Frage zum Wirtschaftlichkeitsgebot

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
    Wie genau ist das mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot?
    Mal angenommen, das Heizöl geht mitten im Winter aus und der Vermieter hat es versäumt rechtzeitig neues zu bestellen (Lieferzeit ist ja normalerweise bis zu 25 Werktage). Kann er dann die Mehrkosten, die für die kurzfristige Lieferung (z.B. Expresszuschlag) entstehen, auch auf die Nebenkosten umlegen? Und wenn zur Überbrückung Diesel an der Tankstelle gekauft wurde, kann das auch mit umgelegt werden?
    Hab nämlich jetzt Sorge, dass unsere Nebenmkosten durch die Decke schießen und das obwohl wir hier seit Tagen frieren und die Heizung nur gelegetlich etwas anläuft, wenn der Kanister Diesel mal wieder kurz dranhängt.