Zwei Mietverträge für eine Wohnung

  • Guten Tag, ich bin Rentner und besitze ein Haus mit 3 Wohnungen.
    Die erste Wohnung ist seit Jahren schon vermietet ohne Probleme, in der zweiten Wohne ich alleine.
    Die dritte Wohnung ist jetzt neu Vermietet, die Wohnung hat ca. 170 m² und der Mieter möchte gerne zwei Mietverträge haben, also die Wohnung teilen, weil seine Firma ihm sein Arbeitszimmer bezahlen will.
    Jetzt ist die Frage (weil ich eine gute Rente bekomme) ob das Finanzamt mir da mehr Geld abziehen kann bzw. wieder in die Steuer komme, als wenn ich nur ein Mietvertrag mache.

  • Auf zwei Mietverträge für eine Wohnung würde ich mich nicht einlassen, da hier die Probleme im Prinzip schon vorprogrammiert sind, z.B. Abrechnung.

    Was hindert denn daran, die Kosten des Arbeitszimmers in einer Anlage zum Mietvertrag explizit auszuweisen?

  • Die hier diskutierte Wohnung ist EINE Mietsache, hierfür kann es nur einen MV geben.
    WIE der Mieter dies auseinanderklamüsert, ist seine eigene Angelegenheit. Sein Ansprechpartner ist einzig und allein das Finanzamt.