Hallo in die Welt,
muss der VM die Belege für verbrauchsabhängigen Kosten (hier Heizung und Wasser) der Nebenkostenabrechnung beilegen?
Danke für Aufklärung,
Stella
Hallo in die Welt,
muss der VM die Belege für verbrauchsabhängigen Kosten (hier Heizung und Wasser) der Nebenkostenabrechnung beilegen?
Danke für Aufklärung,
Stella
Hallo in die Welt,
muss der VM die Belege für verbrauchsabhängigen Kosten (hier Heizung und Wasser) der Nebenkostenabrechnung beilegen?
Danke für Aufklärung,
Stella
Nein. Er muss sie Dir auf Verlangen vorzeigen.
Zwischenzeitlich habe ich mit einem RA gesprochen. Laut diesem sind "verbrauchsabhängige Kosten" zu belegen ...
Wie jetzt?
Stella
Zwischenzeitlich habe ich mit einem RA gesprochen. Laut diesem sind "verbrauchsabhängige Kosten" zu belegen ...
Wie jetzt?
Stella
Dem Rechnungsempfänger auf Verlangen vorzeigen, falls möglich. Oder als Kopie beifügen. Je nach den Örtlichkeiten oder dem guten Willen oder der Mitdenkbereitschaft der Beteiligten oder ...
Auf was ich eben gestoßen bin ....
Kostennachweis:
Den Vermieter trifft die Beweislast für die Verbrauchswerte, die er seiner Nebenkostenabrechnung zu Grunde legt. LG Potsdam 11. Zivilkammer, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
Stella
Auf was ich eben gestoßen bin ....
Kostennachweis:
Den Vermieter trifft die Beweislast für die Verbrauchswerte, die er seiner Nebenkostenabrechnung zu Grunde legt. LG Potsdam 11. Zivilkammer, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
Stella
Ja, und...?
Den Vermieter trifft die Beweislast für die Verbrauchswerte, die er seiner Nebenkostenabrechnung zu Grunde legt. LG Potsdam 11. Zivilkammer, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
Stella
Heisst aber noch lange nicht das der Abrechnung möglicherweise ...zig Belege beizufügen sind.
Das wurde hier schon mehrmals betont. Wenn Sie dennoch weiter Zweifel an dem hier Gesagten hegen, bemühen Sie einen sachkundigen Anwalt. Gibts schon für 100 €.
Ööh, Heizkostenabrechnungen (auch für Warmwasser) werden zu 99,9% von externen Dienstleistern erstellt. Dabei wird für jeden Abnehmer eine Abrechnung erstellt. Diese Abrechnung erhält der Mieter. Was er nicht zu sehen bekommt ist die Gesamtabrechnung des Hauses.
Was er nicht zu sehen bekommt ist die Gesamtabrechnung des Hauses.
Es sei denn, er verlangt Einsicht in die Unterlagen!
Das scheint hier allerdings noch nicht passiert zu sein.
Gruß
ObiWan
Es sei denn, er verlangt Einsicht in die Unterlagen!
Das scheint hier allerdings noch nicht passiert zu sein.
Gruß
ObiWan
Ihr habt ja beide recht: Die (Gesamt-)Abrechnung des Hauses ist auf Verlangen vorzuzeigen, jedoch nicht die Einzelabrechnungen der anderen Mieter...