Gutachten Wohnungsgröße

  • Hallo!
    Wir haben ein Problem und hoffen, dass uns hier jemand helfen kann.... Also:

    Wir sind vor 1,5 Jahren in eine Wohnung gezogen, die laut Mietvertrag 78m² groß ist. Durch Zufall haben wir jetzt entdeckt, dass dies aber nicht stimmt, sie ist nur ca. 68m² groß. Haben unsere Vermieter darüber informiert, die einen Gutachter bestellt haben. Der kam dann also - machte übrigens einen recht unseriösen Eindruck - und unsere Vermieter versicherten uns, dass auch wir ein Gutachten bekämen.
    Nachdem wir nach einer Woche noch nichts hörten, fragten wir beim Vermieter nach. Der sagte allerdings, er sei mit dem Gutachten nicht einverstanden und wollte uns die Zahlen nicht nennen. Aber er ließ durchblicken, dass die Wohnung laut Gutachter noch kleiner war, als nach unserer Messung. Der Gutachter äußerte sich dazu, indem er sich entschuldigte, weil sein Lasergerät wohl kaputt gewesen sei. Wir boten unseren Vermietern an, herzukommen und mit uns gemeinsam zu messen. Dies nahmen sie an und wollten sich wegen eines Termins melden. Gestern kam dann eine eMail, in der stand, dies sei nicht mehr nötig, da der Gutachter sein Ergebnis nun neu berechnet habe (OHNE neu zu messen) und 71m² raushabe. Also weniger als im Mietvertrag - aber genau SO viel, dass sie nicht zahlen müssen. Wir haben daraufhin ein solches Gerät gekauft, nachgemessen und sind wieder bei 68m² gelandet. Also haben wir die Vermieter angerufen, denen das natürlich total egal ist. Das Gutachten bekommen wir aber auch nicht zu Gesicht.
    Soweit das Problem.

    Nun die Fragen, die uns zu schaffen machen:

    Haben wir ein Recht, dieses Gutachten einzufordern? (Sie wollen es uns nur geben, wenn wir ihnen die genauen Messungen unsererseits schicken.)
    Müssen wir ein Gegengutachten erstellen lassen oder können wir unsere Vermieter irgendwie dazu bringen, SELBST mit uns zu messen?
    Hätten wir das Recht, Miete einzubehalten? (Es kommt nur noch eine - dann ziehen wir aus)
    Gibt es bei Gutachtern irgendwie eine Identifikationsnummer oder sowas?

    Und woher um Gottes Willen nimmt dieser "Gutachter" seine Zahlen???


    Ich hoffe, man versteht alles ;) Vielen Dank!

  • 1. Der Gutachter war mit Sicherheit keiner, sondern ein guter Bekannter des Vermieters.

    2. Gutachter werden in der Regel vom Gericht bestellt, oder sind zumindest vereidigt.

    3. Klar steht euch eine Mietminderung zu, das die Abweichung mehr als 10% beträgt.

    4. Je nach Mietdauer käme sicherlich ein schönes Sümmchen zusammen. Damit würde ich aber einen Anwalt für Mietrecht betrauen, der dieses Geld dann realisieren soll.

    5. Beeilt euch, damit das Ding in trockenen Tüchern ist, bevor ihr auszieht.

  • anjomil:

    "Wir sind vor 1,5 Jahren in eine Wohnung gezogen, die laut Mietvertrag 78m² groß ist.
    sie ist nur ca. 68m² groß."
    Habt Ihr die Entfernungen zwischen Wänden (nicht zwischen Fussleisten) gemessen, ohne HK-Nischen, Türfüllungen, evtl. Dachschrägen berücksichtigt?

    "Haben wir ein Recht, dieses Gutachten einzufordern?"
    Nein, höchstens ein Richter...

    "Müssen wir ein Gegengutachten erstellen lassen oder können wir unsere Vermieter irgendwie dazu bringen, SELBST mit uns zu messen?"
    Nein und nein.

    "Hätten wir das Recht, Miete einzubehalten?"
    Mglw. ja, wenn die tatsächliche Mietfläche >10% kleiner ist als die lt. MV. Ob sich hierfür ein Rechtstreit lohnt, müsst Ihr selbst beurteilen: Gutachter, Gegengutachter, Rechtsanwälte, Gerichtskasse gibt es nicht umsonst.

    "(Es kommt nur noch eine - dann ziehen wir aus)"
    Na ja...

    "Gibt es bei Gutachtern irgendwie eine Identifikationsnummer oder sowas?"
    Sicherlich wird der Gutachter ein Aktenzeichen vergeben.

    "Und woher um Gottes Willen nimmt dieser "Gutachter" seine Zahlen???"
    Frag' ihn. Das Gemauschele, was Du da schreibst, lässt m.E. sowieso darauf schliessen, dass nicht alles koscher ist bzw. war. Im Zweifelsfalle empfehle ich Konsultation eines auf Mietrecht spezialisierten RA. Denk' aber vorher über das Kostenrisiko nach und wie im MV die Grösse der Mietsache definiert ist!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (28. Januar 2012 um 18:28)

  • Okay, aber wenn wir kein Recht haben, das Gutachten zu sehen, wieso sollten wir dann nach- und aufgeben? Nur weil sie eine Zahl in eine eMail schreiben? Die können mir ja viel erzählen...

    Wir kämen auf ca. 900€ Rückzahlung - Könnten wir theoretisch einfach zum 01.02. keine Miete zahlen?

    Wir gehen auf jeden Fall nächste Woche zum Mieterverein - aber die haben erst Mittwoch wieder auf... :/

    Irgendwie verstehe ich nicht so recht, wieso sie uns das Gutachten nicht einfach zeigen - dann hätten sie ja ihre Ruhe?!
    Und wenn sie tatsächlich keines haben (von wegen Bekannter, kein Gutachter)... Wieso dann diese Aussage, dass das Messgerät kaputt war? Damit hätten sie sich ja ins eigene Bein geschnitten?

    Ich bin verwirrt :( Und sauer!

    Danke & LG

  • anjomil:

    "Wir kämen auf ca. 900€ Rückzahlung - Könnten wir theoretisch einfach zum 01.02. keine Miete zahlen?"
    Weder theoretisch noch praktisch. Ihr MÜSST die Februar-Brutto-Miete zahlen.

  • Zitat

    Wir gehen auf jeden Fall nächste Woche zum Mieterverein - aber die haben erst Mittwoch wieder auf... :/

    Den Weg könnt ihr euch sparen. Beauftrage besser einen Anwalt für Mietrecht, wie ich schon in meiner ersten Antwort schrieb.

    Und noch einmal. Ein Gutachter, dessen Aussage Gewichtung hat, ist jemand wie bei Wiki nachzulesen ist:

    Sachverständiger ? Wikipedia

    Der euch besucht hat, ist mit Sicherheit kein öffentlich bestellter gewesen.

    Was ihr nicht machen dürft, ist die Miete einbehalten. Den Prozess vor Gericht verliert ihr 100%, denn im Mietrecht gibt es keine Selbstjustiz. Aber ein Anwalt wird euch zu der Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete verhelfen. Mit Sicherheit.