Auch Schneeräumpflich

  • Einen guten Mittag,
    bei mir gehts auch um's schneeräumen.
    Wir sind um August '09 in die Wohnung gezogen, einer der entscheidenden Gründe FÜR die wohnung war folgender absatz im mietvertrag:

    ''Die Schnee- und Eisbeseitigung im Winter nach ortspolizeilichen Vorschriften, wird derzeit durch eine Fremdfirma durchgeführt und im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet.''

    Unsere Nebenkosten betragen für 72 m² 90 Euro, was ich ohne schneebeseitung und hausmeister schon sehr hoch finde.

    Weiter heißt es:

    'Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform'.


    So, jetzt ist es so, dass alle Bewohner des Hauses lieber selbst Räumen und es eben keine Fremdfirma erledigt.
    Bisher habe ich auch selbst geräumt, um meine Ruhe zu haben.
    Ein Nachbar fängt jetzt an, mir zu erzählen, wann ich wie räumen müsse. Heute z.B. habe ich um 6.00 Uhr, um 7:30 Uhr und um 10:00 uhr geräumt, was auch andere Bewohner gesehen haben.
    Jetzt klingelt er um 13:00 Uhr (jagt mich vom Mittagessen weg) und schimpft wie ein Rohrspatz, ich solle räumen, denn wenn jemand hinfällt ist er Zeuge dass ich nichts mache usw.
    Ich habe ein kleines Baby mit 8 Monaten und kann wirklich nicht alle 30 Min. rauslaufen und räumen, vor allem wenn es, wie heute, eh nur eine Puderzuckerfeine Schicht draufschneit.

    Wie soll ich mich verhalten, kann ich auf die Klausel im Mietvertrag bestehen, ohne 'den ganzen' Schneedienst (Firma) bezahlen zu müssen? Eine Nachbarin sagte mir, dass in den anderen Häusern derseleben vermieter der Schneedienst mit 17,00 Euro monatlich abgerechnet wird, was für mich ja total Ok wäre.
    Mit den Vermietern habe ich schon telefoniert, es hieß, ich müsse wirklich selber räumen und streuen (es wird auch kein streugut zur verfügung gestellt) und es handle sich um einen Irrtum im Mietvertrag. (was natürlich ziemlich blöd ist, weil wir uns eben wegen dem Fehler für diese wohnung entschieden haben).

    Was kann man tun, ohne die Nachbarn ganz zu verärgern, aber trotzdem Ruhe zu haben?

  • Hallo,

    die grundsätzlichen Fragen zum Schneeräume sind vor kurzem bereits im Rahmen einer anderen Frage angesprochen worden.

    Zunächst einmal ist, wie im oben verlinkten Thema dargestellt, das Räumen von Schnee eine Pflicht des Vermieters, die er durch eine Vereinbarung auf die Mieter abwälzen kann.

    Vereinbarun heisst natürlich, dass dies zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Mieter - nicht unter den anderen Mietern - vereinbart ist. Wenn der Vermieter mit einem Mieter (in dem Fall Dir) hierüber keine Vereinbarung getroffen hat, die den Mieter zum Räumen verpflichtet, muss er es eben selbst oder auf andere Weise erledigen.

    Nun kann man drüber diskutieren, ob in der bisherigen Praxis des Selberräumens ggf. eine konkludente (durch schlüssiges Handeln) Vereinbarung zu sehen ist.

    Die Begründung "Irrtum im Mietvertrag" ist wohl eher als "netter Versuch" zu verstehen. Sofern sich der Vermieter diesbezüglich im Mietvertrag "geirrt" hat, ist dies nicht das Problem des Mieters.

    Ich würde den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass man von der bisherigen Praxis des Selbsträumens unter Berufung auf den Mietvertrag in Zukunft abstand nimmt. Wie der Vermieter das Problem löst, muss er sehen. Es steht ihm ja frei, die Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

    Gruß

    Philipp

  • super, danke für deine antwort. :)
    ich wollte nur ein neues thema dazu haben, weil ja meistens ''nichts'' im mietvertrag steht, bei mir steht dagengen ja wirklich drin, dass das schneeräumen von einer firma übernommen wird.

    ich werde, wenn es dir nichts ausmacht, die formulierung übernehmen und hoffe wirklich, dass das etwas bringt.
    kann der mietvertrag denn nachträglich geändert werden bzw. kann man mich dazu ''zwingen'' diese änderung zu akzeptieren?