Hilfe! Ex-Vermieter will uns abzocken!

  • Hallo,

    ich hoffe, dass man uns hier weiterhelfen kann.

    Ich werde nun einmal versuchen, den Sachverhalt darzustellen:

    Meine Lebensgefährtin und ich haben bis zum 28.11.2009 eine Wohnung bewohnt, der Mietvertrag lief jedoch noch bis zum 31.12.2009.
    Schon zum Zeitpunkt der Kündigung war unserem damaligen Vermieter anzumerken, dass er unseren Schritt ganz und gar nicht gut fand...

    Im Nachhinein stellte er plötzlich Mängel fest, die so weder von uns verursacht, noch bestätigt oder gegengezeichnet wurden.

    Zudem wurde schon die Freigabe der hinterlegten Mietkaution seitens des Vermieters beantragt, welche am 13.03.2010 zur Auszahlung kommen soll, obwohl uns die Bank in der vergangenen Woche noch zugesagt hatte, dass ein Sperrvermerk auferlegt würde und der Vermieter somit vorerst nicht an das Geld heran käme...

    Jetzt verzweifeln wir langsam aber sicher und wissen wirklich nicht mehr weiter - zumal uns die Zeit davon rennt.
    Wir sind aufgrund dieser Vorfälle auch schon dem örtlichen Mieterverein beigetreten, doch hier antwortet man weder auf Emails, stellt einen nicht zum entsprechenden Berater durch oder es ist sowieso den ganzen Tag über besetzt.
    Wohl auch wieder rausgeschmissenes Geld...

    Nachfolgend werde ich diese Mängel aus seiner Sicht und dazu unsere Stellungnahme aufführen.

    Punkt 1.

    Nach unserem Umzug stellte der Vermieter einen Schaden an der äußeren Hauswand fest, welcher durch das von uns engagierte Umzugsunternehmen (Außenaufzug) verursacht wurde. Das Umzugsunternehmen hat sich bereits bzgl. der Schadenregulierung mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und bekam für den besagten Schaden (Loch im Putz ca. 5x5cm) eine Rechnung über rund 5.700,-€ präsentiert... (ohne Worte)

    Ergänzend sollte wohl noch erwähnt werden, dass ein Umzug durch's Treppenhaus nicht möglich war, da das nachträglich angebrachte Geländer einen Möbeltransport (Couch, Kleiderschrank etc.) durch diese ohnehin schon sehr beengte Räumlichkeit nicht mehr zulässt.

    Da aber eine endgültige Regulierung noch nicht zustande gekommen ist, sieht uns der Vermieter nach wie vor in der Pflicht.

    Wir sehen das so:

    Der festgestellte Schaden an der Putzfassade der Außenwand wurde, wie auch von Herrn XXX vermerkt, durch die Firma XXX Umzüge verursacht und bereits geltend gemacht (inkl. Kostenaufstellung etc.)

    Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Herr XXX dem Abnahmeprotokoll nachträglich vermeintliche Schäden hinzugefügt hat, welche so weder von mir bzw. uns zur Kenntnis genommen, noch gegengezeichnet wurden.


    Punkt 2.

    Angeblich wurde einige Tage nach Ende des Mietvertrages ein Schaden am Parkettboden festgestellt, welcher darauf zurückzuführen sei, dass hier Wäsche getrocknet wurde...
    Das Parkett wäre dadurch, wiederum angeblich, "hoch gekommen" und musste ausgewechselt werden. Ein "Beweisphoto" ist uns zugesandt worden, jedoch sind darauf lediglich 2 Wäschestücke zu sehen.
    Nun verlangt der ehemalige Vermieter auch hier einen horrenden Schadenersatz (u.a. hat er den Boden in der gesamten Wohnung abschleifen und ölen lassen und stellt uns dies ebenfalls in Rechnung. Die Reparaturkosten für den "Schaden" betragen lediglich knapp 200,-€).

    Wir sehen das so:

    Die „Beschädigung des Fußbodens“ obliegt nicht etwa einer Fahrlässigkeit unsererseits, da hier nie Wäsche getrocknet wurde, sondern scheint aufgrund mangelhafter Verarbeitung hervorgetreten zu sein. Hiervon müssen wir ausgehen, da in der Nachbarwohnung genau derselbe Mangel aufgetreten ist, dies von Herrn XXX auch als solcher angesehen und den Bewohnern gegenüber auch so kommentiert wurde.
    An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass besagter Boden bereits zu Mietbeginn weder versiegelt noch anderweitig geschützt war, sondern lediglich einmalig geölt wurde.
    Herr XXX kommentierte während eines Besichtigungstermins mit einem Mietinteressenten am 14.12.2010 (später auch noch gegenüber den Bewohnern der Nachbarwohnung) den Zustand des gesamten Fußbodens als „tadellos“. Man müsse hier „nichts machen, da er stets gut gepflegt wurde“. Dies habe er „aber schon immer gewusst“.

    Zudem zweifeln wir die Echtheit des beigefügten „Beweisphotos“ an. Außerdem erscheint uns dessen Beschaffung äußerst zweifelhaft, da Herr XXX in unserem Beisein niemals ein solches Photo gemacht hat.

    Des Weiteren verweisen wir darauf, dass sich Herr XXX in unserer Abwesenheit - nach unserem Auszug zum 28.11.2009 - ungefragt (und unerlaubt) Zugang zur Wohnung verschafft hat, da wir ihn am 29.12.2009 zu einem verabredeten Termin im Eingangsbereich (jedoch IN der Wohnung) der Wohnung antrafen, unser Mietvertrag jedoch erst zum 31.12.2009 endete. Wir müssen daher leider davon ausgehen, dass sich Herr XXX zwischenzeitlich des Öfteren unerlaubt dort aufgehalten und sich somit des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hat.
    Dies wurde uns z.B. bewusst, als wir bemerkten, dass sämtliche Heizkörper in der Wohnung aufgedreht waren, wohingegen wir diese beim Auszug am 28.11.2009 komplett abgedreht hatten.
    Herr XXX bestätigte uns auf Nachfragen, dass er selbst die Heizkörper aufgedreht hat.

    Punkt 3.

    Schadenersatz für einen Satz Haus-, Briefkasten- und Garagenschlüssel.

    Wir sehen das so:

    Die Schlüssel, für welche Herr XXX ebenfalls Schadenersatz fordert, wurden von uns am 08.01.2010 per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse Herrn XXX und zu seinen Händen verschickt.
    Laut Information der Deutschen Post AG wurde dieses Einschreiben am 09.01.2010 zugestellt und vom zuständigen Briefzusteller per Unterschrift dokumentiert. Dieses Dokument liegt uns vor.
    Allerdings wurde das Einschreiben durch den Briefzusteller scheinbar versehentlich als Einwurfeinschreiben behandelt, wodurch die Unterschrift des Empfängers nicht vermerkt wurde.
    Nun behauptet Herr XXX, dieses Einschreiben, und damit einhergehend auch besagte Schlüssel, nie empfangen zu haben. Die Sendung scheint nicht mehr auffindbar zu sein.
    Ein entsprechender Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post AG endete erfolglos am 15.02.2010.


    Sooooo...

    Ich hoffe, alles soweit verständlich und nachvollziehbar wiedergegeben zu haben.

    Zu Punkt 3 sei noch gesagt, das es sich hier wahrscheinlich um einen Haftpflichtfall handelt.


    Vielen Dank im Voraus für die Mühe und ggf. (dringende) Hilfe!

    Beste Grüße
    Heiko


    PS:
    Von einem Freund und ehemaligen Nachbarn weiß ich übrigens, dass dieser nach seinem Auszug (aus demselben Haus und dementsprechend auch demselben Vermieter) regelrecht zu einem Versicherungsbetrug genötigt wurde, damit der Vermieter somit den "stark abgenutzten Boden" anhand der Regulierungssumme einer "beim Umzug zerstörten Duschkabine" wieder aufhübschen konnte...

    3 Mal editiert, zuletzt von Audiomogul (22. Februar 2010 um 18:18)