Zeitmietvertrag?

  • Hallo,

    handelt es sich bei dem mir vorliegenden MV um einen Zeitmietvertrag oder nicht? Sprich, kann ich früher ausziehen (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist) als das angegebene Enddatum des Vertrags?

    Hier ein Auszug des Vertrags:

    ...

    IV. Mietdauer:
    Das Untermietverhältnis beginnt am 01.03.2012 und endet am 28.02.2013.

    ...

    X. Kündigung
    Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

    ...


    Da keine besonderen Gründe für die angegebene befristete Vertragsdauer genannt sind, nehme ich an, dass es sich um einen "normalen" MV handelt, bei dem ich als Mieter jederzeit (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist), auch innerhalb des Jahres, kündigen kann. Liege ich da richtig?

    Viele Grüße und danke für eure Tipps!

  • Eine Begründung ist für die Rechtskräftigkeit eines sogenannten qualifizierten Zeitmietvertrages zwingend vorgeschrieben.
    Andernfalls ist es ein ganz gewöhnlicher unbefristeter Mietvertrag.
    Er ist aber deswegen nicht als Ganzes ungültig; es bezieht sich nur auf die Befristung.

  • Hallo mieter0815,
    im BGB zum nachlesen. Paragraf 575 BGB.
    Tipp: Gehen Sie sicher und schauen Sie nach ob Sie nicht event. die Kuendigung innerhalb eines best. Zeitraum ausgeschlossen wurde. Wenn nicht, dann sieht es sehr stark nach einen unbefristeten Mietvertrag aus !
    Falls doch, dann scheint die ganze Problematik nicht mehr so eindeutig zu sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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