Mängelbeseitigung an Bezahlung der Nebenkostenabrechnung binden?

  • Hallo,
    Folgendes:
    Defekter Türöffner/Wechselsprechanlage und defektes Hoflicht durch Mängelanzeige mit Fristsetzung beim Vermieter angezeigt.Mehrere Fristen sind bereits verstrichen.
    Vermieter beruft sich jetzt auf: ( Zitat )... macht daher Ihr Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem von Ihnen geltend gemachten Mängelbeseitigungsanspruch geltend.
    Dieses Zurückbehaltungsrecht begründet der Vermieter mit noch nicht bezahlter Nebenkostennachzahlung.
    Die Nebenkostennachzahlung ist noch strittig weil.
    - bis zu heutigen Tag keine Rechnungseinsicht gewährt wurde
    - Kalt- und Warmwasser für 15 Monate abgerechnet wurden
    Direktes Ansprechen der o.g. Punkte beantwortet der Vermieter nicht und ignoriert dies vollkommen.
    Kann ich jetzt einen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und diese Kosten von der Mietzahlung abziehen?
    Muss ich den Vermieter vorher nochmals informieren?
    Muss ich eine Frist setzen?
    Wenn ja, wieviel Tage?
    Wenn ich die Kosten von der Miete abziehe, von welcher Miete
    - Kaltmiete
    - Miete plus Nebenkosten ?

    Danke für Eure Bemühungen

    Gruß
    karlimero

  • Da der Vermieter offenbar sehr schwerhörig ist, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Hier im Forum kann Ihnen höchstens die Richtigkeit Ihrer Vermutungen bescheinigt werden, aber eine Klärung kann nur vor Ort erfolgen.

  • Hallo karlimero,

    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Bei Betriebskostenabrechnungen ist ein Abrechnungszeitraum von über 12 Monaten nicht statthaft.

  • Hallo Kolinum und Berny,
    erst einmal Danke für die Antworten.
    Kann ich eine Reparatur wirklich in Auftrag geben und von der Miete abziehen?
    Bei der angesprochenen Abrechnung ist das Kalt- und Warmwasser für 15 Monate abgerechnet. Dies zieht natürlich nach sich das auch die Werte der Heizung nicht stimmen, da ja die Heizung nach Heizkostenverordnung abgerechnet wird.
    So sind ja auch die Beträge für die Heizung nicht korrekt, auch wenn die Messgeräte an den Heizkörpern den Wert von 12 Monaten speichern.
    Sehe ich das so richtig?
    Ist dann überhaupt der Rest der Abrechnung fällig ( wenn ich den mal Rechnungseinsicht bekäme)?
    Oder ist damit die komplette Abrechnung unrichtig und nicht fällig.
    Nochmals danke.

    Karlimero

  • Hi Karlimero,

    "Kann ich eine Reparatur wirklich in Auftrag geben und von der Miete abziehen?"
    Wenn Mängeln an/in der Mietsache sind, kannste, wenn der VM nachweislich vergeblich mit Fristsetzung zur Behebung aufgefordert wurde, die Kosten von der (Netto)miete abziehen. Auch noch vorher mitteilen, dass Du das dann machen würdest. Der VM müsste dann den Beleg bekommen.

    "Bei der angesprochenen Abrechnung ist das Kalt- und Warmwasser für 15 Monate abgerechnet."
    Wie gesagt, nicht statthaft, würde ich nicht zahlen.

    "Dies zieht natürlich nach sich das auch die Werte der Heizung nicht stimmen, da ja die Heizung nach Heizkostenverordnung abgerechnet wird.
    So sind ja auch die Beträge für die Heizung nicht korrekt, auch wenn die Messgeräte an den Heizkörpern den Wert von 12 Monaten speichern.
    Sehe ich das so richtig?"
    Ja, zumindest bzgl. der Wassererwärmungskosten.

    "Ist dann überhaupt der Rest der Abrechnung fällig ( wenn ich den mal Rechnungseinsicht bekäme)?"
    Unstreitiges würde ich zahlen.