problem mit kautionrückzahlung

  • guten morgen,

    ich wusste nicht so recht in welches thema das passt.
    ich bzw meine freundin hat ein problem mit ihrem alten mieter.

    meine freundin bekommt von ihrer alten wohnung noch die kaution wieder. nach etlichen erinnerungen per email an den vermieter meldete dieser sich nun mit folgendem anliegen.

    " ich werde ihnen erstmal nur die hälfte der kaution wiedergeben"
    "begründung: sie haben seit ihrem einzug in einer 55 m² wohnung gewohnt und nicht wie im vertrag angegeben ca. 45m²"

    Im Vertrag stehen 45m² und selbst wenn ein Vermieterwechsel stadtfindet gelten die angaben im Vertrag doch trotzdem oder nicht oO? Ist doch nicht das Problem meiner Freundin, dass die zu doof sind zum vermessen?!

    Dazu noch als kleine Anmerkung. Sie ist schon seit 2 Monaten aus dem Vertrag raus, wartet auf Kaution und jetzt kommt der erst mit dieser Information.

    Muss der neue Vermieter nicht die Richtigkeit des Vertrages prüfen und ggf. neu Vermessen während der Mietdauer?

    Hoffe jemand kann mir helfen.
    Anwalt einschalten ist bischen krass.
    Aber im Recht würden wir dann sein oder?

    mfg

  • Hallo,

    ich könnte mir eher vorstellen, dass der Vermieter mit seinem Hinweis darauf hinaus will, dass aufgrund der Wohnungsgröße ggf. in der Vergangenheit keine zutreffende Nebenkostenabrechnung erstellt wurde und daher die Vorauszahlungen zu gering bemessen waren.

    Eine rückwirkende Erhöhung des Mietzinses dürfte wohl kaum möglich und insofern auch kein Argument für die Einbehaltung eines Teils der Kaution sein.

    Gruß

    Philipp

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