Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Noch hab ich den Mietvertrag nicht unterschrieben, weil mir doch einiges etwas unklar ist. Unter anderem steht dort:
"Die Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. §538 Abs.1 BGB findet insoweit keine Anwendung"
(Ich hab auch ein Urteil gefunden das bestätigt, dass dieser Haftungsausschluss rechtmäßig ist, weil diesbezüglich doch anscheinend die Meinungen auseinander gehen)
Meine Frage ist jetzt: was bedeutet das für mich?
Ich hab die Wohnung zwar kurz besichtigt, konnte aber nicht alles auf bestehende Mängel prüfen. Was wenn ich den Vertrag unterschreibe und bei der Übergabe dann ernsthafte Mängel feststelle? Z.B. Wasserhahn kaputt, oder Heizung geht nicht etc.
Muss das der Vermieter dann in Ordnung bringen? Oder ist das dann mein Pech?
Werden damit "nur" Mietminderung und Schadensersatzforderungen ausgeschlossen, und müssen diese Sachmängel vom Vermieter trotzdem behoben werden?
Sollte das ein Grund sein den Vertrag nicht zu unterschreiben?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe