Beleuchtung / EBK

  • Hallo Leute,
    ich habe zwei Fragen und würde mich über Euer Wissen und Eure Anregungen freuen:

    Als wir die Wohnung Ende 2011 neu saniert angemietet haben, hatte der Vermieter in die Decken von Küche, Flur und Bad Halogenscheinwerfer eingebaut. Es sind verteilt insgesamt 14 Stück verbaut und keine Stromsparmodelle.
    Die machen ein tolles Licht, aber jetzt zahlen wir Strom nach und das nicht zu knapp. Wir haben nun überlegt, mit der Hausverwaltung zu reden, ob die evtl. da Stromsparlampen einbauen o.ä. Wir haben nicht einmal so eine hohe Leiter, dass wir da überhaupt dran kommen.
    Habt Ihr eine Idee, was wir da machen können oder wozu der Vermieter da verpflichtet ist?

    Unsere EBK war ebenfalls im Zuge der Sanierung eingebaut worden und die "Arbeitsplatte" wellt sich jetzt im Bereich des Spülbeckens. Ich habe der Hausverwaltung Bescheid gesagt, diese schickt jetzt den Bauleiter vorbei und will sich auf die "Gewährleistung" berufen. Meine Frage ist, wie ich mich da am besten verhalten soll?

    Vielen Dank für Eure Hilfe und Anregungen!
    Grüße

  • Zitat

    ob die evtl. da Stromsparlampen einbauen o.ä. Wir haben nicht einmal so eine hohe Leiter, dass wir da überhaupt dran kommen.

    Warum sollen die das machen, ihr habt die Wohnung so angemietet, wie gesehen. Wenn euch das vom Stromverbrauch nicht passt, müsst ihr das auf eure Kosten ändern. Dabei taucht natürlich sofort die Frage auf, welcher Art die Beleuchtung ist. Wenn es Niedervoltleuchten sind, dann gibt es dafür keine Stromsparmodelle.

    Tja, und eine Leiter werdet ihr euch wohl auch zulegen müssen.

    Zitat

    Meine Frage ist, wie ich mich da am besten verhalten soll?

    Lass den Bauleiter seinen Job machen. Wenn sich die Arbeitsplatte wellt, ist sie entweder aus billigstem Material, oder der Übergang von der Spüle ist nicht richtig abgedichtet. Beides dürfte tatsächlich eine Frage der Gewährleistung sein.

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