Zeitmietvertrag?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines oder auch etwas größeres Problem und hoffe, dass es jemanden gibt, der mir hier weiterhelfen könnte…
    In meinem Mietvertrag steht:

    „Mietzeit
    Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.2010 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien verzichten auf die gesetzliche Kündigungsfrist im Zeitraum vom xx.xx.2010 bis zum xx.xx.2013.“

    Sofern ich mich da jetzt richtig durch einige Seiten im Internet durchgelesen habe, ist dies ein Zeitmietvertrag, den ich nicht so einfach kündigen kann?

    Die Sache ist nun die, dass ich Studentin bin und schon seit Monaten keine Arbeit mehr finde und von meinem Ersparten aus vorherigen Arbeiten lebe und auch manchmal etwas Zuschuss von meiner Mutter bekommen habe. Meine Mutter ist aber selber Rentnerin und kann mir leider auch nicht mehr aushelfen.

    Vielleicht ist eine kleine Vorgeschichte hilfreich…bis Ende 2009 lebte ich mit meiner Mutter zusammen wohlbehütet, da sie wollte, dass ich mein Studium in Ruhe abschließen kann. Dann kam aber der Schock, dass sie Ende 2009 ins Gefängnis kam. Ich alleine konnte die 4-Zimmer-Wohnung, in der wir wohnten nicht halten und hatte zudem eine Räumungsklage am Hals und musste so schnell wie möglich ausziehen. Zudem hatte ich einen großen Hund, den ich unter keinen Umständen auch noch verlieren wollte, deswegen war ich froh eine Wohnung gefunden zu haben, die zumindest den Hund erlaubte und die ich mir mit Mühe und Not und der Rente meiner Mutter, die mir zur Verfügung stand halten konnte. Mein Bruder hat mir in der Zeit viel geholfen und wir waren uns nicht so wirklich im Klaren darüber, was wir da unterzeichnen in der Not, es musste alles einfach nur schnell gehen, bevor ich auf der Straße gelandet wäre, da Hilfe vom Arbeits- oder Sozialamt nicht gegeben war und Barfög auch nicht mehr. Vielleicht kann man sich auch vorstellen, dass das Ganze nicht spurlos an mir vorbeiging. Meine Mutter kam zwar Mitte Juli 2010 wieder aus dem Gefängnis und kann jetzt wieder gut leben, aber ich hatte nun die Zeit immer schwer zu kämpfen, da mein Studium seitdem drunter gelitten hat, ich langsam aber sich Depressionen bekommen habe, was auch nicht sonderlich förderlich für eine Arbeitsfindung war… Jetzt leide ich an Zukunftsängsten, habe eine Wohnung, die ich eigentlich nicht bezahlen kann und verschulde mich dadurch noch mehr. Vor allem, wenn ich aus diesem Vertrag nicht mehr herauskomme. Ich würde gerne zu meiner Mutter zurückziehen und mein Studium weitermachen, um meine Zukunft wieder vermehrt in die Hand zu nehmen ohne finanzielle Sorgen im Hinterkopf, wie ich meine nächste Miete zahlen kann. Oder die anstehenden Nebenkostenrechnung, die das letzte Mal über 400 Euro betrug sowie die teuren Stromkosten, wo aus unerklärlichen Gründen ebenfalls über 500 Euro zu zahlen waren (Souterrainwohnung)
    Allerdings, wenn ich in dem Mietvertrag festsitze bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mein Studium abzubrechen und mich arbeitslos zu melden, um dann doch nicht genug Geld für die Miete vom Amt zu bekommen…

    Eine andere wichtige Sache ist vielleicht noch die, dass mein Bruder damals zugestanden hat, für mich zu bürgen, wenn ich meinen Mietzahlungen nicht nachkommen kann, was wir damals natürlich auch nur in der Not getan haben, damit ich überhaupt eine Wohnung bekomme ohne finanzielle Sicherheit… Er könnte dies mittlerweile gar nicht mehr, da seine Freundin und er auch mal die Familienplanung in Angriff genommen haben…

    Jetzt ist natürlich meine Frage, ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt, falls dies ein Zeitmietvertrag ist, aus diesem vorzeitig herauszukommen ohne nachfolgende Kosten oder mich weiterhin zu überschulden…? Vielleicht so etwas wie ein besonderer Härtefall…?

    Natürlich möchte ich erst mal versuchen, meinen Vermieter alles zu erklären, aber ob er mir da entgegenkommen wird, weiß ich nicht…

    Über jede hilfreiche Antwort wäre ich unendlich dankbar…

    Liebe Grüße
    Cammy

  • Hallo Cammy,

    "„Mietzeit
    Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.2010 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien verzichten auf die gesetzliche Kündigungsfrist im Zeitraum vom xx.xx.2010 bis zum xx.xx.2013.“
    Erst nach dem xx.xx.2013 kannst Du kündigen mit einer Frist von drei Monaten.

    "Sofern ich mich da jetzt richtig durch einige Seiten im Internet durchgelesen habe, ist dies ein Zeitmietvertrag,"
    Nein, denn ein solcher würde an einem bestimmten Termin enden. Hier jedoch handelt es sich um einen Kündigungsverzicht von drei Jahren. Max. vier Jahre sind statthaft.

    "Die Sache ist nun die, dass ich Studentin bin ...."
    Sorry, aber das zählt alles nicht...

    "Eine andere wichtige Sache ist vielleicht noch die, dass mein Bruder damals zugestanden hat, für mich zu bürgen, ..."
    :mad:

    "ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt,"
    Nur, wenn der Vermieter freiwillig mitspielt.

  • Danke Berny,
    für die schnelle Antwort, auch wenn sie all meine Hoffnungen zerstört...

    Gibt es besondere Unterschiede zwischen einem Kündigungsverzicht und einem Zeitmietvertrag?

    Was ich nicht verstehe..., wenn wir den Spieß umdrehen und sagen, ich kann meine Miete nicht zahlen, würde aber gerne wohnen bleiben und mich dem Druck aussetzen, hätte der Vermieter das Recht mir trotz dieser Klausel fristlos zu kündigen...

    Wieso aber, wenn ich von mir aus sage, ich schaffe es nicht und ich gehe an dem Druck kaputt, habe ich nicht das gleiche Recht mich vor einer Überschuldung zu bewahren?

    Liebe Grüße
    Cammy

  • Cammy:

    "Gibt es besondere Unterschiede zwischen einem Kündigungsverzicht und einem Zeitmietvertrag?"
    Hi, KV von 3 Jahre trifft bei Dir zu. Zeitmietvertrag läuft fest von bis (bspw. für Montagearbeiter).

    "Was ich nicht verstehe..., wenn wir den Spieß umdrehen und sagen, ich kann meine Miete nicht zahlen, würde aber gerne wohnen bleiben und mich dem Druck aussetzen, hätte der Vermieter das Recht mir trotz dieser Klausel fristlos zu kündigen..."
    Verstehe schon... Der VM kann fristlos kündigen, wenn der M mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist, siehe § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 543 (2) 3. a) BGB. (Der grosse Freund aus Oregon hilft...:rolleyes:)
    Ich empfehle Dir, zunächst das Gespräch mit dem VM zu suchen.

  • hätte der Vermieter das Recht mir trotz dieser Klausel fristlos zu kündigen...

    Hallo Cammy,

    klar hätte der Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung.
    Ob er das aber auch tut steht auf einem anderen Blatt.
    Er könnte die Mieten nämlich auch einklagen, was natürlich wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.

    Wie Berny schon schrieb, am besten Du spricht einmal in Ruhe mit Deinem Vermieter.

    Gruß
    ObiWan

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