Grundsteuerverteilung

  • Habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten.
    In einem 3-Familienhaus wird die Grundsteuer nach einem Verteilungsschlüssel abgerechnet. Mein Anteil ist im Mietvertrag
    festgelegt. Zur Prüfung meines Anteil benötige ich aber die gesamten QM des Hauses. Diese wird mir aber nicht vom Vermieter mitgeteilt. Somit kann ich eine sachliche Prüfung nicht vornehmen.

    Ist der Vermieter nicht verpflichtet, mir diese Angaben zu machen?

  • Nein, auch bei der Heizkostenabrechnung wird nur nach dem Wäremeesszählern verteilt, nicht wie vereinbart nach 30:70 Verhältnis. Ich vermute, man will mir die Größe des Hauses verschweigen.

  • Zitat

    Ich vermute, man will mir die Größe des Hauses verschweigen.

    Das ist nicht entscheidend, was du vermutest. Fakt ist, dass bei einem Mehrfamilienhaus zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden muss. Da gibt es kein Vertun.

    Du solltest also auf Einhaltung der Heizkostenverordnung beharren, dann muss der Vermieter die Hosen runterlassen. Sollte er sich weiterhin weigern, würde ich die Bezahlung der Positionen, die nach Wohnungsgröße abgerechnet werden nicht bezahlen und bei den Heizkosten mit Hinweis auf § 12 um 15 % mindern. Da geht es zwar um die fehlende Abrechnung nach Verbrauch, aber bei einer Aufteilung 30/70 sind die Grundkosten nicht unerheblich.

  • Hallo jojojo,

    "In einem 3-Familienhaus wird die Grundsteuer nach einem Verteilungsschlüssel abgerechnet."
    Nach welchem?

    "Mein Anteil ist im Mietvertrag festgelegt."
    Und zwar wie?

  • Danke für deine Info.
    Ich hatte in meinem Mietvertrag seinerzeit einen einen Verteilerschlüssel für die Umlegung der Grundsteuer und der Gebäudeversicherung unterzeichnet. Bei einem Anteil von 324 zu 1000 müßte ich ungefähr 1/3 der Wohnfläche bewohnen.
    Auf meine Frage hin, wieviel QM sich hinter 1000 verbergen, wird mir die Antwort verweigert.
    Wie bei der Heizkostenabrechnung, als auch bei Umlegung über den
    Verteilerschlüssel wird die Gesamtfläche nicht angegeben.

  • Hallo Berny,

    der Vermieter wohnt mit im 3-Familienhaus. Mein Anteil ist mit ca. 1/3 der Gesamtfläche angegeben. Wie schon gesagt, verweigert mir der Vermieter die Angabe der Gesamt-QM, die ja Grundlage der Verteilung ist. Ich kann daher keine sachliche Prüfung der Umlage bei Grundsteuer und Gebäudeversicherung vornehmen. Kann er diese Auskunft verweigern?

  • Auf meine Frage hin, wieviel QM sich hinter 1000 verbergen, wird mir die Antwort verweigert.


    (Warum? Was hat er zu verbergen? Ich werde meine Vermutung mal für mich behalten.)
    Dann schliesse ich mich @Mainschwimmer's letztem Posting an.

  • Was kann ich jetzt ohne Rechtsanwalt oder Mietervereinmitgliedschaft erreichen, dass ich an die QM komme?


    Wenn Du die Bezahlung der fraglichen Posten vorerst verweigerst mit Hinweis auf die fehlenden erforderlichen Angaben, wird sich der VM schon an Dich wenden...

  • Zitat


    Mein Anteil ist im Mietvertrag festgelegt. Zur Prüfung meines Anteil benötige ich aber die gesamten QM des Hauses. Diese wird mir aber nicht vom Vermieter mitgeteilt. Somit kann ich eine sachliche Prüfung nicht vornehmen.
    Ist der Vermieter nicht verpflichtet, mir diese Angaben zu machen?

    Er ist es. Der Vermieter hat die Pflicht Ihnen eine ordnungsgemäße und nachprüfbare Abrechnung zu erstellen.
    Fordern Sie den Vermieter dazu schriftlich auf und halten Sie den Teil Grundsteuer vorläufig zurück.
    Eine andere Möglichkeit wäre eine Rückfrage bei der örtlichen Kommunalverwaltung. Diese setzen die Grundsteuer fest und Sie können ein berechtigtes Interesse daran nachweisen, sodass es keine Schwierigkeit geben dürfte.

  • Hallo,

    in finde den Vorschlag gut. Bei der Stadtverwaltung werde ich mich bezüglich der Grundsteuer erkundigen.
    Ob gleichzeitig ich bei der Verbraucherberatung mich erkundigen sollte, kann ich noch nicht beurteilen. Werde es aber telefonisch abklären.
    Eine Info über den Mieterbund ist mit Kosten von über 180 € verbunden, Aufnahmegebühr und 2-jährige Mitgliedschaft oder gibt es noch eine andere Möglichkeit.

  • jojojo:

    "Bei der Stadtverwaltung werde ich mich bezüglich der Grundsteuer erkundigen."
    Falsch. Der VM hat Dir den Bescheid vorzulegen, aus dem die Grundsteuer hervorgeht.
    Ausserdem hat er Dir mitzuteilen, wieviel m² Mietfläche das Haus hat.
    Wv. m² Du hast, weisst Du ja.
    Solltest Dich erstmal hierum bemühen.
    So würde ich es machen, eines nach dem andern.

  • Hallo, habe mich entschieden: Mitglied im Mieterschutzbund zu werden und die
    Angelegenheit prüfen zu lassen.
    Dadurch werde ich persönlich nicht gezwungen, persönlich an den Vermieter
    heranzutreten

  • Zitat

    Eine andere Möglichkeit wäre eine Rückfrage bei der örtlichen Kommunalverwaltung. Diese setzen die Grundsteuer fest und Sie können ein berechtigtes Interesse daran nachweisen, sodass es keine Schwierigkeit geben dürfte.

    Vom Finanzamt festgesetzter Einheitswert * Hebesatz

    Ich frage mich allerdings, wie diese Information hier weiterhelfen soll. Denn der Einheitswert orientiert sich sicherlich nicht an der Wohnfläche des Gebäudes.

  • Danke für die Info. Im Grundsteuerbescheid steht ja auch nicht die Qm des gesamten Hauses, der Hebesatz wir von der Komune festgelegt.
    Das hilft ja auch nicht weiter.
    Wenn mein Vermieter mir nicht die Gesamtfläche für die Verteilung der Grundsteuer und der Gebäudeversicheerung angeben will, unterstelle ich mal, will er mich betrügen, denn seine Qm sind weit, weit größer als meine, denn er wohnt unter mir und hat zusätzlich noch eine 17 qm große Küche, sehr größer Balkon und ein privates Schwimmbad.
    Deshalb werde ich die Kosten tragen müssen, um mir im Mieterschutzbund die Abrechnung sachlich prüfen lassen. Dann werde ich ja weitersehen, wenn ein Schreiben beim Vermieter eintrifft.