Muss Vermieter erneuern ?

  • Hallole, schönes neues Jahr zusammen,

    ich muss noch ca. 4 Jahre in unserem Häuschen bleiben. Dem Schrotthaufen. Mein Vermieter bekommt jetzt nach und nach wegen Mängel eine nach der anderen Mietminderungen.
    Meine Frage : z.B. wegen klopfender Heizung oder undichten Fenstern kann und werde ich die Miete mindern. Muss mein Vermieter irgendwann die Mängel beseitigen oder kann er sagen, ich bin mit einer Mietminderung einverstanden und lasse den Schaden einfach Schaden sein ???
    Er muss doch bestimmt für einen einwandfreien Wohngebrauch sorgen. Oder ???

  • Silvialuca:

    "ich muss noch ca. 4 Jahre in unserem Häuschen bleiben."
    Knast?

    "Dem Schrotthaufen. Mein Vermieter bekommt jetzt nach und nach wegen Mängel eine nach der anderen Mietminderungen."
    Toll.

    "Meine Frage : z.B. wegen klopfender Heizung oder undichten Fenstern kann und werde ich die Miete mindern."
    Ist noch keine Frage.

    "Muss mein Vermieter irgendwann die Mängel beseitigen oder kann er sagen, ich bin mit einer Mietminderung einverstanden und lasse den Schaden einfach Schaden sein ???"
    Ja.

    "Er muss doch bestimmt für einen einwandfreien Wohngebrauch sorgen. Oder ???"
    Ja, gem. § 535 BGB.

  • "Muss mein Vermieter irgendwann die Mängel beseitigen oder kann er sagen, ich bin mit einer Mietminderung einverstanden und lasse den Schaden einfach Schaden sein ???"
    Ja.
    Ich verstehe die Antwort nicht ganz. Gilt das " Ja " für die Mängel beseitigen oder gilt das " Ja " für : er kann Schaden Schaden sein lassen ?

    Übrigens : Danke für deine Antwort

  • Silvialuca:

    ""Muss mein Vermieter irgendwann die Mängel beseitigen oder kann er sagen, ich bin mit einer Mietminderung einverstanden und lasse den Schaden einfach Schaden sein ???"
    Ja.
    Ich verstehe die Antwort nicht ganz. Gilt das " Ja " für die Mängel beseitigen oder gilt das " Ja " für : er kann Schaden Schaden sein lassen ?"
    Eben..., Du hattest eine Alternativfrage gestellt...:confused: - "Ist es draussen hell oder dunkel?" Jaa...

    "Übrigens : Danke für deine Antwort"
    Um es einfach(er) zu machen: Wenn der VM mit der Mietminderung und Du mit dem Schadensbestand einverstanden bist, bitteschön. Die sollte aber unbedingt formlos schriftlich abgefasst werden, denn: Wenn die Aufsummierung der monatlichen Mietminderungen irgendwann mal zwei MM erreicht, könnte er dann fristlos kündigen.:p