Hallo Leute,
mir ist folgendes passiert. Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach einer geeigneten kleinen Wohnung. Vor kurzem wurde ich fündig. Ich habe mich sofort mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und meine Interesse für deren Wohnung mitgeteilt. Nach einem kurzen Telefongespräch mit der Hausverwalterin, wurde mir die Wohnung mündlich zugesagt. Ich sollte für die Wohnung ein Wohnberechtigungsschein besorgen und einige andere Unterlagen bei ihr einreichen und anschließend würde der Mietvertrag zustande kommen. Ich habe alle Unterlagen, wie Mietschuldenfreiheitserklärung, Anmieterfragebogen, Kopie des Personalausweises und ein Wohnberechtigungsschein wie von der Hausverwalterin gewünscht, abgegeben.
Zwei Tage später wurde mir von der Hausverwaltung eine Absage erteilt! Die Begründung, die Hausverwalterin hat sich für einen anderen Interessenten entschieden.
Ist diese Handlung Rechtens? Darf eine Hausverwaltung (Vermieter) von einem Interessenten alle Unterlagen, wie Wohnberechtigungsschein verlangen und anschließend absagen? Wenn sie sich noch nicht entschieden hatte, warum wurde von mir ein Wohnberechtigungsbescheinigung verlangt?
Ich bin weder verschuldet, noch irgendwie durch irgendetwas gehandikapt!
Und was soll ich jetzt mit dem Wohnberechtigungsschein, die nur für diese Wohnung gilt? Wer bezahlt mir meine Unkosten?
Ich brauche eure Ratschläge.