Hallo,
wir wohnen privat also nicht bei einer Genossenschaft oder ähnliches.Nun ist es so das wir seid 5 Jahren und 3 Monaten keine Miete mehr gezahlt haben (bitte keine fragen warum !!) ab wann bis wann ist der Mietrückstand verjährt ???
MfG
Don111
Hallo,
wir wohnen privat also nicht bei einer Genossenschaft oder ähnliches.Nun ist es so das wir seid 5 Jahren und 3 Monaten keine Miete mehr gezahlt haben (bitte keine fragen warum !!) ab wann bis wann ist der Mietrückstand verjährt ???
MfG
Don111
Die Forderungen verjähren regelmäßig 3 Jahren nach Ende des Fälligkeitsjahres. Somit sind am 31.12.2011 die Forderungen verjährt, welche vor bzw. im Jahre 2008 entstanden sind.
Also dann sind 2009,2010,2011 und bis dato Einklagefähig...??
Hab ich das so richtig verstanden.
Danke für die schnelle Antwort
MfG
Don111:o
Also dann sind 2009,2010,2011 und bis dato Einklagefähig...??
Hab ich das so richtig verstanden.
Si si, richtig.
Wie schaut's denn mit zwischenteiltlichen Mahnungen aus?
Die hemmen doch die Verjährung, oder?
Gruß
ObiWan
Wie schaut's denn mit zwischenteiltlichen Mahnungen aus?
Die hemmen doch die Verjährung, oder?
Nein, erst die Klageerhebung (Eingangsstempel bei Gericht) hemmt.