Erst Wohnberechtigungsschein verlangt, dann abgewiesen!

  • Hallo Leute,

    mir ist folgendes passiert. Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach einer geeigneten kleinen Wohnung. Vor kurzem wurde ich fündig. Ich habe mich sofort mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und meine Interesse für deren Wohnung mitgeteilt. Nach einem kurzen Telefongespräch mit der Hausverwalterin, wurde mir die Wohnung mündlich zugesagt. Ich sollte für die Wohnung ein Wohnberechtigungsschein besorgen und einige andere Unterlagen bei ihr einreichen und anschließend würde der Mietvertrag zustande kommen. Ich habe alle Unterlagen, wie Mietschuldenfreiheitserklärung, Anmieterfragebogen, Kopie des Personalausweises und ein Wohnberechtigungsschein wie von der Hausverwalterin gewünscht, abgegeben.

    Zwei Tage später wurde mir von der Hausverwaltung eine Absage erteilt! Die Begründung, die Hausverwalterin hat sich für einen anderen Interessenten entschieden.

    Ist diese Handlung Rechtens? Darf eine Hausverwaltung (Vermieter) von einem Interessenten alle Unterlagen, wie Wohnberechtigungsschein verlangen und anschließend absagen? Wenn sie sich noch nicht entschieden hatte, warum wurde von mir ein Wohnberechtigungsbescheinigung verlangt?

    Ich bin weder verschuldet, noch irgendwie durch irgendetwas gehandikapt!

    Und was soll ich jetzt mit dem Wohnberechtigungsschein, die nur für diese Wohnung gilt? Wer bezahlt mir meine Unkosten?

    Ich brauche eure Ratschläge.

  • Hallo Sinderella,

    leider muss ich Dich enttäuschen.
    Die HV ist frei in ihrer Entscheidung.
    Auch die Kosten für den WBS bleiben an Dir kleben, es sei denn, Du hättest eine Übernahmeerklärung der HV. Aber das hat sie nicht nötig, denn Bewerber gibt es ja genug.

  • Zitat


    Ist diese Handlung Rechtens?

    Ja !

    Zitat

    Darf eine Hausverwaltung (Vermieter) von einem Interessenten alle Unterlagen, wie Wohnberechtigungsschein verlangen und anschließend absagen?

    Gerade anhand dieser Unterlagen wird so manche Entscheidung erst gefällt.

    Auch ich mußte mich zwischen zwei Bewerbern entscheiden, welche die Wohnung eigentlich beide verdient hätte. Allerdings habe ich der Absage eine Begründung beigefügt. Aber wer macht das schon wenn er nicht muß.

    Zitat

    Wenn sie sich noch nicht entschieden hatte, warum wurde von mir ein Wohnberechtigungsbescheinigung verlangt?

    Wohnungen, welche noch eine Bindefrist haben, ist dieser Schein vorgeschrieben.

    Zitat

    Ich bin weder verschuldet, noch irgendwie durch irgendetwas gehandikapt!

    Vielleicht fand sie Ihre Nase oder eine sonstige Eigenschaft als unsympathisch, wer weiss.

    Zitat

    Und was soll ich jetzt mit dem Wohnberechtigungsschein, die nur für diese Wohnung gilt?

    Wegschmeissen.

    Zitat

    Wer bezahlt mir meine Unkosten?

    Sie selbst, wer gewinnen will, muß auch verlieren können.
    Das Leben ist kein Wunschkonzert

    Zitat

    Ich brauche eure Ratschläge.

    Das waren die meinigen.

  • Das ist das Problem bei den Wohnberechtigungsscheinen wir mir scheint.

    Eigentlich sollte ein B-Schein personenbezogen und nicht objektbezogen ausgestellt werden. Warum dies bei den Ämtern allerdings anders gesehen wird, ist und bleibt mir ein Rätsel.