Hallo,
handelt es sich bei dem mir vorliegenden MV um einen Zeitmietvertrag oder nicht? Sprich, kann ich früher ausziehen (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist) als das angegebene Enddatum des Vertrags?
Hier ein Auszug des Vertrags:
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IV. Mietdauer:
Das Untermietverhältnis beginnt am 01.03.2012 und endet am 28.02.2013.
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X. Kündigung
Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
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Da keine besonderen Gründe für die angegebene befristete Vertragsdauer genannt sind, nehme ich an, dass es sich um einen "normalen" MV handelt, bei dem ich als Mieter jederzeit (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist), auch innerhalb des Jahres, kündigen kann. Liege ich da richtig?
Viele Grüße und danke für eure Tipps!