Hallo,
unsere Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 (1.01. -31.12.2010) hat einen gravierenden Fehler, der nach unserer Auffassung gegen den §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB verstößt. (Wirtschaftlichkeit)
Doch jetzt im einzelnen: Der Posten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug im Jahre 2005 um 160 % erhöht. Im Abrechnungsjahr 2009 betrug dieser 301,41 EUR (für unsere Wohnung) für das Jahr 2010 424,28 EUR. Die Gesamtkosten betrugen 2009 3666,00 EUR für 2010 5160,50 EUR.
Wir haben gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt und dies wie folgt begründet:
Vor allem der Abrechnungsposten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug um über 160 % erhöht. Dieser Abrechnungsposten verstößt demnach nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB. In diesen Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil vom Berliner Kammergericht 12U216/04 hin.
Jetzt haben wir eine erste Antwort erhalten:
Zitat: u.a. Wenn Ihrerseits eine Gegenüberstellung mit Kosten aus der Vergangenheit erfolgt, so kann dieses letztlich nicht durchgreifen, da allgemein eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu verzeichnen war u.s.w.
u.w. heiß es: Tatsächlich können die Kosten bzw. aufgewendeten Arbeitsstunden anhand von Stundenlisten belegt werden, so dass die in Ansatz gebrachten Kosten dem Grudne nach zutreffend sind.
Die notwendigen Arbeitsstunden wurden uns nachgewiesen, wenn auch nur eine Auflistung der Arbeitsstunden und Tage, aber eben keine RECHNUNG.
Gleichzeitig lehnt man aber eine Änderung der aktuellen Betriebskostenabrechnung ab.
Merkwürdig: Man hat uns angeboten, für die BK Abrechnung den Abrechnungswert für den beanstandeten Posten vom Vorjahr im Ansatz zu bringen. Dieser war 122 EUR geringer.
Jetzt meine / unsere Frage;
Was sollen wir von diesem Angebot halten?
Gut, 123 EUR weniger ist ja nicht schlecht, aber wir müssen ja auch eine aktuelle Berechnungsgrundlage haben, sonst erwartet uns für das Abrechnungsjahr 2011 vielleicht eine noch bösere Überraschung, weil sich dann der Vermieter auf die nicht geänderte BK Abrechnung für 2010 bezieht.
Für eine Antwort/en schon mal vielen Dank.