hallo ihr lieben,
habe auch mal ein anliegen und hoffe es kann mir jemand helfen.
wir sind vor ca. 1 jahr in eine sehr schöne wohnung eingezogen, vor dem einzug wurde uns mitgeteilt das noch einiges erneuert werden sollte, (einiges auch nach unserem einzug) . dies geschah auch und begonnen wurde mit dem gästebad. hier wurden druch die arbeiter des vermieters ein wasserschaden verursacht. das ganze ist jetzt über 1 jahr her und dieses war die ganze zeit natürlich nicht nutzbar. da es nun winter wird und die kälte in diesem raum auf die anderen zimmer übergeht haben wir nun endlich die bauarbeiten antreiben können. jetzt ist unser vermieter der meinung, dass er mit fertigstellung des gästebades (Gr. 1m x 1,50m) die miete erhöht, da man ja gesetztlich gesehen kein anspruch auf ein solches hat. Ist das denn so richtig? hätten wir denn nicht eigentlich auch die miete mindern können?
wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
lg