Grundsteuerverteilung

  • Zitat


    Deshalb werde ich die Kosten tragen müssen, um mir im Mieterschutzbund die Abrechnung sachlich prüfen lassen.


    Von den Damen und Herren vom Mieterschutzbund werden Sie auch nicht die m² Zahl der Gesamtwohnfläche erfahren.
    Das ist rausgeschmissenes Geld.
    Sie können nur, wie ich bereits weiter oben erwähnte, beim Vermieter die Unterlagen einsehen.
    Im Falle einer Weigerung halten Sie den Betrag der Grundsteuer solange zurück bis er geneigt ist, einzulenken.

  • Von den Damen und Herren vom Mieterschutzbund werden Sie auch nicht die m² Zahl der Gesamtwohnfläche erfahren.
    Das ist rausgeschmissenes Geld.
    Sie können nur, wie ich bereits weiter oben erwähnte, beim Vermieter die Unterlagen einsehen.
    Im Falle einer Weigerung halten Sie den Betrag der Grundsteuer solange zurück bis er geneigt ist, einzulenken.


    Schliesse mich an.
    Da ich den Eindruck habe, dass Jojo noch Infos bräuchte...:
    1. Der VM hat dem M auf Verlangen den Grundsteuerbescheid im Original vorzuzeigen.
    2. Der VM hat dem M mitzuteilen, wv. Gesamtmietfläche das im Grundsteuerbescheid benannte Objekt hat. Unter Vorbehalt: Der VM hat dem M die Grössen der anderen Mietobjekte (ohne Namen der Mieter) zu nennen (damit der M zur Kontrolle addieren kann).
    Mit einem simplen Dreisatz kann dan diese Mammutaufgabe gelöst werden.
    Der seriöse VM wird doch wohl nichts zu verbergen haben....?:confused:

  • Hallo, die Möglichkeit, die ich habe ist eingeschränkt:
    1. ich erwarte eine Rückzahlung
    2. Da der VM mit der Äußerung: "Das geht mir auf den Keks" auf meine Frage nach der Gesamt-QM des Hauses geantwortet hat.
    3. wie kann ich ohne Klage zu den Angaben kommen, die ich benötige, um eine sachliche Prüfung der beiden Positionen der
    Betriebskostenabrechnung kommen.
    Es geht im Prinzip um die Verteilung von 1300 €, verteilt über die Anteile der 3 Parteien, VM und 2 Mieter.
    Ich setze 180 € für 2 Jahre Mitgliedschaft im Mieterbund ein und habe nichts?
    Ich kann ja noch einen Versuch starten, indem ich den VM auffordere
    mir Einsicht, wie erwähnt, in den Original-Grundsteuerbescheid
    mit der Angabe der QM, zu ermöglichen.
    Wie ich es aber bereits erlebt habe, wird dieses abgelehnt, ich solle meine QM (aber nicht im Mietvertrag ersichtlich) und Qm des anderen Mieters addieren, der Rest wäre dann ihre Qm.
    Was kann ich ich tun, alles nicht ok. Oder doch sofort einen Anwalt?

    3 Mal editiert, zuletzt von jojojo ()

  • Wenn Du nachweislich den VM vergebens aufgefordert hast, Dir Auskunft zu geben, bleibt Dir nur der Rechtsweg übrig.
    Ich würde mich an einen Fach-Anwalt wenden.
    Aus dem Vermieterforum weiss ich, dass die Ergüsse von Mietervereinen nicht immer zielführend sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny ()

  • Ich werde nochmals den VM auffordern, mir den Original-Grundsteuerbescheid mit der Angabe der Gesamt-QM vorzulegen. Wenn er dieses nicht macht,
    kann ich dann einen Fachanwalt aufsuchen. Es geht im Prinzip um diesen einen Punkt, der andere Punkt der Heizkostenverteilung kann davon abgeleitet werden. Kann ja sicherlich nicht teurer sein, als 2 Jahre Mieterbund (ca 180 €). Ist wohl der einige Weg....

  • jojojo:


    "Ich werde nochmals den VM *) auffordern, mir den Original-Grundsteuerbescheid mit der Angabe der Gesamt-QM vorzulegen."


    Oder Dir Einsicht zu gewähren.
    *) schriftlich nachweislich


    " Wenn er dieses nicht macht, kann ich dann einen Fachanwalt aufsuchen."
    Ratsam.

  • Hallo, d.h. in fordere sie nochmals, diesmal aber schriftlich,
    mir die Einsicht in den Original-Grundsteuerbescheid zu gestatten
    mit einer Frist von 3-5 Tagen.
    Nach Terminverstreichung werde ich dann einen Fachanwalt aufsuchen.
    Ist das so ok?

  • Hallo, d.h. in fordere Sie nochmals, diesmal schriftlich, auf, mir die Einsicht in den Original-Grundsteuerbescheid zu gestatten mit einer Frist von 3-5 Tagen.
    Nach Terminverstreichung werde ich dann einen Fachanwalt aufsuchen.
    Ist das so ok?


    Joo, kommt hin, ich würde 10 Tage einräumen und das Jahr des Bescheids angeben.