Nebenkosten für Mieter der nicht mehr in der Wohnung ist

  • Hallo.
    habe folgendes Problem: In den Nebenkosten wird ein Mieter mitberechnet der aber gar nicht mehr in der Wohnung ist. Leider ist dieser noch im Mietvertrag drin aber ich habe schon seit 4 Jahren die nebenkosten ohne diesen Mieter bezahlt. Nun dachte ich mir sei mal nett und sage das dem Vermieter, der übrigens direkt neben mir wohnt und das auch mitbekommen hat das dieser Mieter ausgezogen ist. Obwohl ich das schon mal per Email mitgeteilt habe das ich einen neuen Mietvertrag haben möchte würde mir gesagt das ich einen neuen Mietvertrag bekommen könnte wenn ich direkt den Vermieter anspreche.

    Muss ich den vollen betrag wirklich bezahlen?

  • Zitat

    Muss ich den vollen betrag wirklich bezahlen?

    Woher soll das hier jemand wissen, wir wissen doch garnicht, was für Betriebskosten du bezahlst?

    Und, wenn der Mitmieter im Vertrag steht, dann hätte der von euch schriftlich gekündigt werden müssen. So einfach ausziehen und sich nicht um die Vertragskündigung zu kümmern, das ist überhaupt nicht möglich.

  • In den Nebenkosten wird ein Mieter mitberechnet der aber gar nicht mehr in der Wohnung ist. Leider ist dieser noch im Mietvertrag drin aber ich habe schon seit 4 Jahren die nebenkosten ohne diesen Mieter bezahlt. Muss ich den vollen betrag wirklich bezahlen?


    Ja, musst Du. Ihr beiden Mieter schuldet jeder(!) die volle Miete und Nebenkosten. Ob einer der Mieter zwischenzeitlich ausgezugen ist, interessiert nicht. Ihr seid und bleibt vorerst beide im Mietvertrag, wenn der Vermieter sich nicht bewegt.
    Es ist Dir natürlich anheimgestellt, vom weggezogenen Mitmieter intern einen Ausgleich zu verlangen.

  • Solange beide im Mietvertrag stehen, unabhängig davon, ob der Andere die Wohnung auch tatsächlich nutzt, haftet jeder gesamtschuldnerisch. Jeder hat für die Schulden des Anderen voll einzustehen. Der Vermieter kann sich von dem bedienen lassen, wo er glaubt am ehesten seine Forderungen durchzusetzen; und das sind in diesem Fall SIE.

  • Ich glaube es geht hier darum, dass die Nebenkosten teilweise nach Personananteilen berechnet werden.

    In dem Fall müsste der Vermieter natürlich nach der tatsächlich dort wohnenden Anzahl abrechnen. Allerdings müsste man ihm dies auch mitteilen. Nun schreibst du, dass die letzten 4 Jahre der aehemalige Mitbewohner schon nicht mehr mitberechnet wurde. In dem Fall würde ich den Vermieter fragen, wo jetzt plötzlich wieder eine 2te Person her kommt.

  • Hallo zusammen,
    ich habe es so verstanden dass der Lynch47 die Nebenkostenvorauszahlung seit 4 Jahren nur noch für eine Person leistet, die Betriebskostenabrechnung allerdings immer bezahlt hat.

    Ich hoffe das ist korrekt so. ...Lynch74?

    Es ist allerdings so, dass der Vermieter, auch wenn dieser von der Änderung (am besten schriftlich) in Kenntnis gesetzt wurde, der Änderung des Mietrvertrages nicht zustimmen muss.

    Alternativ kann der Mietvertrag gekündigt werden, natürlich von beiden Mietparteien, und ein neuer MV geschlossen werden.

    Ich selbst handhabe das allerdings so, dass ich, wenn ich über die Änderung informiert werde, dieser auch zustimme. Das natürlich nur, wenn der Mieter „unproblematisch“ ist, also pünktlich bezahlt.

    Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

    Gruß
    ObiWan