Schornsteinfeger und Elektrogeräte im Bad

  • Hallo,

    heute kam ein Brief von meinem Vermieter, der mich doch arg gewundert hat.

    Ich wohne seit ca. 2,5 Jahren in meiner Wohnung. Immer im Januar kam der Schornsteinfeger, seit ich hier wohne vor kurzem also zum dritten Mal. Ich habe in meiner Wohnung eine Gasheizung, so eine richtig alte mit Zündfunken etc.

    Der Brief enthält nun die "Abrechnung über die Heizungsüberprüfung" über fast 30 Euro. Das habe ich in den zwei Jahren davor NICHT bekommen, wieso auf einmal? Muss ich das bezahlen?

    Des Weiteren steht in dem Brief:

    "Bei der Gelegenheit darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass eigentlich eine jährliche Überprüfung der elektrischen Geräte (Bad) notwendig ist, die Sie durch einen Fachhandwerker durchführen lassen müssen. Da dies schon lange nicht mehr stattgefunden hat (habe keinen Nachweis darüber erhalten), würde ich in ihrem Auftrag meinen Handwerker damit beauftragen. Bitte geben Sie mir Nachricht, ob Sie mit der Auftragserteilung einverstanden sind. (...)"

    Davon hör ich ebenfalls zum ersten Mal in 2,5 Jahren, und im Mietvertrag kann ich nix dergleichen finden. Was ist das für eine Pflicht? Muss ich das ebenfalls bezahlen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Zitat

    Ich habe in meiner Wohnung eine Gasheizung, so eine richtig alte mit Zündfunken etc.

    Was heißt das in der Übersetzung, eine Etagenheizung mit Heizkörpern, oder Gasöfen mit Außenanschluss in den Zimmern?

  • Dann sind das also Einzelöfen.

    Dann denke ich, dass dein Vermieter einen Fehler im Mietvertrag gemacht hat, in dem er diese Überprüfungen nicht vereinbart hat. Sollte aber im Mietvertrag etwas von einem § 2 der Betriebskostenverordnung zu lesen sein, dann ist die Gebühr des Schornsteinfegers garantiert umlegbar.

    BetrKV - Einzelnorm

    siehe oben den Punkt 4 d

  • Naja, die Überprüfungen fanden ja immer statt, es ist nur das erste Mal, dass ich ne Rechnung bekomme, und das wundert mich eben. Wieso muss ich das zweimal nicht bezahlen und jetzt auf einmal schon, da kann doch was nicht stimmen...?

    Und wie siehts mit der Elektrogeräteüberprüfung im Bad aus?