Hallo
Ich habe am 01.07.2009 eine Wohnung vermietet.Ich habe einen
Standartmietvertrag verwendet.
Unter Nebenkosten habe ich Srom aufgeführt.Ich hatte mich
verschrieben es hätte Strom-Allgemein oder Allgemeinstrom heissen
müssen.
Ich habe mit der Mieterin eine mündliche Vereinbahrung,das der Strom
für Licht,E-Herd usw. gesondert über mich abgerechnet wird.Ich habe
für diese Wohnung einen geeichten und zur Abrechnung zugelassenen
Zähler.Beim Einzug hat die Mieterin den Zählerstand abgelesen und
dafür unterschrieben,am 2.01.2010 hat sie auch den Zählerstand
abgelesen und unterschrieben.
Ich habe meiner Mieterin einen
Nebenkostenabrechnung,Heizkostenabrechnung und eine Stromrechnung
erstellt.
Meine Mieterin schwingt jetzt die Anwaltskeule.
Die Anwältin für Mietrecht hat jetzt festgestellt,das die Nebenkosten
abrechnung,Heizkostenabrechnung nicht so ganz richtig sind und
fordert eine neue Abrechnung.
Gut,diese wird in den nächsten Tagen von Techem erstellt.Ich habe
zum 2 Mal eine Stromrechnung an meine Mieterin geschickt.Es geht um
einen Betrag von 220 Euro an Strom für die letzten 6 Monate.Ich habe
ihr auch geschrieben das in den nächsten Tagen für ihre Wohnung
einen Sromzähler des Versorgerunternehmens installieren lassen werde
und Sie sich um eine rechtzeitige anmeldung kümmern muss,da Sie sonst
ohne Strom ist.Das gleiche habe ich auch ihrer Anwältin geschrieben.
Ihre Anwältin fordert mich zu einer Nebenkostenabrechnung auf.Sie
schreibt solange keine ordnungsgemässe Betriebskostenabrechnung
vorliegt können wir unserer Mandantin nicht empfehlen irgendwelche
Zahlungen zu leisten.
Die Miete für Febuar 2010 sollte laut Mietvertrag,zum 10 eines Monats
bezahlt werden.
Wir haben noch keine Miete erhalten.
Mietvertrag Nebenkosten Strom
- longman
- Erledigt
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Die Miete wird sie schon zahlen müssen.
Wird die Miete 2 x geschuldet, kann fristlos gekündigt werden.
Es sei denn, der Mieter zahlt die Mietschulden unverzüglich nach.