Änderung des Mietvertrages vor Einzug der Wohnung

  • ich hätte mal eine Frage, wie der rechtliche Aspekt in diesem Fall ist:

    2 Leute unterschreiben zusammen einen Mietvertrag. Bis zum Einzug der Wohnung verkrachen sich die beiden Personen und sind sich Einig dass einer einzieht und einer nicht. Derjeniger der in die Wohnung einzieht findet einen FReund der ebenfalls mit einziehen würde. Kann sich der Vermieter in diesem Fall querstellen und der Änderung nicht zustimmen.
    Bzw. ein weiterer Aspekt ist wenn der Mietvertrag über einen Makler geschlossen wurde, diese die Maklercourtage erhalten hat, kann dieser nochmals die Courtage verlangen, da ja ein neuer Mietvertrag geschlossen werden müsste?

    besten dank für die Antworten