Mietminderung und Entschädigung zwecks Schimmel

  • Hallo ,
    Habe folgendes Problem und deshalb auch 3 Fragen.

    Problem :
    Vor 1 1/2 Jahren war der Eigentümer und die Hausverwaltung bei uns in der Wohnung zwecks Schimmel befall an den Fensterlaibungen ( Dachschräge ) . Schimmel kam durch Baumangel sprich es Fehlten Dämmfolie , Dämmmatte usw.
    So nun wollten die im September für 3 Wochen meine kpl. Obere Etage ( Maisonetten Wohnung ) zur Baustelle machen , musste die kpl. Etage Räumen. Da wir ne Familie mit 7 Personen sind habe Ich und meine Frau auf dem Boden Schlafen müssen auf Matratzen.
    Die Bauarbeiten haben Begonnen Ende September , habe für diese 3 Wochen 75 % Mietminderung und Entschädigung auf meinem Konto Überwiesen bekommen. Die Bauarbeiten liefen nicht 3 Wochen sondern 16 Wochen.

    Fragen :
    1. Muss Ich die 1. Mietminerung + Entschädigung dem Jobcenter Zurück Überweisen ?

    2. Werde jetzt gegen dem Eigentümer Klagen auch Entschädigung da sich die Arbeiten über 13 Wochen gegenüber den 3 Wochen Überzog. Muss Ich die Mietminderung + Entschädigung dem Jobcenter auch Zurückzahlen ?

    3. Kann Ich evtl. noch was Klagen , weil es hat keiner die Wohnung gereinigt , von dem Staub usw. auch wurden Sachen Zerstört zb. Mosaik Fliesen auf den Fensterbänken die wir selbst draufgeklebt hatten ( Kosten ca. 150,- ). Laut Schreiben wird es Ersetzt , wurde durch Normale Weisse Fensterbänke Erneuert.

    Frage , weil Ich habe Ja mit der Einengung und Qualen Leben müssen 3 1/2 Monate nicht das Jobcenter.
    Oder Kann Ich was Klagen wo Ich dem Jobcenter nichts Erstattetn bzw. Überweisen muss .

    Vielen dank erstmal
    Natascha82

  • Zitat

    1. Muss Ich die 1. Mietminerung + Entschädigung dem Jobcenter Zurück Überweisen ?

    Aber sicher. Wenn du es nicht machst, nennt man das Sozialleistungsbetrug

    Zitat

    Muss Ich die Mietminderung + Entschädigung dem Jobcenter auch Zurückzahlen ?

    Siehe meine Antwort oben. Aber sag mal klagen, was soll das denn? Kann es sein, dass du unsere Gesetze nicht so ganz verstehst?

    Zitat

    wurde durch Normale Weisse Fensterbänke Erneuert.


    Wenn du ohne Genehmigung durch den Vermieter Veränderungen an der Mietsache vornimmst, dann bekommst du den "alten" Zustand wiederhergestellt.

    Zitat

    Oder Kann Ich was Klagen wo Ich dem Jobcenter nichts Erstattetn bzw. Überweisen muss .


    Klar kannst du klagen, nimm der einen Anwalt auf Beratungsschein und verklage Gott und die Welt......und deinen Vermieter auch.

  • Hallo Natascha,
    Tipps zu Frage
    1. Es ist zu empfehlen, diesen Betrag den Jobcenter schriftlich mit genauer Darstellung warum Sie es erhalten haben mitzuteilen und um Stellungnahme bitten, wegen Rueckzahlung.
    2. Tipp. Sie sollten schon einen schriftlichen Beweise haben, wo zu erkennen ist, wie lange die Arbeiten dauern sollten.
    3. Bevor Sie klagen, sollten Sie den Vermieter nocheinmal schriftlich mitteilen, was nicht in Ordnung ist. Am besten mit Fotos als Beweismaterial.

    Letzte Frage. Fragen Sie im Jobcenter nach, wie es zu regeln ist.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Ich finde, das ist eine bodenlose Frechheit. Da lässt du dir schon die Miete von anständigen Steuerzahlern über das Amt berappen und willst deren Entschädigung fürs Nichtstun einkassieren? Eine Mieterstattung gehört doch wohl dem, der die Miete auch bezahlt hat!
    Ja und klagen kann man ja auch noch auf anderer Leute Kosten, da lebt und klagt es sich schon leicht, wenn man nicht vorher den Kopf einschalten muss um sich nicht selbst in Unkosten zu stürzen. Ich glaub ich lass jetzt auch alles pleite gehen und kassier Stütze... da kann man die halbe Welt verklagen und hat Unterhaltung, kost ja nix :-/
    Und dann: Sei doch froh dass du jetzt schöne neue Fensterbretter hast, sieht bestimmt hochwertiger aus als der beklebte Kram.