Hallo?
Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?
Wie ist es nach der Rechtslage und, wenn es darauf ankommt, dann wie sollte ich beweisen, dass der Griff sachgemäß angewendet wurde und einfach wegen seines Alters oder so abgebrochen ist?