zahlen, haben Sie am Jahresende nicht soviel nachzuzahlen.


    3. Einigen Sie sich mit Ihrer Vermieterin, anhand der Vorjahresergebnisse, eine ordentliche monatliche Vorauszahlungshöhe zu vereinbaren. Zahlen Sie einfach nur das Vereinbarte und nicht mehr. Wenn Sie tatsächlich etwas für die Endabrechnung zurücklegen wollen, dann auf Ihren Konto und nicht auf dem Konto der Vermieterin.

  • Vielen Dank, der Knackpunkt ist hier nur, dass das "sich einigen" auf eine Vorauszahlung nicht funktioniert. Ich zahle ja bereits freiwillig mehr, auch jetzt nach der Mieterhöhung sogar noch, nur will die Vermieterin nun, dass ich - trotz zuvor erzieltem Vorauszahlungsguthaben - diese Vorauszahlung auch mit erhöhe. Dazu kann sie mich doch aber nicht zwingen..? Ist es nicht so, dass der Vermieter für die Nebenkosten in Vorlage treten muss und nur falls notwendig am Jahresende bzw. Ende des Abrechnungszeitraumes dann eine Nachforderung an mich richten kann?