Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem mit unserer Betriebskostenabrechnung, die wir aktuell für 2010 von unserem Vermieter zugestellt bekommen haben: der Posten "Betriebskosten Spielpark" wird mit etwa 100 Euro veranschlagt. Allerdings taucht diese Position nicht in unserem Mietvertrag auf.
Wir wohnen in einer reinen Wohnsiedlung mit etwa 1000 Bewohnern. In dieser Wohnsiedlung befindet sich ein Spielpark mit einer Größe von etwa 40.000 qm (ja, ist schon heftig ). Dieser Spielpark hat mehrere Klettergerüste, Sandkästen, Spielgeräte etc. und befindet sich etwa 200 m Entfernung von unserer Wohnung. Im übrigen ist dieser Spielpark frei zugänglich, also auch für nicht Bewohner dieser Siedlung. Laut Abrechnung sind anteilige kosten für Rasenpflege, Sand auswechseln usw. in Höhe von 2.000 Euro angefallen. Allerdings betrifft dies nur die 19 Einheiten, in der wir wohnen (daher anteilige Kosten). Wie hoch der Gesamtbedarf für diesen Spielpark ist und wie die Verteilung auf die übrigen Wohneinheiten stattfindet ist nicht ersichtlich.
Nun die Frage: Darf der Vermieter diese Kosten für diesen Spielpark über die Betriebskostenabrechnung umverteilen?
Natürlich habe ich bereits versucht selbst Antworten hierzu im Internet zu finden allerdings konnte ich keinen ähnlich gelagerten Fall entdecken. I.d.R geht es um Spielplätze direkt am/hinter dem Haus und diese Kosten sollen wohl umlegbar sein. Ob auch dann, wenn nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt, konnte ich nicht herausfinden.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Gruß
Tommily