Hallo erstmal an alle hier in diesen Forum, ich hoffe es kann mir einer hier bei der Lösung meines Problems eine Hilfestellung geben.
Ich muß ein wenig ausholen, um mein Anliegen zu schildern. Ich bin im August 2008 in ein 8 Familien Altbau gezogen.
Im Dezember 2009 bekam ich dann die Jahresabrechnung von August bis Dezember 2008, mit einem Wasserverbrauch von 48,16m³ und 110,59 euro. Im Jahr 2009 wohnte ich gegenüber dem Jahr 2008 dann also den gesamten Zeitraum über in der Mietwohnung. Die Jahresabrechnung die ich dann für das Jahr 2009 am ende 2010 erhielt jagte mir einen schrecken ein.161,41 m³ verbrauch an wasser für eine fünköpfige Famiele ja nicht unüblich, aber 1378 euro für diesen posten.
Ich bin dann erstmal in widerspruch gegangen und dieser zieht sich bis heute noch.
Laut informationen die ich erhalten habe und abrechnungsbelege der Wasserwerke, wurde im Jahr 2008 der Verbrauch des Hauses auf 215 m³geschätzt und 2009 hat man 1592m³ abgelesen.In der Abrechnung 2010 hingegen die wir ende 2011 bekamen, liegt mein Verbrauch bei 139 m³ mit einem preis von 783,12 Euro.
Meine Vermutung ist das im Jahr 2009 das Abflußprinzip verwendet wurde, doch in meinem Fall,da ich nur von August bist Dezember 2008 in der Wohnung gewohnt habe nicht verwendet werden kann.
Irre ich mich da? Ist das wirklich so richtig, wie die Hausverwaltung es abrechnung?
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung,oder es ist jemanden etwas ähnliches passiert und kann mir da Helfen.???
Lieben Dank im Vorraus..