Hallo,
Folgendes:
Defekter Türöffner/Wechselsprechanlage und defektes Hoflicht durch Mängelanzeige mit Fristsetzung beim Vermieter angezeigt.Mehrere Fristen sind bereits verstrichen.
Vermieter beruft sich jetzt auf: ( Zitat )... macht daher Ihr Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem von Ihnen geltend gemachten Mängelbeseitigungsanspruch geltend.
Dieses Zurückbehaltungsrecht begründet der Vermieter mit noch nicht bezahlter Nebenkostennachzahlung.
Die Nebenkostennachzahlung ist noch strittig weil.
- bis zu heutigen Tag keine Rechnungseinsicht gewährt wurde
- Kalt- und Warmwasser für 15 Monate abgerechnet wurden
Direktes Ansprechen der o.g. Punkte beantwortet der Vermieter nicht und ignoriert dies vollkommen.
Kann ich jetzt einen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und diese Kosten von der Mietzahlung abziehen?
Muss ich den Vermieter vorher nochmals informieren?
Muss ich eine Frist setzen?
Wenn ja, wieviel Tage?
Wenn ich die Kosten von der Miete abziehe, von welcher Miete
- Kaltmiete
- Miete plus Nebenkosten ?
Danke für Eure Bemühungen
Gruß
karlimero