Heizung läuft über den Zähler des Mieters

  • Hallo zusammen,

    ich habe seit November eine neue Wohnung gemietet, in die ich dann nach anfänglichen Renovierungen Ende November eingezogen bin. Heute morgen musste ich feststellen, dass ich laut meines Stromzählers in den vergangenen drei Monaten 900kw/h Strom verbraucht haben soll. Mein bisheriger Jahresverbrauch lag bei 1500kw/h. Auf Grund der Renovierungsarbeiten und der Feiertage habe ich auch tatsächlich erst sechs Wochen in der Wohnung gelebt.

    Mein Vermieter hatte mir schon einmal mitgeteilt, dass der Strom der Lampen im Flur (3 Parteien im Haus) noch mit über den Zähler geht, das aber bald geändert werden soll.

    Nachdem ich alle Sicherungen in meiner Wohnung ausgeschaltet habe, konnte ich am Stromzähler immer noch einen Verbrauch von 300-600 Watt ablesen. Dabei scheint es sich um die Zentralheizung zu handeln, die je nachdem ob sie heizt oder nicht entsprechend Strom zieht.

    Auf die Rückfrage beim Vermieter sagte er mir dann, dass er das wüsste, dass die Heizung auch noch über den Zähler läuft, das aber "demnächst" geändert werden soll.

    Nun habe ich ehrlich gesagt wenig Lust darauf, dem Vermieter zu vertrauen, dass er mir das Geld wirklich zurück gibt und vor allem stellt sich die Frage, wie er ausrechnen will, was ich verbraucht habe und was die Heizung. Des weiteren ist eine korrekte Nebenkostenabrechnung für alle Mieter des Hauses so gar nicht möglich.

    Wie gehe ich denn in so einem Fall vor? Der Stromlieferant wird mit Sicherheit nach der nächsten Ablesung meinen monatlichen Abschlag stark erhöhen wollen. Das heisst, ich trete gegenüber dem Energielieferanten mit dem Abschlag für meinen Vermieter in Vorlage und nochmal mit der Vorauszahlung meiner Nebenkosten.

    Ich bin für jede Hilfe dankbar!

    Viele Grüße,
    PatKa

  • Da hier niemand abschätzen kann, wieviel Strom fürs Haus über deinen Zähler läuft, musst du selbst den Verbrauch ermitteln und dann von der Miete abziehen. Teile dem Vermieter schriftlich mit, um wieviel Euro du die Abrechnung vornimmst.