Hallo zusammen,
habe vor 7 Jahren einen Mietvertrag unterzeichnet, der ein
Zeitmietvertrag gem. §575 BGB "auf unbestimmte Zeit" ist.
Jedoch sind in dem Abschnitt keinerlei Details zu Kündigungsfristen vermerkt.
Was ist nun meine Kündigungsfrist?
Danke und Grüße,
Chris
Zeitmietvertrag gem. §575 BGB auf unbestimmte Zeit
- cnix
- Erledigt
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Zitat
....., der ein Zeitmietvertrag gem. §575 BGB "auf unbestimmte Zeit" ist.
Jedoch sind in dem Abschnitt keinerlei Details zu Kündigungsfristen vermerkt.Einen Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit ist einfach absurd. Hier bringen Sie was durcheinander. In einem Zeitmietvertrag (sagt schon der Name)ist die Mietzeit festgeschrieben, das heißt es müsste bei Ihnen ein Datum des Mietendes genannt sein.
Aus: Mieterverein Bochum
Vertragsdauer und Vertragsende werden “unwiderruflich” festgelegt. Im Mietvertrag steht schon die konkrete Verwendungsabsicht des Vermieters nach Ablauf der Mietzeit.Vermieterkündigung: Während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen. Ausnahme: Fristlose Kündigung, zum Beispiel wegen Nichtzahlung der Miete.
Mieterkündigung: Während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen. Ausnahme: Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel nach einer Modernisierung oder einer Mieterhöhung.
Vorteil: Sicheres Wohnen für die Laufzeit des Vertrages.
Nachteil: Mieter sind für die Laufzeit des Vertrages fest gebunden, und zum vereinbarten Vertragsende muss der Mieter ausziehen.
Besonderheit: Kein Kündigungsschutz.
Fehlt im Mietvertrag die Angabe zum Grund der Befristung (siehe oben), wird der Vertrag wie ein unbefristeter Mietvertrag behandelt.Offensichtlich haben Sie mit diesem letzten Satz was durcheinander gebracht. Wenn dem so wäre, müsste die Zeit abgelaufen sein und sie können mit 3-Monatsfrist kündigen.
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Hallo Chris,
Du hast einen normalen MV geschlossen. Die Kündigungsfrist/en ergeben sich aus § 573 BGB: Für Dich bis zum Monatsdritten Werktag zum Ende des übernächsten Monats, also jetzt noch zum 31.05. Für den VM je nach Dauer des MV 6 bzw. 9 Monate.