ungültig befristeter Mietvertrag - kann ich einfach weiter wohnen bleiben

  • Hallo!

    Mein Mietvertrag geht noch bis Ende Februar 2012. Allerdings ist die Befristung ungültig, da kein Grund der Befristung genannt ist. Bedeutet dass, dass der Mietvertrag einfach weiter läuft? Ich also nicht zum 1.3.12 aus der Wohnung sein muss.

    Muss ich meinen Vermieter darauf hinweisen?

    Ich wohne seit 1.4.11 in der Wohung (WG). Die Wohung wurde im Januar von meinem alten an meine neue Vermieterin verkauft. Diese möchte nun am 1.3.12 eine Mieterhöhung um 20€ (13%) der Kaltmiete (ohne Betriebskosten). Wogegen ich mich wehren möchte.

    Sie hat nicht begründet wieso sie diese Erhöhung will. Außer wörtlich: "Das reicht mir halt nicht.". Die Mieterhöhung ist also nicht rechtens, so wie ich das verstehe.

    Ausziehen möchte ich auch nicht. Sie will auch dass ich bleibe, aber dass ich mehr zahle. Nun schrieb sie mir: "Entweder Sie zahlen die Erhöhung ab 1.3.12, oder sie ziehen eben aus. Schicken Sie mir den unterschriebenen Vertrag bis 5.1.12 zu, sonst gehe ich davon aus dass Sie ausziehen!"

    Meine Frage: Was passiert wenn ich einfach die alte Miete weiterzahle? Also auch nach dem 1.3.12 in der Wohung bleibe.

    Nach meinem Verständis:
    a) ist die Befristung ungültig
    b) hat sie sich bereiterklärt die Wohnung mit laufenem Mietvertrag in aktueller höhe von meinem alten Vermieter zu übernehmen
    c) kann Sie ohne schriftliche echte Begründung die Miete nicht erhöhen.

    Was sollte ich tun? Soll ich ihr das mit Paragraphen in einem Brief schreiben? Oder soll ich gar nichts machen und abwarten?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Kiara

  • Was sollte ich tun?


    Nichts.
    Der MV läuft auf unbestimmte Zeit weiter.
    Das MEV muss ausreichend begründet werden. Ohne Begründung brauchst Du noch nicht einmal darauf zu reagieren.
    Falls die VM nachfragt, würde ich lediglich antworten, dass das MEV nicht den an es gestellten gesetzlichen Anforderungen entspricht.
    Sie muss sich schon selbst bei geeigneten Quellen informieren.

  • Zitat

    Nach meinem Verständis:
    a) ist die Befristung ungültig

    Ganz schlicht gefragt, warum meinst du, dass nach deinem Verständnis die Befristung ungültig ist?

    Wäre es nicht klüger, den genauen Wortlaut dieser Befristung einzustellen, damit man sich ein besseres Bild machen kann?

  • Zitat

    Erst wenn ich den gesamten Text der Vereinbarung zu lesen kriege glaube ich den Fragestellern. Jahrelange Erfahrungen haben mir gezeigt, dass man nicht alles glauben darf, was so dahin geschrieben wird.

    Gebe Ihnen völlig recht. Da wird viel ausgelassen und hinzu interpertiert. Vorsicht ist da immer angebracht. Allein die Worte "und" und "oder" können das ganze Gegenteil bewirken.

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