Ärger mit Betriebskosten

  • Hallo erstmal an alle hier in diesen Forum, ich hoffe es kann mir einer hier bei der Lösung meines Problems eine Hilfestellung geben.


    Ich muß ein wenig ausholen, um mein Anliegen zu schildern. Ich bin im August 2008 in ein 8 Familien Altbau gezogen.
    Im Dezember 2009 bekam ich dann die Jahresabrechnung von August bis Dezember 2008, mit einem Wasserverbrauch von 48,16m³ und 110,59 euro. Im Jahr 2009 wohnte ich gegenüber dem Jahr 2008 dann also den gesamten Zeitraum über in der Mietwohnung. Die Jahresabrechnung die ich dann für das Jahr 2009 am ende 2010 erhielt jagte mir einen schrecken ein.161,41 m³ verbrauch an wasser für eine fünköpfige Famiele ja nicht unüblich, aber 1378 euro für diesen posten.

    Ich bin dann erstmal in widerspruch gegangen und dieser zieht sich bis heute noch.
    Laut informationen die ich erhalten habe und abrechnungsbelege der Wasserwerke, wurde im Jahr 2008 der Verbrauch des Hauses auf 215 m³geschätzt und 2009 hat man 1592m³ abgelesen.In der Abrechnung 2010 hingegen die wir ende 2011 bekamen, liegt mein Verbrauch bei 139 m³ mit einem preis von 783,12 Euro.

    Meine Vermutung ist das im Jahr 2009 das Abflußprinzip verwendet wurde, doch in meinem Fall,da ich nur von August bist Dezember 2008 in der Wohnung gewohnt habe nicht verwendet werden kann.

    Irre ich mich da? Ist das wirklich so richtig, wie die Hausverwaltung es abrechnung?

    Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung,oder es ist jemanden etwas ähnliches passiert und kann mir da Helfen.???


    Lieben Dank im Vorraus..

  • Schon mal den Taschenrechner zur Hand genommen und die Preise je m³ verglichen?

    48 m³ zu 2,30 €
    161 m³ zu 8,55 €
    139 m³ zu 5,60 €

    Diese Werte sind aufgerundet, zeigen aber trotzdem so große Unterschiede, die zuerst geklärt werden müssen. Geklärt vor Ort, nicht im Forum.

    Und was noch nicht gesagt wurde, hast du eine eigene Wasseruhr, oder ist die Berechnung des Verbrauchs nach Wohnungsgröße, bzw. Personenzahl? Wenn letzteres zutrifft, dann stellt sich die Frage, wie es bei den anderen Mietern aussieht.

  • Schönen guten Morgen

    Danke Mainschwimmer, für die rasche antwort.Mein Taschenrechner ist von der vielen Rechnerei kaputt gegangen:D.Um die ganze Sache noch ein wenig genauer auszuführen, habe ich noch ein paar Zahlen.Mir liegen von allen 3 Jahren 2008,2009,2010 die Belege der Wasserwerke vor die meine Hausverwaltung erhielt.

    Im Jahr 2008 sind folgende Zahlen daraus zu entnehmen:
    Zählerstand alt: 872 Zählerstand neu: 1087 Differenz ergibt einen Verbrauch von 215m³. Dieser Wert kann nur geschätzt sein denn in unserem Wohngebäude leben überwiegend Familien mit 5-6 Personen.215m³ Vebrauch aufs Jahr für 8 Familien das kann nicht stimmen.Diese 215m³ Wasser ergeben laut Abrechnung der Wasserwerke eine Summe von 1707,27 € die der Verwaltung in Rechnung gestellt wurden. Der Gesamtverbrauch der einzelnen Zähler in jeder Wohnung ergab laut Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 743,50m³. Nun werden die 1707,27 € genommen die auf einen Vebrauch von 215m³ beruhen und werden durch den Gesamtverbrauch geteilt. Dies ergibt dann den Faktor 2,29626.
    Dieser Faktor multipliziert mit meinen Verbrauch von 48,16m³ ergibt dan 110,59 €.Das ist mein Anteil.

    Das ganze jetzt für 2009:

    Zählerstand: 1087-2680 =1593m³
    Rechnungsbetrag: 8339,49 €

    Gesamtverbrauch aller Einzelzähler: 976,24 m³

    8339,49/976,24= 8,54246

    Mein Verbrauch : 161,41* 8,54246= 1378,84€

    Für 2010:
    Zählerstand:2680-3694 =1014m³
    Rechnungsbetrag: 5534,52€

    Gesamtverbrauch der einzelnen Zähler: 983,13m³

    5534,52/983,13= 5,629489

    Mein Verbrauch : 139,11*5,629489=783,12€


    Soviel zu den Zahlen.

    Meines erachtens nach ist das so zu erklären, bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.
    Im Jahr 2008 wurde deie geliefert Menge des Wasser von 215m³ defenitiv geschätz diese aussage habe ich von der Hausverwaltung. aber wäre das damals gleich der Hausverwaltung aufgefallen als sie im Februar 2009 die rechnung erhielten hätten sie es noch korriegen können.Wenn ich nun die 215m³ auf der Rechnung der Wasserwerke ersetze durch die 743,50m³ komme ich auf eine Summe von 4319,73€ und dann auf eine Faktor von 5,81002 der Multipliziert mit meinem Verbauch von 48,16m³ eine summe von 279,81 ergibt und nicht 110,59€.
    Das selbe für 2009, die 1593m³ ersetzt durch 976,24 ergibt dann 5349,60 und dann der Faktor 5,4798, dieser mit meinen verbrauch multipliziert 161,41*5,4798 = 884,49€. Das ist eine ganz andere Summe als 1378 €.Die Faktoren stimmen somit auch von Jahr zu Jahr eher.Der Wasserpreis ist bei uns in den letzten Jahren Identisch gewesen, und wir haben nur kaltwasser da warmwasser über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird.Somit sehe ich rund 169 euro aus 2008 und dann die 884,49 € aus 2009 also 1053,49 € als gerechtfertig und vertretbar, aber auf keinen fall die 1378 €.Und genau so habe ich es der Verwaltung dargelegt, und bekam als antwort die Abrechnung ist korrekt ich solle den auf der abrechnung geforderten Betrag überweisen.Desweitern wird auf der abrechnung von 8 Nutzeinheiten gesprochen die wasser verbrauchen.es wird aber die separat liegende Toilette im Erdgeschoß vergessen von der 2010 wasser und strom 3 monate lange für Bauarbeiten an der rückseite des Hauses entnommen wurde, die wand wurde neu verputzt.Diese werden nirgends auf der abrechnung abgezogen da diese Kosten ja eigentlich der vermieter trägt?

    Soweit meine Ausführung.Liege ich mit meiner Rechnung völlig falsch. Generell ist es ja nicht unüblich das kosten aus dem vorjahr im folgejahr berechnet werden.Begründet mit abweichenden Ablesezeiträumen etc.Doch in diesem Fall bin ich der meinung das von dem 1593 mm³ ca 600-650 m³ aus dem Jahr 2008 stammen was mit einem verbrauch von 215m³ doch ziemlich gering ausfällt.Da ich aber nur von August bis Dezember dort gewohnt habe und somit nicht das gesamte jahr mieter war ist es den dann gerechtfertigt das ich die vollen kosten der Fehlschätzung mittragen muß?Meine Nachbarn sind alle ziemlich aus den Wolkengefallen als die Abrechnung 2009 kam, da wir fast alle die gleiche Anzahl von Kindern haben macht der Verbrauch fast keinen unterschied.

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen,denn sämtliche Klärungsversuche sind gescheitert.

    Vielen Lieben Dank im Vorraus.

    Und einen Schönen Tag euch

  • Zitat

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen,denn sämtliche Klärungsversuche sind gescheitert.

    Und ich denke, dass mit diesen weiteren Angaben ein Forum überfordert ist. Ich jedenfall klinke mich aus, weil dies in Arbeit ausartet.

    Hier kann nur noch der örtliche Mieterverein, eine Verbraucherzentrale vor Ort, oder ein Anwalt für Mietrecht Licht ins Dunkle bringen.

  • Kein Problem,ich gebe ja zu das es sehr umfangreich ist und das sieht die Hausverwaltung genauso und deshalb wollen die sich damit nicht beschäftigen, ich denke ich werde das bezahlen was ich vertreten kann und denn rest lasse ich darauf ankommen.soll das dann wirklich ein gericht klären


  • Das ganze jetzt für 2009:

    Zählerstand: 1087-2680 =1593m³
    Rechnungsbetrag: 8339,49 €

    Gesamtverbrauch aller Einzelzähler: 976,24 m³

    8339,49/976,24= 8,54246

    Mein Verbrauch : 161,41* 8,54246= 1378,84€

    Die Sache ist doch eigentlich recht einfach: wenn die Summe der einzelnen Ablesewerte der Mieter nicht übereinstimmt mit dem Wert des Hauptzählers, dann ist es Sache des Vermieters, die Differenz zu klären. Vorstellbar wäre zum Beispiel auch ein Schaden in der Zuleitung, undichte Rohre etc.pp.

    Lösung für die Mieter: in dem Beleg der Stadtwerke steht der Pries pro Einheit. Diesen mit dem eigenen Verbrauch multiplizieren, den Betrag dem Vermieter mitteilen und die Nachzahlung entsprechend angepasst leisten, fertig.

  • Zitat von Papadopulus


    Die Sache ist doch eigentlich recht einfach: wenn die Summe der einzelnen Ablesewerte der Mieter nicht übereinstimmt mit dem Wert des Hauptzählers, dann ist es Sache des Vermieters, die Differenz zu klären. Vorstellbar wäre zum Beispiel auch ein Schaden in der Zuleitung, undichte Rohre etc.pp.

    Oder auch: Garten bewässern, Wasser im Heizkessel nachfüllen oder auch Zählerdifferenz(diese wäre aber nur ganz gering)

  • Oder auch: Garten bewässern, Wasser im Heizkessel nachfüllen oder auch Zählerdifferenz(diese wäre aber nur ganz gering)

    Stimmt, jetzt fällt es mir auch wieder ein: vor zig Jahren hatte ich mal einen Vermieter, der hatte bei der Verteilung einen Wasser-Zähler gar nicht mit aufgeführt, schlicht unterschlagen. Es war ein Zähler in seinem Keller, der die Leitung zum Garten-Häuschen zählte... Holzauge sei wachsam

  • Zitat

    Die Sache ist doch eigentlich recht einfach: wenn die Summe der einzelnen Ablesewerte der Mieter nicht übereinstimmt mit dem Wert des Hauptzählers, dann ist es Sache des Vermieters, die Differenz zu klären. Vorstellbar wäre zum Beispiel auch ein Schaden in der Zuleitung, undichte Rohre etc.pp.

    Lösung für die Mieter: in dem Beleg der Stadtwerke steht der Pries pro Einheit. Diesen mit dem eigenen Verbrauch multiplizieren, den Betrag dem Vermieter mitteilen und die Nachzahlung entsprechend angepasst leisten, fertig.

    Naja wäre schon schön, wenn es so einfach wäre. Aber das Thema hatten wir vor kurzem erst und ich habe wenig Lust hier noch einmal einen Roman zu posten. Deshalb:

    https://www.mietrecht.de/www.mietrecht-…sserkosten.html

  • Naja wäre schon schön, wenn es so einfach wäre. Aber das Thema hatten wir vor kurzem erst und ich habe wenig Lust hier noch einmal einen Roman zu posten. Deshalb:

    https://www.mietrecht.de/www.mietrecht-…sserkosten.html

    also selbst wenn der Roman hier nocvh einmal gepostet wäre, er wäre nicht besser. Die Aussagen hier wie dort sind -mit Verlaub- Bullshit. Diese hohe Abweichung hat der Vermieter zu erklären, vorher läuft gar nichts.

  • Hallo an alle melde mich nochmal zu Wort, ich gebe Gruwo recht mein Problem ähnelt sich mit dem geschilderteten Fall.Und auch Papadopulus hat völlig recht, der Vermieter muß es erklären.Die erklärung des Vermieters, der Verbrauch von 215 m³ im Jahr 2008 ist eine Schätzung und wurde 2009 nachkorrigiert. Darunter verstehe ich das Abflußprinzip, doch warum muß ich für den Zeitraum Januar 2008 bis August 2008 einen Verbrauch zahlen den ich nicht Verursacht habe??

    Ich habe sämtliche Fakten der Hausverwaltung vorgelegt, vorgerechnet, aber diese sind der Meinung das ich diese kosten zu tragen habe.
    Als letztes habe ich die Unterlagen einem Mieterbund gegeben, und auch diese sind der Meinung das,hier das Abflußprinzip nicht angewendet werden kann da ich nicht das gesamte Jahr 2008 in der Wohnung gewohnt habe.
    Nun stehe ich da komme mit meinen Argumeten und Fakten nicht an die Hausverwaltung ran ich stoße da auf taube Ohren.

    Habe mir überlegt die Abrechnung selbst anzupassen, und den korrigierten Betrag, von 2009 und den ausgleich für die Zeit in 2008 in der ich in der Wohnung wohnte zu zahlen. Den rest muß ich dann im schlimmsten fall vor gericht klären. Das ganze zieht sich schon über ein jahr brief hin brief zurück.

    Für 2010 habe ich jetzt erstmal eine Erläuterung angefordet inwieweit die kosten für Bauwasser und Baustrom abgezogen wurden.bei der Berrechnung von 8 nutzeinheiten sind Erdgescgoß,1,2,3 Etage a 2 wohnungen gerechnet aber die seperate Toilette fehlt.

    Des weiteren Unterscheidet sich die Gesamtfläche des Haus von 2010 zu 2009 obwohl weder an gebaut noch abgerissen wurde.

    Alles Fakten die so deutlich sind das auch ein " blinder die sieht"

    Aber nix, die sind sturr.

    Liebe Grüße

  • also selbst wenn der Roman hier nocvh einmal gepostet wäre, er wäre nicht besser. Die Aussagen hier wie dort sind -mit Verlaub- Bullshit. Diese hohe Abweichung hat der Vermieter zu erklären, vorher läuft gar nichts.

    Aha - Dann auf diesem Weg:

    Deutscher Mieterbund e.V.: wasserzähler

    BGH Nebenkosten Abrechnungszeitraum Verbrauchskosten

    Ok ich geb zu, dass ich mich mit der Aussage dass der 'Gesetzgeber'eine Abweichung von 20 % zwischen dem Verbrauch aller Zwischenzähler und dem Hauptzähler zuläßt etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt habe. Aber inwzsichen konnte ich noch weitere Gerichtsurteile ausfindig machen, die der Auffassung des LG Braunschweig folgen.

  • Einen schönen Guten abend nochmals,

    ich möchte mich auf die zweit verlinkte ASrtikel von Gruwo beziehen.
    Die Grenze von 20 Prozent wird ja deutlich überschritten, der Verbrauch der einzelen Zähler im Haus ergibt 976,24 und der Verbrauch des Hauptzählers 1593m³ da sind wir dann bei 63%.

    Der zweite Artikel ist soweit gehet interessant das hier gesagt wird ich zitiere""c) Nach einer vermittelnden Auffassung kann der Vermieter nach dem Abflussprinzip jedenfalls dann abrechnen, wenn eine Mehrbelastung des Mieters ausgeschlossen ist, weil – wie im vorliegenden Fall – im Jahr des Verbrauchs und im Jahr der Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden hat (LG Berlin, Zivilkammer 63, GE 2007, 368 und GE 2007, 451; LG Berlin, Zivil-kammer 64, GE 2006, 725 und GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Zivilkammer 62, MM 2004, 374 LS; LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; Blank, DWW 1992, 65 f.). """ und
    """Ob der Vermieter in besonders gelagerten Fällen eines Mieterwechsels nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert sein könnte, Betriebskosten nach dem Abflussprinzip abzurechnen, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil das Mietverhältnis der Parteien durchgängig sowohl im Verbrauchs- als auch im Abrechnungszeitraum bestand. ""

    denn dieser Fall ist bei mir so gelagert. Im Jahr 2008 fand der Mieterwechsel statt. ich bin erst im August eingezogen.

    Rechnet man den gesamtverbrauch beider Jahre 2008 und 2009 zusammen was den die Wohnungszähler angezeigt haben. also 743,50+976,24=1719,74m³
    Der von der wasserwerke in Rechnung gestellt Verbrauch für diese 2 Jahre lieegt bei 215+1593=1808m³. Somit muß von den im Jahr 2009 in Rchnung gestellten 1593m³ wasser einiges noch aus dem Jahr 2008 stammen, in dem ich wieder rum nur von August bis Dezember in der Wohnung wohnte und somit nur einen geringen anteil dieser "nachberechnung" wie sie nach dem Abflußprinzip gemacht wird trage müßte.

    Liebe Grüße an alle

  • ...denn dieser Fall ist bei mir so gelagert. Im Jahr 2008 fand der Mieterwechsel statt. ich bin erst im August eingezogen.

    Gut, dass mindestens du es verstanden hast. Einige "erfahrene" :rolleyes: Mitstreiter hier im Forum verstehen nichtmals ihre eigenen verlinkten Belege...

    Was davon zu halten ist habe ich ja schon mit dem durch "ich bin ein Star ..." beliebt gewordenen JK-Zitat kommentiert.

  • Bevor hier jetzt noch mehr Mißverständnisse auftreten.

    @ Papadopulus:

    Ihre Auffassung, dass der Gesamtverbrauch aller Zwischenzähler mit dem Verbrauch des Hauptzählers übereinbstimmen muss (so stellt sich mir Ihr Post jedenfalls dar) teile ich nicht. Bedingt durch Messtoleranzen und/oder unterschiedlichen Ablesterminen treten hier nicht selten Differenzen auf. Weicht (wie in diesem konkreten Fall) der Gesamtverbrauch der Zwischenzähler um mehr als 20 Prozent von dem des Hauptzählers ab so ist der Vermieter in Erklärungsnot.

    Wenn diese Abweichung (wie in diesem konkreten Fall) auf Schätzungen des Wasserversorgers zurück zu führen ist so ist zunächst der Umstand der Schätzung zu klären. Wenn hier dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann dann hat dieser sicherlich auch die Kosten des Mehrverbrauchs zu tragen.

    Bei der Verwendung des Abflußprinzips in der Abrechnung ist dem unterschiedlichen Verbrauch der Wohnungen/Mieter Rechnung zu tragen. Bei der Verwendung von Zwischenzählern ist dies in der Regel auch der Fall, sofern diese Zwischenzähler im Rahmen der Mieterwechsel abgelesen wurden.

  • Das der Gesamtverbrauch der einzelnen Wsserzähler mit dem des Hauptzählers übereinstimmt,das ist mir klar, das dies selten der Fall ist und deshalb gibt es ja die 20% differnez. Ist diesem Fall sind es ja 63 % abweichung.
    Da die Abrechnug für das Jahr 2009 in der ein gewisser anteil ja mit für das Jahr 2008 berechnet wird, erst ende 2010 kommt, und halt für das Jahr 2009 ist wird der vormieter der bis August 2008 in dieser wohnung wohnte sicherlich keine Nachberrechnung bekommen haben sondern ich muß diesen teil mittragen, was ich aber nicht recht einsehe.

    LG liskowk

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