Kosten für Spielpark auf Mieter umlegbar?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem mit unserer Betriebskostenabrechnung, die wir aktuell für 2010 von unserem Vermieter zugestellt bekommen haben: der Posten "Betriebskosten Spielpark" wird mit etwa 100 Euro veranschlagt. Allerdings taucht diese Position nicht in unserem Mietvertrag auf.
    Wir wohnen in einer reinen Wohnsiedlung mit etwa 1000 Bewohnern. In dieser Wohnsiedlung befindet sich ein Spielpark mit einer Größe von etwa 40.000 qm (ja, ist schon heftig ;) ). Dieser Spielpark hat mehrere Klettergerüste, Sandkästen, Spielgeräte etc. und befindet sich etwa 200 m Entfernung von unserer Wohnung. Im übrigen ist dieser Spielpark frei zugänglich, also auch für nicht Bewohner dieser Siedlung. Laut Abrechnung sind anteilige kosten für Rasenpflege, Sand auswechseln usw. in Höhe von 2.000 Euro angefallen. Allerdings betrifft dies nur die 19 Einheiten, in der wir wohnen (daher anteilige Kosten). Wie hoch der Gesamtbedarf für diesen Spielpark ist und wie die Verteilung auf die übrigen Wohneinheiten stattfindet ist nicht ersichtlich.
    Nun die Frage: Darf der Vermieter diese Kosten für diesen Spielpark über die Betriebskostenabrechnung umverteilen?

    Natürlich habe ich bereits versucht selbst Antworten hierzu im Internet zu finden allerdings konnte ich keinen ähnlich gelagerten Fall entdecken. I.d.R geht es um Spielplätze direkt am/hinter dem Haus und diese Kosten sollen wohl umlegbar sein. Ob auch dann, wenn nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt, konnte ich nicht herausfinden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

    Gruß
    Tommily

  • Eine Umlage für den Spielpark hätte im Mietvertrag vereinbart werden müssen.

    Ein Spielpark in einer Wohnung gehört nicht zu den Betriebskosten.
    Es sind nur die Kosten zu begleichen welche in der Betriebskostenverordnung genannt sind.

  • Danke für den Hinweis mit der Betriebskostenverordnung. Ich habe mal danach im Internet gesucht und habe folgendes gefunden:

    BetrKV - Einzelnorm

    § 2 Aufstellung der Betriebskosten
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Könnte der Vermieter diesen Punkt der Betriebskostenverordnung für sich zu Nutze machen?

    Im übrigen werden folgende Anteilige Kosten für den Spielpark angesetzt:

    Grundsteuer 530,69 €
    Gartenpflege 1.179,32 €
    Winterdienst 60,13 €
    Außenreinigung 147,08 €
    Sand auswechseln 20,97 €
    Beleuchtung 26,07 €

  • Tommily:

    "Danke für den Hinweis mit der Betriebskostenverordnung."
    Sind denn im Mietvertrag die Kosten gem. §2 BetrkVO als auf die Mieter umlegbar ausgewiesen?

    "§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand ...
    - Könnte der Vermieter diesen Punkt der Betriebskostenverordnung für sich zu Nutze machen?"
    M.E. ja, jedoch nicht
    Grundsteuer 530,69 €
    Beleuchtung 26,07 €.

  • Zitat

    Im übrigen werden folgende Anteilige Kosten für den Spielpark angesetzt:

    Grundsteuer 530,69 €

    Das ist entweder ein Scherz oder ein Fehler. Für Gartenanlagen, Spielplätze o.ä. fallen keine Grundsteuern an. Grundsteuer wird erhoben für vermietete/verpachtete Wohngebäude, sowie für gewerblich genutzte Flächen.

  • Zitat


    10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Könnte der Vermieter diesen Punkt der Betriebskostenverordnung für sich zu Nutze machen?

    Selbstverständlich, wenn der Spielpark sich auf dem Grundstück befindet. Sie schildern aber, das das eine öffentliche Anlage ist, dann haben sie in den Betriebskosten nichts zu suchen.
    Hierzu die gesetzliche Grundlage:

    § 1 Betriebskosten
    (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
    Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
    Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers
    oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines
    Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte

    Möglicherweise könnte das aber auch unter die Rubrik "Öffentliche Lasten" fallen. Da Fragen Sie nochmals beim Vermieter nach.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (5. Januar 2012 um 10:12)

  • Vermutlich habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
    Dieser Spielpark gehört dem Vermieter; im Prinzip eine ganze Siedlung von etwa 170.000 qm. Darauf befindet sich eben auch dieser Spielpark (40.000 qm). Allerdings ist er auch öffentlich zugänglich. Also nicht nur für Mieter/Eigentümer in dieser Wohnsiedlung nutzbar. Evtl. ist dieser Umstand auch unwichtig?!

  • [quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=12755#post12755']Tommily:

    "Danke für den Hinweis mit der Betriebskostenverordnung."
    Sind denn im Mietvertrag die Kosten gem. §2 BetrkVO als auf die Mieter umlegbar ausgewiesen?

    Ja, im Mietvertrag sind die Kosten gemäß §2 BetrkVO als auf die Mieter umlegbar ausgewiesen.
    Unter Betriebskosten steht u. a. "Müllabfuhr / Pflege Spielpark"

    Wenn ich Eure Hinweise richtig deute, dann sollte ich zumindest die Grundsteuer für diesen Spielpark nicht akzeptieren?

    Im übrigen: vielen Dank für Eure Ratschläge!

  • Tommily:

    "Wenn ich Eure Hinweise richtig deute, dann sollte ich zumindest die Grundsteuer für diesen Spielpark nicht akzeptieren?"

    In Foren dieser Art können bzw. dürfen User anderen Usern nicht sowas sagen, sondern nur, was sie selbst tun bzw. nicht tun würden.
    Sonst könnten Abmahnanwälte verbotene Rechtsberatung "wittern" (*leichtverdientesgeld*).

  • Tommily:

    "Wenn ich Eure Hinweise richtig deute, dann sollte ich zumindest die Grundsteuer für diesen Spielpark nicht akzeptieren?"

    In Foren dieser Art können bzw. dürfen User anderen Usern nicht sowas sagen, sondern nur, was sie selbst tun bzw. nicht tun würden.
    Sonst könnten Abmahnanwälte verbotene Rechtsberatung "wittern" (*leichtverdientesgeld*).

    Da muss ich mich wohl verschrieben haben ;)
    Jedenfalls würdest Du diesen Posten nicht akzeptieren...

  • [QUOTE=Tommily;12774Jedenfalls würdest Du diesen Posten nicht akzeptieren...[/QUOTE]
    Richtig, und ALLE Positionen auf der Bertriebskostenabrechnung genau recherchieren.
    Denn, wenn so'n Posten schon auftaucht, gibt es doch m.M. den Verdacht, dass auch andere ...

  • Hallo zusammen,

    ich wollte Euch mal berichten, wie es bzgl. der Betriebskostenabrechnung und dem Posten "Pflege Spielpark" weitergegangen ist. Dieser Posten beinhaltet folgende Positionen:
    Grundsteuer 530,69 €
    Gartenpflege 1.179,32 €
    Winterdienst 60,13 €
    Außenreinigung 147,08 €
    Sand auswechseln 20,97 €
    Beleuchtung 26,07 €

    Nun hat der Vermieter einen Fehler in der Abrechnung eingestanden und Grundsteuer + Beleuchtung herausgerechnet!
    Ich hoffe das alles andere berechtigterweise auf uns Mieter umgelegt wird...

    Gruß
    Tommily

  • Die Zusage habe ich heute telefonisch bekommen und in den nächsten Tagen soll ich dann eine neue Abrechnung erhalten. Demnach soll dort stehen
    Pflege Spielpark
    Gartenpflege 1.179,32 €
    Winterdienst 60,13 €
    Außenreinigung 147,08 €
    Sand auswechseln 20,97 €

    Grundsteuer für den Spielpark also komplett aus der Abrechnung entfernt.
    Ergibt sich ein Rechtsanspruch für zukünftige Abrechnungen, wenn der Posten auftaucht aber nicht weiterberechnet wird, oder weshalb die Frage?

  • Mich verwundert nur, dass der Posten so klanglos gestrichen wurde.
    Grundsteuer, sofern berechtigt ist umlagefähig, daher würde mich interessieren ob die Grundsteuer für das Haus selbst in der Abrechnung noch separat aufgeführt ist.

  • Ach so meinst Du das. Die Betriebskostenabrechnung ist etwas umfangreicher d.h. Grundsteuer für das Haus selbst wird umgelegt. Es ging hier tatsächlich nur um den Posten "Pflege Spielpark". Der wurde in der ersten Version der Abrechnung lediglich mit 1964,26 Euro beziffert. Erst als ich Widerspruch eingelegt und um Offenlegung der Zusammsetzung dieses Postens gebeten habe, wurde dieser sozusagen aufgeschlüsselt. Dabei ist halt herausgekommen, dass "nochmal" Grundsteuer (diesmal für den Spielpark) abgerechnet wird.

  • ... und die verbliebenen Posten sind so i.O.?

    oehm^^ ... ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, nachher entstehen ihm Kosten. Ich halte diese für grenzwertig aber ohne Einblick in den Mietvertrag und Sichtung der Abrechnung maße ich mir da kein abschließendes Urteil an.

    ich würde auch fast wetten, dass die Abrechnung für genau einen Mieter angepasst wurde^^

  • Folgende Positionen sind enthalten:
    1. Grundsteuer Wohnung
    2. Entwässerung
    3. Entwässerung Niederschlag
    4. Straßenreinigung
    5. Müllabfuhr
    6. Immissionsmessung
    7. Gebäudeversicherung
    8. Haftpflichtversicherung
    9. Pflege Spielpark

    zu 1. erhalte ich noch Kopien der Originalrechnung
    zu 9. haben wir in diesem thread behandelt. Ob die verbliebenen Positionen, die zu Pflege Spielpark gehören, umlegbar sind, weiss ich leider auch nicht so genau.