Kündigung,Kaution,Nebenkosten

  • Liebes Forum,
    die Situation wird langsam verzwickt, deswegen hoffe ich auf eure hilfe. Die Situation ist so:
    Mein Vermieter hat mir jahrelang eine zu hohe NK Abrechnung gestellt. Irgendwann bin ich darauf gekommen und habe sie dann nur so beglichen, wie es im Vertrag stand( Küche u. Stellplatz sind im Mietvertrag enthalten und nicht mehr über die NK abzurechnen, laut Anwalt).
    Die zuvielbezahlten NK hat er mir nie zurückbezahlt, stattdessen bekam ich viele Briefe und viele Mahnungen, Kündigungen,...
    Nun hat er mir wegen Eigenbedarf gekündigt (das ist bestimmt ein vorgeschobener Grund)zum 31.01.2012
    Nun werde ich zum 30.03.12 ausziehen,habe aber Kosten, durch neuen Kühlschrank und Holzofen. Für den Monat Februar habe ich die Miete noch nicht überwiesen. Denke dass ich auch für den nächsten Monat das Geld einzubehalten werd, um die neuen Kosten damit zu decken. Meinem Vermieter hatte ich damals 2 MM Kaution überwiesen. Jetzt habe ich den Verdacht, dass er mir die Kaution nicht mehr zuückzahlen würde (wg Nebenkosten) und ich dann zahlungsunfähig für die neue Miete wäre.
    Ich hoffe das ist nicht alles zu kompliziert(zum lesen und verstehen) Wären sie so gut und würden mir einen Ratschlag geben, wie ich mich am besten verhalten kann?
    Was könnte auf mich zukommen, wenn ich so weiterfahre...???
    gs c.

  • Hallo coolmachine_23,

    Du vermengst zuviel miteinander. Die Probleme sollten einzeln behandelt werden.

    "Mein Vermieter hat mir jahrelang eine zu hohe NK Abrechnung gestellt. Irgendwann bin ich darauf gekommen und habe sie dann nur so beglichen, wie es im Vertrag stand"
    Und die vorherigen überhöhten hast Du so stillschweigend akzeptiert?

    "Küche u. Stellplatz sind im Mietvertrag enthalten und nicht mehr über die NK abzurechnen, laut Anwalt"
    Richtig. Sind ja keine NEBENkosten. Gab es noch andere Überhöhungen?

    "Die zuvielbezahlten NK hat er mir nie zurückbezahlt,"
    Hattest Du sie denn nachweislich zurückgefordert?

    "stattdessen bekam ich viele Briefe und viele Mahnungen, Kündigungen,..."
    Und Deine Reaktion...?

    "Nun hat er mir wegen Eigenbedarf gekündigt (das ist bestimmt ein vorgeschobener Grund)zum 31.01.2012"
    Wann genau? Seit wann wohnst Du dort? Grund des Eigenbedarfs?

    "Für den Monat Februar habe ich die Miete noch nicht überwiesen."
    Musst Du aber.

    "Denke dass ich auch für den nächsten Monat das Geld einzubehalten werd, um die neuen Kosten damit zu decken."
    Darfst Du nicht.

    "Jetzt habe ich den Verdacht, dass er mir die Kaution nicht mehr zuückzahlen würde (wg Nebenkosten) und ich dann zahlungsunfähig für die neue Miete wäre."
    Damit musst Du rechnen und hast die A-Karte...

    "Ich hoffe das ist nicht alles zu kompliziert(zum lesen und verstehen)"
    Nein, ist es nicht.

    "Was könnte auf mich zukommen, wenn ich so weiterfahre...???"
    Zahlungsklage/n.

  • Zitat


    "Jetzt habe ich den Verdacht, dass er mir die Kaution nicht mehr zuückzahlen würde (wg Nebenkosten) und ich dann zahlungsunfähig für die neue Miete wäre."

    Beachte dass es die Kaution eh nicht sofort zurückgibt sondern dies bis zu 6 Monate bzw. sogar bis zur nächsten Abrechnung dauern kann.

  • Hallo coolmaschine 23,
    ein Tipp noch zu den Verdacht einer vorgeschobenen Eigenbedarf Kuendigung.
    Wenn es sich nach Ihren Auszug herausstellt bzw. Sie beweisen koennen, dass die Eigenbedarf Kuendigung vorgeschoben wurde, sollten Sie sich dann mit einen fachkundigen Rechtsanwalt in Verbindung setzen. ( Event. Schadensersatzanspruch ) Da diese Art von Eigenbedarf Kuendigung nicht so ohne weiteres erlaubt ist.

    Denn bei einer Eigenbedarf Kuendigung muss der Vermieter es in der schriftlichen Kuendigung genau angeben warum er die Wohnung kuendigt.
    Siehe Paragraf 569 Abs.4 und Paragraf 573 Abs. 3 BGB
    Werden die Kuendigungsgruende nachgeschoben, so muss die Kuendigung wiederholt werden.
    Desweiteren muss der Vermieter Sie ueber Ihr Widerspruchsrecht ( muendlich, schriftlich ) informieren. Macht es das nicht, so kann der Mieter dann die Kuendigung im ersten Raeumungsrechtsstreits widersprechen.
    Siehe Paragraf 574 BGB

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi