BK Abrechnung - Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot

  • Hallo,

    unsere Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 (1.01. -31.12.2010) hat einen gravierenden Fehler, der nach unserer Auffassung gegen den §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB verstößt. (Wirtschaftlichkeit)

    Doch jetzt im einzelnen: Der Posten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug im Jahre 2005 um 160 % erhöht. Im Abrechnungsjahr 2009 betrug dieser 301,41 EUR (für unsere Wohnung) für das Jahr 2010 424,28 EUR. Die Gesamtkosten betrugen 2009 3666,00 EUR für 2010 5160,50 EUR.

    Wir haben gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt und dies wie folgt begründet:

    Vor allem der Abrechnungsposten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug um über 160 % erhöht. Dieser Abrechnungsposten verstößt demnach nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB. In diesen Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil vom Berliner Kammergericht 12U216/04 hin.

    Jetzt haben wir eine erste Antwort erhalten:

    Zitat: u.a. Wenn Ihrerseits eine Gegenüberstellung mit Kosten aus der Vergangenheit erfolgt, so kann dieses letztlich nicht durchgreifen, da allgemein eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu verzeichnen war u.s.w.

    u.w. heiß es: Tatsächlich können die Kosten bzw. aufgewendeten Arbeitsstunden anhand von Stundenlisten belegt werden, so dass die in Ansatz gebrachten Kosten dem Grudne nach zutreffend sind.

    Die notwendigen Arbeitsstunden wurden uns nachgewiesen, wenn auch nur eine Auflistung der Arbeitsstunden und Tage, aber eben keine RECHNUNG.

    Gleichzeitig lehnt man aber eine Änderung der aktuellen Betriebskostenabrechnung ab.

    Merkwürdig: Man hat uns angeboten, für die BK Abrechnung den Abrechnungswert für den beanstandeten Posten vom Vorjahr im Ansatz zu bringen. Dieser war 122 EUR geringer.

    Jetzt meine / unsere Frage;

    Was sollen wir von diesem Angebot halten?

    Gut, 123 EUR weniger ist ja nicht schlecht, aber wir müssen ja auch eine aktuelle Berechnungsgrundlage haben, sonst erwartet uns für das Abrechnungsjahr 2011 vielleicht eine noch bösere Überraschung, weil sich dann der Vermieter auf die nicht geänderte BK Abrechnung für 2010 bezieht.

    Für eine Antwort/en schon mal vielen Dank.

  • Andy09:

    "Doch jetzt im einzelnen: Der Posten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug im Jahre 2005 um 160 % erhöht. Im Abrechnungsjahr 2009 betrug dieser 301,41 EUR (für unsere Wohnung) für das Jahr 2010 424,28 EUR. Die Gesamtkosten betrugen 2009 3666,00 EUR für 2010 5160,50 EUR."
    Hallo Andy, grundsätzlich teile ich Deine Meinung.
    Ich hatte mal bei zwei Objekten ähnliche einmalige Kostensteigerungen. Bei Nachfragen stellte es sich jedoch heraus, dass ausserplanmässige Arbeiten an alten brüchigen Bäumen angefallen waren.

    "Wir haben gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt und dies wie folgt begründet:
    Vor allem der Abrechnungsposten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug [besser/deutlicher wäre hier die Jahresangabe gewesen] um über 160 % erhöht. Dieser Abrechnungsposten verstößt demnach nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB. In diesen Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil vom Berliner Kammergericht 12U216/04 hin."
    Richtig so.

    "Zitat: u.a. Wenn Ihrerseits eine Gegenüberstellung mit Kosten aus der Vergangenheit erfolgt, so kann dieses letztlich nicht durchgreifen, da allgemein eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu verzeichnen war u.s.w."
    Das ist m.E. Wischiwaschi, denn die allg. Kostensteigerung beträgt seit 2005 nur ca. 16%, jedoch nicht das Zehnfache.

    "Die notwendigen Arbeitsstunden wurden uns nachgewiesen, wenn auch nur eine Auflistung der Arbeitsstunden und Tage, aber eben keine RECHNUNG."
    Ihr habt das Recht auf Einblick in die Originalrechnungen (auch der Fiskus...:D ).

    "Gleichzeitig lehnt man aber eine Änderung der aktuellen Betriebskostenabrechnung ab."
    Übliche Borniertheit...

    "Merkwürdig: Man hat uns angeboten, für die BK Abrechnung den Abrechnungswert für den beanstandeten Posten vom Vorjahr im Ansatz zu bringen. Dieser war 122 EUR geringer."
    Tja, merkwürdig, ...:confused:

    "Was sollen wir von diesem Angebot halten?"
    Ich würde es ablehnen und Einblick in die Originalrechnungen fordern mit Hinweis auf § 259 Abs. 1 BGB und § 29 Abs. 1 NMV.
    Info: Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin

    "Gut, 123 EUR weniger ist ja nicht schlecht, aber wir müssen ja auch eine aktuelle Berechnungsgrundlage haben, sonst erwartet uns für das Abrechnungsjahr 2011 vielleicht eine noch bösere Überraschung, weil sich dann der Vermieter auf die nicht geänderte BK Abrechnung für 2010 bezieht."
    Möglicherweise. Ich würde mich hier keinesfalls stromlienienförmig bürsten lassen. Halte mich/uns doch bitte auf dem Laufenden.

  • Hallo Berny und allen anderen,

    so, wir haben jetzt nächste Woche einen Termin beim Verwalter einen RA, mal sehen was da raus kommt. Hoffentlich wird der Termin nicht wieder abgesagt.:rolleyes:

    Aber noch mal zu den Posten Gartenarbeiten. An den anfallenden Arbeiten hat sich nichts grundlegendes geändert, Das einzige war der strenge Winter, dadurch musste der Vermieter den von den „Mietern“ selbst geräumten Schnee mit einen Radlader abtransportieren. Wichtig zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass lt. Mietvertrag der Mieter für die Schneeräumung selbst verantwortlich ist. Sogar das Streugut muss der Mieter selbst kaufen. Merkwürdig :confused:, das Streugut hat aber der Vermieter gekauft.

    Aber hier mal eine Übersicht unseres Postens Gärtnerarbeiten, bei den Summen :eek: handelt es sich natürlich um die Gesamtkosten, die dann auf die qm Wohnfläche umgelegt werden.

    Jahr Kosten Erhöhung zum Vorjahr Erhöhung seit 2005
    2005 1.979,20 €
    2006 2.528,80 € 549,60 € 549,60 €
    2007 2.856,00 € 327,20 € 876,80 €
    2008 3.232,04 € 376,04 € 1.252,84 €
    2009 3.666,00 € 433,96 € 1.686,80 €
    2010 5.160,50 € 1.494,50 € 3.181,30 €


    Alles weitere dann nach dem Termin. Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee, was man noch beanstanden kann. Dann wäre ich für eine kurze Info vorher dankbar :)

    Gruß
    Andy 09

  • Hallo Berny,

    so Gespräch hat stattgefunden.

    Es gibt zwar keine neue Abrechnung, aber ich und einige wenige Mieter auch (ich denke mal die Widerspruch eingelegt haben) müssen jetzt für den beanstandeten Posten Gartenarbeiten statt 424,28 EUR nur den Durchschnitt der letzten Jahre zahlen. Das wären dann bei mir 228 EUR. Es ist zwar noch nicht 100%ig, aber der Verwalter ein RA wird/will das wohl beim VM durchsetzen, damit die Akte geschlossen werden kann.

  • ich und einige wenige Mieter auch (ich denke mal die Widerspruch eingelegt haben) müssen jetzt für den beanstandeten Posten Gartenarbeiten statt 424,28 EUR nur den Durchschnitt der letzten Jahre zahlen. Das wären dann bei mir 228 EUR.


    OK Andy, ein kampfloser Kompromiss kann manchmal recht preiswert sein.;)