Brauche Hilfe bei meinem Vertrag

  • Hallo ihr lieben,

    ich bin völlig neu im Mietgeschäft und wir möchten Anfang nächsten Monats in eine WG ziehen. Wir haben eine passende Wohnung gefunden und haben jetzt am Wochenende den Mietvertrag per e-mail bekommen. Das ganze hat sich hingezogen und wir haben das gefühl, dass man uns erst hinhalten will und dann drängen möchte. Wir sollen nämlich nächstes Wochenende den Vertrag unterschreiben. Am besten noch ohne ihn vorher zu lesen. Da ich überhaupt keine Ahnung habe, was da so alles reingehört und was nicht, würde ich euch bitten mir einige Ratschläge zu geben, was hier richtig ist und was nicht. Ich wäre unendlich dankbar darüber, wenn sich jemand die Zeit nehmen würde und den Vertrag einmal durchliest.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sigma014

  • Das ist ein üblicher Vertrag, an dem es nichts auszusetzen gibt. Die Kleinreparaturklausel und auch die Klausel für die Schönheitsreparaturen sind auf aktuellem Stand. Also nicht zu beanstanden.

  • Das ist ein üblicher Vertrag, an dem es nichts auszusetzen gibt. Die Kleinreparaturklausel und auch die Klausel für die Schönheitsreparaturen sind auf aktuellem Stand. Also nicht zu beanstanden.


    Hallo,
    ich bin ganz neu im Forum und weiß nicht so recht, wie´s geht. Habt also Nachsicht.
    Momentan habe ich aber ein großes Problem. Ich habe am 9.Februar einen Mietvetrag unterschrieben. Eine Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe) fand nicht statt! Aus familären Gründen kann ich aber nun nicht einziehen! Ich habe die Dame von dem Immo-Büro sofort am 13.Februar angerufen und ihr meine Situation geschildert und um "Milde" gebeten. Sie wollte mit ihrem Chef sprechen. Zwei Tage später habe ich sie dann wieder angerufen u nd sie sagte Vetrag ist Vertrag. Ich habe daraufhin an dan Hauptsitz Berlin zu Händen des Chefs eine außerordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und zu der Dame hier in Dresden eine Kopie per Einschreiben geschickt. Auf dem Rückschein steht ein anderer Name als der vom Chef. Heute lag im Briefkasten ein Zettel, dass eine Breifsendung zurück gekommen ist. Ich weiß noch nicht welche, aber da stimmt doch was nicht! Ein Anruf im Berliner Büro brachte enenso nichts, da kam ich wieder in Dresden raus! Ich bin jetzt föllig ratlos. Gilt der Vetrag auch ohne Wohnungsübergabe und was ist, wenn mit der Firma wirklich was faul ist? Ich habe keine Rechtschutzversicherung und bin in keinem Mieterverein. Aber solchen Strolchen muß doch das Handwerk gelegt werden. Weiß jemand Rat???
    Ich danke ganz herzlich für alle Ratschläge.
    glimmlampe

  • Einen Mietvertrag kann man nicht wegen privater Probleme widerrufen. Man kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, wenn es ein unbefristeter Vertrag ist.

    Also sind das in der Firma auch keine Strolche, wenn man erwartet, dass sich der Mieter an Recht und Gesetz hält.

    Und warum soll in der Firma etwas faul sein?

  • Hallo Sigma,

    ich beanstande folgendes:
    § 1: 4 Mieter oder bis zu 4 Mieter?
    § 4: 2. Kanal - Entwässerung Meßgeräte Kwz + Wwz
    § 4: 14. Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluß qm/besser: WE (Wohneinheiten)
    § 16, -Seite6-: Zeitfolge bei Schönheitsreparaturzeitplänen wurde vom BGH gekippt. Altes MV-Formular...?

  • Ich habe am 9.Februar einen Mietvetrag unterschrieben.


    Du kannst diesen (und auch jeden anderen) Vertrag jederzeit "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, ohne Grund- oder Terminangabe.
    Termin ergibt sich automatisch aus dem BGB: Erhält der VM (oder sein Briefkasten) die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats, wird die Kdg zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Also für Dich: Jetzt kündigen, Wirksamkeit dann der 31.05.
    Ähem..., ein Chef unterschreibt nie ein an ihn gerichtetes Brieflein...:o

  • Zitat

    § 16, -Seite6-: Zeitfolge bei Schönheitsreparaturzeitplänen wurde vom BGH gekippt. Altes MV-Formular...?

    Da hier aber die Einschränkungen "wenn erforderlich" + "im Allgemeinen" angewandt wird, ist gegen die Zeitfolge nichts einzuwenden.

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