Pflicht Wohnungsbesichtigungen zuzulassen?

  • Hallo,


    ich habe meine Wohnung zum 30. April 2012 gekündigt.


    Mein Vermieter möchte nun Wohnungsbesichtigungen mit möglichen Nachmietern durchführen.


    Er teilte mir in einer E-Mail mit, dass ich verpflichtet sei, eine Wohnungsbesichtigung pro Woche zu erlauben.



    Meine Fragen:


    1. Bin ich verpflichtet den Vermieter (1x pro Woche) mit eventuellen Nachmietern in meine Wohnung zu lassen?


    2. Wenn ja, ab welchem Zeitraum vor Kündigung muss ich ihm Zugang gewähren? Bin ja immerhin noch ein viertel Jahr Mieter... Aufgrund diverser Einbrüche in der letzten Zeit, möchte ich die Anzahl der Leute die sich ein Bild von meinem Hausrat machen können eigentlich gering halten.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Zitat

    Alles Quatsch.


    Der Quatschkopf bist du! Merkst du eigentlich nicht, dass du hier völlig überflüssig bist?


    Wenn du meinen Link mit dem Hinweis unter Punkt 2 gelesen hättest, würdest du nicht so blöd kommentieren.

  • also:


    zu 1) nein (wegen 2)
    zu 2) siehe Passus "
    Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540)." des Links (den der Vorredner nicht wirklich verstanden zu haben scheint)