Kündigung des Mietvertrags verweigert

  • Hallo,


    ich brauche dringend Hilfe. Ich würde gerne umziehen und bin davon ausgegangen, dass ich als Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist habe. In meinem Mietvertrag steht leider: der Mietvertrag beträgt ein Jahr und das Mietverhältnis wird immer um ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird.


    Ich habe allerdings gehört, dass sowas nicht rechtens ist und man als Mieter nunmal diese Kündigungsfrist hat.


    Was stimmt nun? Was müsste denn in meinem Mietvertrag stehen, sodass ich die Kündigungsfrist habe?


    Ich habe auch oft davon gehört, dass einige festlegen, dass man mindestens ein Jahr in der Wohnung bleiben muss (was bei mir der Fall ist) und erst dann die Kündigungsfrist von drei Monaten hat (die ich ja dann hätte).


    Ich habe leider überhaupt keine Ahnung. Danke für die Hilfe!!

  • Wenn in deinem Mietvertrag zu lesen ist, dass für beide Seiten ein Kündigunsausschluss über 1 Jahr besteht, dann ist das gültig.


    Hier eine Erklärung: Mietrecht: Kndigungsverzicht


    Wenn dieser Verzicht nicht in dieser Form vereinbart wurde (der komplette Wortlaut wäre hilfreich), dann kann dieser Vertrag mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

  • In meinem Mietvertrag steht leider: der Mietvertrag beträgt ein Jahr und das Mietverhältnis wird immer um ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird.


    Wenn das SO geschrieben steht, gilt es (bestenfalls) für Gewerbemietverträge. Bitte noch mal wortgenau zitieren.

  • Also es steht im Mietvertrag:
    1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2010


    2)Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühstens zum 31.08.2011 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen.


    3) Für Zeitverträge nach §575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.


    4) Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. (und in Handschrift drunter gekritzelt: verlängert sich immer um 1 Jahr)

  • Zitat


    1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2010


    2)Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühstens zum 31.08.2011 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen.


    4) Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. (und in Handschrift drunter gekritzelt: verlängert sich immer um 1 Jahr)


    Sie können den Vertrag frühestens zum 30.11.2011 kündigen.


    Konkret heißt das, Sie können jetzt jederzeit mit der 3-Monatsfrist kündigen.


    Das Gekritzel in bezug auf eine automatische Verlängerung ist nach dem neuen Mietrecht nicht mehr zulässig.

  • Okay, aber sagt nicht: "Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen." dass ich erst nach 47 Monaten seit Einzug die Kündigungsfrist hätte?

  • Zitat

    Mietverhältnisses frühstens zum 31.08.2011


    Das ist der wichtigste Satz.


    Dies ist ein Mietvertrag mit Kündigungsauschluss für ein Jahr, also jederzeit mit dreimonatiger Frist kündbar. Das mit den 47 Monaten ist lediglich ein Hinweis, dass der Verzicht auch so lange sein könnte.

  • Okay, was würdet ihr mir denn raten als nächsten Schritt?
    Ich habe meine Vermieterin gestern angerufen und sie gefragt ob ich die Kündigungsfrist habe und die hat nein zu mir gesagt...und dass ich halt wirklich erst wieder zum September raus kann.


    Ich habe auch folgende Kündigung Mitte Januar zu denen geschickt:
    _______________________________________________________________
    Kündigung des Mietverhältnisses


    Sehr geehrte/r Frau XXXX und XXXX,


    hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der XXXstraße 43, XXXX, Etage 3 rechts.


    Wie im Telefonat angekündigt, werden mein Mitbewohner und ich uns um einen Nachmieter kümmern und uns dann an Sie wenden, sodass das Mietverhältnis möglichst zum 01.03.2012 beendet werden kann.


    Sollten Sie, zusätzlich zu unseren Bemühen, zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte jeden Termin einzeln telefonisch unter XXXXX mit mir ab.


    _____________________________________________________________
    Kann sie mir denn damit blöd kommen? Weil ich geschrieben habe, dass ich für einen Nachmieter sorge? Habe das natürlich mit rein geschrieben, weil ich mit der Kündigungsfrist erst im April raus könnte und ich deshalb vorzeitig für den März jemanden suchen wollte um mir Doppelmiete zu ersparen.

  • Dein Mietvertrag endet am 30. April. Was deine Vermieterin meint ist Mumpitz. Aber einen Nachmieter muss sie nicht akzeptieren, außer es ist im Mietvertrag vereinbart.

  • Okay. Ich wäre von mir aus auch bereit April zu zahlen, selbst wenn sie keinen Nachmieter akzeptiert.


    Was sollte ich denn jetzt am besten machen? Wie sollte ich mich an die Vermieterin wenden? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Paragraphen, die ich zur Untermauerung vorlegen kann?


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!

  • Hallo Ladylike,


    das, was Du in dem Brieflein so noch alles schreibst, gehört da nicht hin. Im Internet habe ich einen Entwurf eines RA gelesen, worin lediglich die erforderliche Substanz stand: 'Hiermit kündige ich unseren Mietvertreg über die Wohnung ... fristgerecht zum [Datum].'
    Alles andere interessiert nicht.


    "Ich habe meine Vermieterin gestern angerufen ... und die hat ..."
    Uninteressant.


    "Ich habe auch folgende Kündigung Mitte Januar zu denen geschickt:
    ... hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der XXXstraße 43, XXXX, Etage 3 rechts."
    Schlecht: Das Datum fehlt.


    "Wie im Telefonat angekündigt, ..."
    Entschuldige, aber das ist BlaBla.


    "... werden mein Mitbewohner und ich uns ..."
    Hoppla: Zwei Mieter und nur einer hat die Kündigung unterschrieben? Sie wäre damit ungültig.


    "um einen Nachmieter kümmern und uns dann an Sie wenden, sodass das Mietverhältnis möglichst zum 01.03.2012 beendet werden kann."
    Ist rechtlich unrelevant. Sowas könnteste m.E. telefonisch machen...: "Ich hätte da einen Interessenten..."


    "Sollten Sie, zusätzlich zu unseren Bemühen, zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte jeden Termin einzeln telefonisch unter XXXXX mit mir ab."
    Bei Bedarf wird sie sich schon an Dich wenden, und wenn, wird sie schon mitkommen müssen.

  • Na ja es ist eine 2er-WG. Mein Mitbewohner hat einen eigenen Mietvertrag und bleibt in der Wohnung. Es geht lediglich um mein Zimmer. Also meinst du eher, dass meine Kündigung nicht gilt?

  • Ladylike:


    "Ach und was wäre wenn die Vermieterin behauptet nie eine Kündigung von mir im Postkasten erhalten zu haben?"
    Du hast die Beweispflicht. Sinnvoll wäre es, per Einwurfeinschreiben zu schicken oder mit Zeugen in den Empfängerbriefkasten einzulegen.


    "Na ja es ist eine 2er-WG. Mein Mitbewohner hat einen eigenen Mietvertrag und bleibt in der Wohnung. Es geht lediglich um mein Zimmer."
    Genauer: Um Deinen Mietvertrag. Wenn Du den als einzige Mieter/in unterschrieben hast, ist das ja i.O.


    "Also meinst du eher, dass meine Kündigung nicht gilt?"
    Wie schon bemeckert, den Text finde ich :mad:
    Um Irritationen/Konfliktpotential/Prozessrisiko auszuschliessen würde ich jetzt (nochmals) kündigen, mit Verweis auf § 573c (1), zum [30.04.2012} korrigiert auf 31.05.2012. Zu Deiner Info: § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    Vielleicht sagen aber auch noch andere User ihre Meinungen dazu.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny ()

  • Na gut =/ würde ich jetzt eine Kündigung nochmal schreiben, dann würde sie ja quasi erst ab März zählen (wegen bis zum dritten Monatstag) und ich dann erst zum 30.Mai raus kann.

  • Na gut =/ würde ich jetzt eine Kündigung nochmal schreiben, dann würde sie ja quasi erst ab März zählen (wegen bis zum dritten Monatstag) und ich dann erst zum 30.Mai raus kann.


    Uups, pardon, in der Tat der 31.05.2012.

  • Jetzt hör mal bitte ganz genau zu.


    Wir haben dir gesagt, wie die rechtliche Seite aussieht. Zur Untermauerung haben wir auf Seiten verlinkt, auf denen die Paragraphen zu finden sind.


    Wenn du jetzt nicht in der Lage bist, deiner Vermieterin zu sagen, was Sache ist, dann gibt es nur noch eine Möglichkeit. Du wartest bis zum Jahre 2019, dann gibt es hier im Forum die Möglichkeit, dass es dir jemand vorsingt.


    Ein wenig mehr Interesse musst du schon zeigen und die angebotenen Hilfen auch lesen und verstehen.

  • Keine Sorge, ich habe mich selber auch darüber hinaus schlau gemacht. Ich habe lediglich um eure Meinung gebeten und wie ihr handeln würdet. Sorry, wenn das zu viel verlangt war.


    Trotzdem danke für die Informationen bis hier hin.

  • Das ist der wichtigste Satz.


    Dies ist ein Mietvertrag mit Kündigungsauschluss für ein Jahr, also jederzeit mit dreimonatiger Frist kündbar. Das mit den 47 Monaten ist lediglich ein Hinweis, dass der Verzicht auch so lange sein könnte.


    Hallo, ich bin neu hier und habe ein ähnliches Problem. Ich habe jetzt in einigen Beiträgen schon so etwas gelesen und verstehe es einfach nicht: Wie kann es einen Kündigungsausschluss/-verzicht für eine bestimmte Zeit geben, und trotzdem soll angeblich jederzeit eine Kündigung mit dreimonatiger Frist (ordentliche Kündigung?) möglich sein? Was wäre ein "guter Grund" für eine außerordentliche Kündigung? So wie bei mir Verlust der Arbeitsstelle, entsprechender temporärer Verdienstausfall und beruflich bedingter Umzug? Es kann ja schließlich nicht sein, daß man mehrere Jahre lang Miete für etwas zahlt, wo man nicht mehr wohnt. LG

  • Du antwortest auf einen Beitrag aus Februar. Dieser Thread gehört aber zu Ladylike20. Wenn du eine eigene Frage hast, dann eröffne bitte einen neuen Thread, der dann ganz alleine dir gehört