Hallo,
ich wohne in einem 3 Parteien-Haus (Altbau 1910) mit einem Wasserzähler im Keller.! Die Wasserkosten werden pro Kopf berechnet, in unserem Fall 2/2/2.
Da aber die Parterre-Wohnung einen Garten hat in dem im vorigem Jahr auch noch ein Pool (Durchmesse ca. 5 Meter) gebaut wurde,
Interessiert mich nun wie diese Wohnung bei den Wasserkosten zu behandeln ist. Muss diese Wohnung nicht mehr Wasserkosten zahlen
als die anderen Wohnungen ohne Garten und Pool. ??? Wie ist hier der Berechnungsschlüssel ???
Vielen Dank
Wasserkosten / Wohnung mit Garten
- Rolli
- Erledigt
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Aus "Mietrechtslexikon":
Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen. Der Vermieter kann dem nicht widersprechen.
Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen. Dazu ist natürlich Voraussetzung, dass der Zähler ordnungsgemäß abgelesen wird. Der Vermieter muss dabei die Richtigkeit der Zählerstände jeweils bestätigen bzw. ein neutraler Zeuge muss die Ablesung vornehmen und bestätigen. Der Zähler muss gegen Manipulationen des Mieter und Vermieters gesichert sein. (Urteil) Quelle: Grundeigentum 2003, 396-397Auch nach der Mietrechtsreform 2001 gibt es keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters Wasseruhren einzubauen um den Verbrauch jeder Wohnung genau zu ermitteln. Wird für bestimmte Betriebskosten, die von einem Verbrauch abhängen, dieser Verbrauch jedoch vom Vermieter erfasst (vor allem bei Installation von Wasseruhren) und sind keine spezielle Vereinbarung getroffen, so ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, dem Mieter gegenüber nach dem festgestellten Verbrauch auch abzurechnen. Also wenn Wasseruhren vorhanden sind, dann muss auch nach dem Verbrauch abgerechnet werden ( § 556 a BGB). Ist nichts vereinbart und es wird weder der Verbrauch, noch die Verursachung vom Vermieter erfasst, gilt die Wohnfläche als Umlagemaßstab § 556 a Abs 1 BGB.
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Leider ist der erste Absatz aus dem Mietrechtslexikon nicht richtig. Erst wenn alle Wohnungen an einem Strang mit Wasseruhren ausgestattet sind, muss der Vermieter die Berechnung nach dem abgelesenen Verbrauch vornehmen. Eine Uhr bei einem Mieter bringt überhaupt keine Änderung:
In diesem speziellen Fall sieht es aber so aus, dass der Verbrauch für Garten und Pool über eine Uhr erfasst werden muss, die an der Entnahmestelle montiert wird.
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Hallo Rolli,
dass die anderen Mieter das Poolwasser mitbezahlen müssen/sollen, finde auch ich nicht gerecht, vor allem, wenn man bedenkt, dass das Abwasser ca. doppelt soviel wie Frischwasser kostet.
Rechnen wir mal die Verbräuche nach, um zu sehen, ob sich der Aufwand lohnt:Durchschnittlicher Verbrauch p.P. 40m³ pro Jahr, also 80m³ pro Mietpartei pro Jahr.
Mit Pool 15m³ Inhalt macht 3m³ pro Mietpartei zusätzlich, also 83m³ Wasser pro Jahr.
Was Ihr nun macht, müsst Ihr selbst entscheiden, bzw. was der Hauseigentümer bzw. der "Täter" macht...
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Klaut das Wasser für den Pool einfach beim Nachbarn.
Unglaublich aber tatsächlich schon erlebt. Schlauch der in den Keller ging nachgegangen, füllte der Nachbar seelenruhig seinen Pool.
Ja er hätte den anderen Mieter im Haus gefragt, der hätte es erlaubt.