Ich finde Schnee... 6
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...toll! (2) 33%
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...teuer! (3) 50%
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...kalt! (3) 50%
Angenommen in einem Mietvertrag wäre ausdrücklich vereinbart, dass "der Bürgersteig abwechselnd durch die Mietparteien" zu reinigen sei, gefolgt von einigen Ausführungen in welchem Umfang Schnee und Eis zu räumen sei. Weitere Regelungen wie ein genauer Zuständigkeitsplan nach Tagen oder Wochen würden nicht existieren. In den Augen eines Mieters wäre der Bürgersteig stets geräumt wenn er das Haus verlässt, nur in ganz wenigen Fällen hätte Schnee gelegen und der genannte Mieter hätte Schnee geräumt (so etwa zwei oder dreimal im ganzen Winter).
Wenn der besagte Mieter dann nach etwa 1,5 Jahren Mietverhältnis seine erste Betriebskostenabrechnung erhielte, wären darin immense Kosten für einen Winterdienst enthalten über den der Mieter nie informiert wurde. Die Rückzahlung ist somit geringer als erwartet. In den vorigen Abrechnungen der anderen Mieter (die schon länger im Haus wohnen) wäre dieser Posten dieses Jahr ebenfalls erstmalig aufgeführt. Der Hausverwalter weist jegliche Forderung zurück ohne zu begründen auf welcher Grundlage er die Umlage der Kosten für gerechtfertigt hält.
Folgende Fragestellungen:
a) Müsste der Mieter die Kosten für den Winterdienst zahlen?
b) Dürfte der Mieter nach mehrmaliger Fristsetzung den geforderten Betrag einmalig von der Miete abziehen? Wäre es in diesem Fall sinnvoll den Betrag ausdrücklich von den Nebenkosten bzw ausdrücklich von der Kaltmiete abzuziehen oder wäre dies egal?
c) Angenommen die einzige Möglichkeit den Vermieter zu irgendeiner Reaktion zu bewegen wären Einschreiben. Dürften die reinen Portokosten hierfür ebenfalls einbehalten werden?
Bei Antworten wäre es prima, wenn dazu angegeben würde wodurch man seine Aussagen begründet sieht. Antworten in denen eine vage, unbelegte Ahnung als profundes Wissen dargestellt werden sind kontraproduktiv!
Vielen Dank im Voraus!