Hallo,
habe verzweifelt nach einem Beitrag zu dem o.g. Thema gesucht, aber nichts gefunden. Ich denke die Frage ist für eine Profi leicht zu beantworten:
Dürfen die Heizkosten (allgemeiner Teil 40%) auf die Grundfläche angesetzt werden?
Wir bekommen 60% nach Verbrauch berechnet und eben 40% auf die Grundfläche. Ich hätte hier die WOHNFLÄCHE erwartet?!?
Da wir in einer DG-Wohnung wohnen, macht das für uns einen großen Unterschied (Dachschrägen, Balkon) => +/- 45qm...
Ich hoffe es gibt hier eine klare Rechtssprechung.
Danke für eure Unterstützung,
goofy79