Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt?

  • Hallo?

    Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?

    Wie ist es nach der Rechtslage und, wenn es darauf ankommt, dann wie sollte ich beweisen, dass der Griff sachgemäß angewendet wurde und einfach wegen seines Alters oder so abgebrochen ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Marned (4. Januar 2012 um 02:17)

  • Schau mal in deinen Mietvertrag. Wenn dort eine Klein/Bagatellreparaturenklausel vereinbart ist, dann geht der neue Türgriff auf dein Konto. Egal ob verschuldet oder nicht.

  • so, ich habe dahin mal geschaut und da steht nichts vom Klein/Bagatellreparaturenklausel. Also, wie ich verstanden habe, geht der neue Türgriff zusammen mit dessen Einbau aufs Konto des Vermieters. Aber was soll ich tun, wenn mir der Hausmeister mal sagt, dass ich am Griffabbruch schuld bin?
    Muss der Vermieter überhaupt die Kosten übernehmen, wenn die Ursache davon die Abnutzung ist? Die Haftpflichversicherung würde in diesem Fall die Kosten ja auch nicht übernehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Marned (7. Januar 2012 um 16:37)

  • Was hat der Hausmeister damit zu tun? Hast du mit ihm den Mietvertrag abgeschlossen, oder ist der nur Erfüllungsgehilfe deines Vermieters?

    Wende dich an den Vermieter, wenn der Hausmeister Zicken macht.

    Obwohl ich mir nur sehr schwer vorstellen kann, dass die Sache mit den Kleinreparaturen im Mietvertrag nicht geregelt ist. Denkbar nur, wenn dieser Vertrag schon sehr alt ist.

  • ach so, sorry, ich hab nicht ganz richtig geschrieben. Also, der Griff ist nicht völlich abgebrochen, sondern fängt damit an, so dass nach meiner Schätzung in 1 Monat er ganz abgebrochen sein wird.

  • Meine Güte,
    dann warte doch einfach bis er kaputt ist, geh in den Baumarkt, kauf einen und schraub ihn dran. Wozu so ein Theater wegen nem billigen Türgriff, das ist es doch gar nicht wert...

  • Meine Güte,
    dann warte doch einfach bis er kaputt ist, geh in den Baumarkt, kauf einen und schraub ihn dran. Wozu so ein Theater wegen nem billigen Türgriff, das ist es doch gar nicht wert...

    das ist doch das Eigentum des Vermieters. ich darf es sogar nicht

  • das ist doch das Eigentum des Vermieters. ich darf es sogar nicht


    Völlig richtig. Ich würde es auch vorziehen, für tausende Euronen Prozesskosten bis zum Bundesgerichtshof darüber zu streiten.
    @Meli-Lou's Vorschlag ist wegen seiner Kompliziertheit unbedingt abzulehnen!

  • Meine Güte,
    dann warte doch einfach bis er kaputt ist, geh in den Baumarkt, kauf einen und schraub ihn dran. Wozu so ein Theater wegen nem billigen Türgriff, das ist es doch gar nicht wert...

    Gebe dir völlig recht!
    So ein Türgriff kostet nun wirklich nur ein paar lächerliche Kröten.

    Und dein Vermieter wird dir sicherlich mit dem Hammer auf dem Kopf schlagen nur weil du den Türgriff gewechselt hast, falls die es überhaupt mitbekommen.

    Aus persönlicher Erfahrung kann ich jedem nur empfehlen einen guten Draht zum Vermieter zu haben.

  • Gebe dir völlig recht!
    So ein Türgriff kostet nun wirklich nur ein paar lächerliche Kröten.
    Aus persönlicher Erfahrung kann ich jedem nur empfehlen einen guten Draht zum Vermieter zu haben.


    Kann ich bestätigen. Habe selbst sehr gute Drähte/Verhältnisse mit meinen Mietern und meinem Vermieter.

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