Wegen Schimmel Sonderkündigungsrecht ?

  • Hallo,
    ich bin hier neu und erhoffe mir einige Tipps von euch.

    Zu meinem Fall:

    Wir sind am 21.01.2012 in eine 4 Zimmer (116qm) Altbauwohnung über 2 Etagen gezogen. Vor 2 Wochen stellten wir fest dass sich, an den Wänden an den Fenstern, und zwar dort wo die Fensterbretter beginnen, Schimmel bildet. Bis auf die Fenster im Küchen- und Essbereich sind alle Fenster betroffen. Zudem haben wir entdeckt, dass die Tapete an den Fenstern im Arbeitszimmer durchfeuchtet ist und sich bereits löst. Kurze Zeit später bemerkten wir, dass die Dachschräge im Arbeitszimmer auch teilweise feucht ist und es bei geschlossener Tür anfängt "muffig" zu riechen. Wir zeigten den Schaden dem Vermieter sofort an und baten um einen Vororttermin.
    Gleichzeitig bestellten wir uns das Gesundheitsamt zu uns in die Wohnung und ließen eine Probe des Schimmels nehmen. Es wurde ein "reichliches" Vorkommen zweier Schimmelarten der Risikogruppen 1 und 2 festgestellt. Das Protokoll der Dame vom Gesundheitsamt steht nun noch aus.
    Bei dem Vororttermin gab sich der Eigentümer des Hauses und auch der Herr von der Hausverwaltung stur, sagte uns, es wäre ein Lüftungsproblem und man könnte den Schimmel mit Schimmelentferner bekämpfen. Es hätte hier noch nie ein Fall von Schimmel gegeben. Er würde aber eine Firma schicken, die prüfen soll, ob die Feuchtigkeit von innen oder von außen kommt. Wir können durch Zeugenaussagen der Vormieter und einigen Schreiben unserer Nachbarin an die Hausverwaltung nachweisen, dass es hier auf jeden Fall große Probleme mit Schimmel gab, woran wohl die falsch eingebauten Fenster schuld sind.
    Bei der Wohnungsbesichtigung und auch bei der Übergabe, wurde die Frage nach Schimmel verneint. Es war allerdings auch kein Schimmel und keine Feuchtigkeit zu sehen.

    Nun zu meiner Frage: Können wir aufgrund des Gutachtens vom Gesundheitsamt und der nicht eingehaltenen Fristen des Vermieters zur Beseitigung des Schadens fristlos kündigen?
    Die Vormieterin der Wohnung sagte in einem Gespräch, dass sie nach 6 Monaten in dieser Wohnung die komplette Einrichtung, die bereits verschimmelt war, wegwerfen konnte. Außerdem war sie und ihre Kinder ständig krank.
    Wir haben rund 6000 € in die neue Einrichtung und die Renovierung dieser Wohnung gesteckt, um die wir uns nun verständlicherweise Sorgen machen. Zudem plage ich mich seit den Renovierungsarbeiten in der Wohnung mit einer Bronchitis herum, die trotz mehrfacher Antibiotikaeinnahme nicht weg ist. Meine Tochter (2 Jahre) litt unter starkem Husten (besonders über Nacht). Seitdem wir sie aus ihrem Kinderzimmer ins Schlafzimmer umgelegt haben, sind die Beschwerden weniger geworden. Wir machen uns Sorgen, dass hinter den Platten zur Raumentfeuchtung im Kinderzimmer starker Schimmelbefall herrscht und sie (und auch wir) ernsthaft gefährdet sind.

    Danke für Antworten.
    Jenny P.

  • Ja im Normalfall wäre das wohl der erste Gang. Leider haben wir uns vor kurzem erst eine Rechtschutzversicherung zugelegt, die natürlich jetzt noch nicht greift. Wir haben ein wenig Angst vor hohen Kosten, die wir im Moment nicht tragen können. Wir sind beide arbeitstätig, allerdings hat uns die Einrichtung dieser Wohnung ein relativ großes Loch gerissen. Mehr Kosten waren ja nicht eingeplant.

  • Das Thema ist so komplex und es geht ggf. um Schadensersatz und Gutachten, gerichtsverwertbare Beweissicherung und und und ... wahrscheinlich gehts auch vor Gericht. Ich mein mit der fristgerechten oder fristlosen Kündigung und Auszug alleine ist es ja nicht getan. Die Gesundheitsgefährdung muss ggf. auch noch nachgewiesen werden.

    So gerne ich helfen würde, aber da hilft nur in das Thema einlesen, in den sauren Apfel beissen und einen Anwalt beauftragen. Ansonsten besteht die Gefahr das investierte Geld zu verlieren. Mal abgesehen davon, dass das Risiko natürlich auch mit Anwalt besteht.

    Das Forum ist bei solch einer heiklen und vorallem von vielen nur vor Ort zu klärenden Parametern abhängigen Thematik kein Ersatz für eine fundierte Rechtsberatung. Die empfehle ich hier wirklich dringend um keine Fehler zu machen.

  • Hm, das ist wohl wahr, wenn es um Gutachten, Schadenersatz usw. geht kann da sicherlich kein Forum im ganzen www helfen.
    Mich hätte nur interessiert, ob das Gutachten vom Gesundheitsamt, der eigentliche Befall und das Nichtbeseitigen des Schadens ausreicht um fristlos zu kündigen. Weitere Schritte im Zweifelsfall aus "einer anderen Wohnung" heraus zu tätigen.
    Oder ob man wirklich von oben bis unten eingeschimmelt sein muss und ein Arzt braucht, der schon Krankheiten feststellen muss, die vom Schimmel verursacht wurden. So weit möchte ich es nämlich nicht kommen lassen. Wir haben ja auch Verantwortung für das Kind.


  • Mich hätte nur interessiert, ob das Gutachten vom Gesundheitsamt, der eigentliche Befall und das Nichtbeseitigen des Schadens ausreicht um fristlos zu kündigen.


    Das Gutachten habt Ihr doch noch garnicht - *kopfschüttel*.

  • Doch, jetzt schon. Lag heute im Briefkasten.

    Es steht aber auch nicht viel mehr drin, als auch in der Auswertung vom Labor (die ich eigentlich damit vorhin meinte).
    Es steht drin, was das Gesundheitsamt hier gesehen hat. Also beginnender Schimmelbefall an den Fensterfaschen im Kinderzimmer, Schimmelbefall an den Fensterfaschen im Wohnzimmer, feuchte Tapete an den Fenstern im Arbeitszimmer, feuchte Dachschräge und muffiger Geruch.

    Drunter steht, dass Feuchtigkeit zu Schimmelbildung beiträgt. Dann kommen die Schimmelarten aufgezählt und dass diese in der Lage sind durch gewisse Stoffe die sie absondern, Krankheiten zu verursachen.

    In den Abschlusssätzen steht dass das halt inakzeptabel ist und der Schaden nachhaltig beseitigt werden muss, um die Gesundheit nicht zu gefährden.

  • Doch, jetzt schon. Lag heute im Briefkasten.
    Es steht aber auch nicht viel mehr drin, als auch in der Auswertung vom Labor (die ich eigentlich damit vorhin meinte).
    Es steht drin, was das Gesundheitsamt hier gesehen hat. Also beginnender Schimmelbefall an den Fensterfaschen im Kinderzimmer, Schimmelbefall an den Fensterfaschen im Wohnzimmer, feuchte Tapete an den Fenstern im Arbeitszimmer, feuchte Dachschräge und muffiger Geruch.
    Drunter steht, dass Feuchtigkeit zu Schimmelbildung beiträgt. Dann kommen die Schimmelarten aufgezählt und dass diese in der Lage sind durch gewisse Stoffe die sie absondern, Krankheiten zu verursachen.
    In den Abschlusssätzen steht dass das halt inakzeptabel ist und der Schaden nachhaltig beseitigt werden muss, um die Gesundheit nicht zu gefährden.


    Der entscheidende Satz, dass die Wohnung unbewohnbar ist, fehlt offensichtich. Also ist das mit der legalen fristlosen Kündigung wohl nichts.