Wartung der Therme selber zahlen

  • Hallo,

    frage ich habe eine Therme im Bad, die die Heitzung und Warmwasser regelt.
    Jetzt war es immer so, das einmal im Jahr der Schornsteinfeger und der
    Heitzungsbauer die Therme Wartet (reinigt). Jetzt meine frage, angeblich soll
    ich jetzt die Wartung der Therme selber bezahlen, weiß jemand ob das rechtens
    ist, oder hat jemand ahnung davon. Der Schonsteinfeger kommt weiter hin, es geht
    hier nur um die Wartung der Therme. Wie kann ich hier 3 Bilder von meinem
    Mietvertrag hier einbinden, damit man ihr sehen könnt ob ich das zahlen muß. :(

  • Bei der Wartung handelt es sich um vertraglich vereinbarte umlagefähige Betriebskosten.

    Letztendlich ist es doch völlig egal, ob sie die jährliche Wartung der Therme selbst in Auftrag geben und direkt bezahlen oder aber der Vermieter den Auftrag erteilt und Ihnen die Kosten über die Betriebskostenarechnung in Rechnung stellt.

  • Also ich bin nicht davon Infomiert worden das es jetzt
    jeder selber zahlen muß, klar ist es später wer es dann
    bezahlt, aber Infomieren müßte man mich schon.
    Und im Mietvertrag ist es so geregelt das es der Vermieter
    übernimmt, oder nicht.

  • Die Wartung der Gastherme ist ein Betriebskostenposten der durch den Mieter zu zahlen ist.
    Ob die Fachfirma die Rechnung an den Vermieter schickt und der diese in der NK-Abrechnung in Rechnung stellt oder die Fachfirma direkt mit dem Mieter abrechnet ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.

    Vorteil wenn der Vermieter beauftragt. Es wird auch wirklich gemacht. Mieter vergessen sowas gerne mal wenn sie selber direkt bezahlen müssen.

    Ich würde es als Vermieter beauftragen und in die NK Abrechnung nehmen.

    Aber imho ist es auch rechtens, dass die Wartung direkt in Rechnung gestellt wird.

  • Na ja, ich habe es ja nur gehört das eineige das selber zahlen, ob es stimmt weiß ich nicht. Bei mir war es immer so das es in den Nebenkosten war, ich bin auch nicht Infomiert worden das es jetzt
    jeder selber machen soll einen Heitzungbauer kommen zu lassen und
    selber zu bezahlen. Egal sollte es soweit sein, werde ich es
    einen Anwalt abgeben mit den Mietvertrag und dann sehn was man
    machen wird.

  • Servus,
    also so wie ich es sehe ist im Mietvertrag explizit gesagt, Mieter zahlt an Vermieter. Eine einseitige Änderung seitens des Vermieters ist nicht möglich. Hier ist die Zustimmung des Mieters erforderlich. Solltest du deine Zustimmung nicht geben, bleibt alles beim Alten. Aber deswegen gleich zum Anwalt laufen?????

  • Das ist doch das was ich meine, also lag ich ja doch im
    recht erst mal. Ich werde einfach sehn ob im diesem Jahr
    der Heitzungbauer sag ich mal kommt und die Gastherme wartet
    oder nicht. Und der Anwalt kostet mich eh fast nicht, nur 10 Euro
    und die bezahle ich dann gerne. Danke.

  • Zitat


    Und im Mietvertrag ist es so geregelt das es der Vermieter
    übernimmt, oder nicht.

    Unverständlich !!!

    Ist es denn nun im Mietvertrag geregelt oder nicht ???
    Beides ist ja wohl nicht möglich !

  • Zitat

    Jetzt meine frage, angeblich soll
    ich jetzt die Wartung der Therme selber bezahlen,

    Warum fragst du nicht zuerst dort nach, woher dieses Gerücht kommt. Denn "angeblich" ist ein Gerücht, auch klar, dass man sofort zum Anwalt rennt, wenn man sich für jeden Furz einen Beratungsschein holt.

    Mit Kopfschütteln.

  • Das ist doch das was ich meine, also lag ich ja doch im
    recht erst mal. Ich werde einfach sehn ob im diesem Jahr
    der Heitzungbauer sag ich mal kommt und die Gastherme wartet
    oder nicht. Und der Anwalt kostet mich eh fast nicht, nur 10 Euro
    und die bezahle ich dann gerne. Danke.

    der wird sicher kommen, und du wirst sicher zahlen, ob in monatlichen Raten über die NK oder einmalig an den Heizungsbauer... .
    Aber das erklärt dir dein Anwalt bestimmt gerne noch einmal:D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!