Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 30. April 2012 gekündigt.
Mein Vermieter möchte nun Wohnungsbesichtigungen mit möglichen Nachmietern durchführen.
Er teilte mir in einer E-Mail mit, dass ich verpflichtet sei, eine Wohnungsbesichtigung pro Woche zu erlauben.
Meine Fragen:
1. Bin ich verpflichtet den Vermieter (1x pro Woche) mit eventuellen Nachmietern in meine Wohnung zu lassen?
2. Wenn ja, ab welchem Zeitraum vor Kündigung muss ich ihm Zugang gewähren? Bin ja immerhin noch ein viertel Jahr Mieter... Aufgrund diverser Einbrüche in der letzten Zeit, möchte ich die Anzahl der Leute die sich ein Bild von meinem Hausrat machen können eigentlich gering halten.
Vielen Dank im Voraus!