Zunächst ein Hallo in die Runde, ich bin überfragt, neu hier und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Seit 2005 wird meine Berliner Wohnung von einer Hausverwaltung verwaltet, welche mir noch nie von sich aus eine BK-Rechnung erstellte. Die BK-Rechnungen 2005 & 06 bekam ich erst nach über einem Monat des Bittens und Bettelns. Aber das Guthaben, das mir daraufhin überwiesen wurde, entschädigte.
Als ich mich jetzt überwand (ich weiß, das ist reichlich spät), die BK-Rechnungen 2007-10 einzufordern, bekam ich sie innerhalb 1 Woche per eMail zugesandt.
Fazit: 2007 (14 Euro) und 2008 (40 Euro) Guthaben, 2009 (52 Euro) und 2010 (64 Euro) Nachzahlung. Macht unterm Strich eine Differenz von ca. -60 Euro, die sie binnen 14 Tagen von mir fordern.
Eigentlich ist die Frist für Nachforderungen doch längst verstrichen. Oder kommt ebenfalls zum Tragen, dass ich erst jetzt (vor ca. 10 Tagen) nach den Abrechnungen fragte?
Weshalb mich das so beschäftigt, liegt allerdings an der eMail selbst:
"Anbei die gewünschten Betriebskosten-Abrechnungen von 2007-2010, aus denen sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 61,80 € ergibt, den Sie bitte bis zum 15. März 2012 auf das Konto xxx bei der Bank xxx überweisen.
In diesem Zusammenhang möchten wir die Vorauszahlungen für die Betriebskosten gerne von 47,10 € auf 49 € angleichen und bitten Sie auch um Zustimmung zu einer moderaten Mieterhöhung von 134,56 € um 20% = 26,91 € auf 161,47 €.
Zusammen mit den angepassten Betriebskosten von 49 € ergibt sich so ein neuer monatlicher Brutto-Betrag von 210,47 €.
Zur Erhöhung der Miete um 20% sind wir alle 3 Jahre berechtigt. Sie haben bisher über 10 Jahre die gleiche Miete gezahlt und Ihre Wohnung liegt weiter unter dem Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen
Wenn Sie damit einverstanden sind, ändern Sie Ihren Dauerauftrag ab 1. Mai 2012 bitte einfach auf 200 € glatt.
Dieser Bruttomietbetrag gilt dann mindestens für die nächsten 3 Jahre.
Sollten Sie nicht damit einverstanden sein und auf einer förmlichen Mieterhöhung bestehen, die dann ggf. auch gerichtlich durchsetzbar wäre, würden wir einen neuen Bruttomietbetrag von 210,47 € geltend machen.
Wir hoffen aber, dass dies nicht notwendig wird und Sie mit der moderaten Anpassung an die allgemein gestiegenen Preise einverstanden sind.“
(Abgesehen davon, dass ich mich natürlich glücklich schätzen kann, 10 Jahre ohne Mieterhöhung gelebt zu haben und nun eine solch glimpfliche auf mich wartet):
Was soll ich davon halten? Ist das ein Angebot, das ich nicht ablehnen sollte? Ist es gar so toll, dass ich nicht wegen (unrechtmäßig(?) geforderten) 60 Euro daran rütteln und lieber der Nachzahlung nachkommen sollte?
Oder kaufe ich die Katze im Sack? Immerhin weiß ich doch nicht einmal, zu welchen Anteilen Miete und BK in der Miete von 200 Euro verrechnet werden. Wäre die Forderung nach einer Einzel-Aufstellung dieser beiden Kostenpunkte schon ein Bestehen auf das, was er als "förmliche Mieterhöhung" bezeichnet? Oder wie habe ich das "förmlich " zu verstehen?
Kann ein Nettomietbetrag ohne Änderung/Ergänzung des Mietvertrages in einen Bruttomietbetrag umgewandelt werden? Und würde eine HV das freiwillig tun? Oder impliziert mir die Formulierung "Brutto-" vermutlich etwas völlig Falsches?
Puh, ich weiß, das sind sehr viele Fragen, aber genau deswegen komme ich hier nicht weiter. Allerdings hätte ich die rechtlichen Fragen gerne geklärt, bevor ich mich mit etwaigen verbleibenden Fragen an die HV wende. Und eine Mieterberatung kann ich aufgrund meiner geschäftsbedingten Abwesenheit so schnell nicht aufsuchen.
Ich danke Euch herzlichst für jeden Rat, Tipp und Hinweis!
LG überfordert