Änderung der Nebenkosten und evtl Stromdiebstahl?

  • Hallo,

    habe zwei Beispiele und bitte um eure Beurteilung.

    Fall A):
    Der Mieter hat wirksam die Mietwhg gekündigt. Der Vermieter inseriert daraufhin die Whg. zur Nachmietersuche. Im Inserat sind natürlich Miete und Nebenkosten angegeben, allerdings sind die angegeben Nebenkosten geringer, als die aktuell vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten.

    Kann der Vermieter hier so ohne weiteres im laufenden Abrechnungsjahr dies ändern? Muss hier nicht ein Verteilungsschlüssel zu Grunde liegen, der nicht einfach geändert werden kann? Oder gilt der Schlüssel nur für die Abrechnung und nicht für die monatlichen Abschlagszahlungen der Nebenkosten?

    Hat dies Ausirkungen auf die Bemessung der Nebenkosten für Restlaufzeit des Mietvertrags?


    Fall B):
    Der Mieter hat das Gefühl, dass über seinen separaten Stromzähler noch andere Verbräuche laufen, die nicht durch seine angemietete Wohnung verursacht werden.
    Genau untersucht hat er die Situation nicht, aber mögliche Quellen könnte Flur- oder Außenbeleuchtung des Mehrfamilenhauses sein, aber auch weitere Ursahen sind denkbar.

    Welche Möglichkeiten hat der Mieter, wenn er nachweisen kann, dass hier unkorrekt über seinen Zähler abgerechnet wurde?

    Nichtigkeit des Vertrages? Nachforderung von fälschlich zu viel gezahlten Strom auf Grundlage einer Schätzung?

  • Fall A: Der Vermieter kann vom nächsten Mieter den gleichen Abschlag, einen niedriger, einen höheren oder sogar garkeinen verlangen.
    Erst am Ende des Abrechnungsjahres wird zusammengezählt, was tatsächlich an Kosten entstanden ist und was bereits dafür gezahlt wurde. Hängt ja auch davon ab, wie viele Personen neu einziehen und wie deren Verbrauch ist.
    Ebenso kann der Vermieter mit den neuen Mieter auch andere Umlageschlüssel vereinbaren, als es bei Ihnen der Fall war.

    Fall B: Ersteinmal sollte abgeklärt werden, ob dies tatsächlich so ist oder nur ein Verdacht. Wenn sich der Verdacht bestätigt würde ich den Vernmieter erstmal darauf hinweisen und zur Abänderung auffordern.
    Ob und wie man nachträglich dann den entstanden Schaden geltend machen kann, weiß ich nicht. Vermutlich wäre dann der richtige Zeitpunkt einen Anwalt aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen.

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