Fragen zur ersten, eigenen Wohnung

  • Hallo zusammen,

    durch Zufall bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und hoffe Ihr könnt mir einige Tips geben bzw Erfahrungswerte vermitteln, damit ich einwenig besser planen kann.

    Die Wohnungsbesichtigung ist erst in 2 Wochen, vorab bekam ich aber schonmal die Zeichnung der Maße der Wonung sowie eine Auflisten diverser Kosten.
    Dabei handelt es sich um eine kleine 45 m² Wohnung im
    Münsterland, Nrw.

    1.
    Mich verwirrt es, das auf der techn. Zeichnung von BJ 1960 die Rede ist, während auf einer weiteren Übersicht von BJ 1991 gesprochen wird? Spricht das evtl für eineen Umbau/Modernisierung oder wie erklärt man das?

    2.
    Geschäftsanteil + Eintrittsgeld belaufen sich auf etwas über
    200 €. Ist das die Provision des Maklers oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

    3.
    Grundnutzungsgebühr liegt bei etwa 225 €. Das wäre prinzipiell die Kaltmiete, oder?

    4.
    Vorauszahlung für Betriebskosten liegen bei 90 €. Strom und heizung, so stehts drin, sind extra zu zahlen. Was genau fällt dann unter Betriebskosten?

    5.
    Gibt es Erfahrungswerte der Kosten was Strom und Heizung angeht?
    Singlehaushalt, 45 m² .... Heizen würde ich vermutlich nur das Wohnzimmer und Stromverbrauch wäre 1x kochen am Tag und nach der Arbeit PC/Fernseher. Lässt sich da pauschal was sagen?
    Wie genau schauts mit dem Wasser aus. Dieses ist in den betriebskosten enthalten, zum erwärmen wäre dann je nach Situation gas oder Strom fällig?

    6.
    Was würde ausser GEZ und Hausrat noch anfallen bzw wie hoch wären diese Kosten in etwa?

    7.
    Wie Mieter verlangen einen Bonitätsnachweis oder zumindest einen Lohnstreifen. Mein Problem ist das ich zwar gelernter Tischler bin, vor 2 Jahren aber eine kaufm. Umschulung gemacht habe und nach bestehen dieser zum 01.03 den Betrieb gewechselt habe.
    Festanstellung ist also vorhanden aber der Lohnstreifen kommt natürlich erst am 01.04 ... Hat man generell somit Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden?

    Vermutlich alles etwas "dumme" Fragen, aber grad mit der ersten Wohnung will ich mich nicht wirklich übernehmen und dementsprechend alles einplanen.

    Ich danke Euch für die Hilfe!

  • Ich kann und darf Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
    Ich kann nur zu einem Mietproblem eine Meinung äußern. Was Sie hier möchten sprengt den Umfang einer Meinungsäußerung.
    Im Internet sollten Sie zu den Fragen selbst googeln. Ich werde das für Sie nicht tun.

  • Zitat

    2.
    Geschäftsanteil + Eintrittsgeld belaufen sich auf etwas über 200€

    Das sind Dinge, die im allgemeinen von Genossenschaften gefordert werden. Bei einem privaten Vermieter, bzw. bei einer Wohnungsgesellschaft sind solche Zahlungen unbekannt.

    Auch im Münsterland gibt es in jeder größeren Stadt einen Mieterverein. Und dort wiederum gibt es gegen ein Taschengeld auch Broschüren, die sich mit dem Thema "Erste Wohnung" beschäftigen.

    Auch bietet das Internet mithilfe der Suchmaschinen genügend Lesestoff, um sich mit dem Thema vertraut zu machen.

  • Hallo Nyke,

    ich finde es schon gut und i.O., dass Du vor Mietabschluss Fragen stellst. Aber auch meine Antwort wird Dich nicht befriedigen:

    "Auflisten diverser Kosten.
    1. Mich verwirrt es, das auf der techn. Zeichnung von BJ 1960 die Rede ist, während auf einer weiteren Übersicht von BJ 1991 gesprochen wird? Spricht das evtl für eineen Umbau/Modernisierung oder wie erklärt man das?"
    Da müsstest Du den Anbieter fragen.

    "2. Geschäftsanteil + Eintrittsgeld belaufen sich auf etwas über
    200 €. Ist das die Provision des Maklers oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?"
    Dito.

    "3. Grundnutzungsgebühr liegt bei etwa 225 €. Das wäre prinzipiell die Kaltmiete, oder?"
    Dito. Bei "Nutzungsgebühr" klingeln bei mir Glocken: Weshalb nennt der Anbieter das nicht Nettomiete??

    "4. Vorauszahlung für Betriebskosten liegen bei 90 €. Strom und heizung, so stehts drin, sind extra zu zahlen. Was genau fällt dann unter Betriebskosten?"
    Siehe [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1&cp=8&gs_id=p&xhr=t&q=%C2%A7+2+bkvo&pf=p&sclient=psy-ab&source=hp&oq=%C2%A7+2+bkvo&aq=0&aqi=g1&aql=&gs_sm=&gs_upl=&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=b64d3909ae1fea34&biw=1170&bih=581]Google[/url]

    "5. Gibt es Erfahrungswerte der Kosten was Strom und Heizung angeht?
    Singlehaushalt, 45 m² .... Heizen würde ich vermutlich nur das Wohnzimmer und Stromverbrauch wäre 1x kochen am Tag und nach der Arbeit PC/Fernseher. Lässt sich da pauschal was sagen?"
    Sehhhr schwierig...

    "Wie genau schauts mit dem Wasser aus. Dieses ist in den betriebskosten enthalten, zum erwärmen wäre dann je nach Situation gas oder Strom fällig?"
    Das sieht so aus.

    "6. Was würde ausser GEZ und Hausrat noch anfallen bzw wie hoch wären diese Kosten in etwa?"
    Hat mit Mietrecht wenig zu tun. Wie Teuer GEZ und Versicherungen sind, wirst Du scho herausfinden.

    "7. Wie Mieter verlangen einen Bonitätsnachweis oder zumindest einen Lohnstreifen. Mein Problem ist das ich zwar gelernter Tischler bin, vor 2 Jahren aber eine kaufm. Umschulung gemacht habe und nach bestehen dieser zum 01.03 den Betrieb gewechselt habe.
    Festanstellung ist also vorhanden aber der Lohnstreifen kommt natürlich erst am 01.04 ... Hat man generell somit Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden?"
    Der Anbieter wird wissen, weshalb er die Hürde so hoch gesetzt hat, um seine Mieteinnahmen zu sichern...

  • Hallo Nyke,
    es gibt keine "Dumme Fragen" und jeder hat mal angefangen !

    Tipps zu den Fragen

    Nr.1 Die Maße sind wichtig, denn daraus resultiert sich die Miete. Am besten die Wohnung vor der Mietvertragsunterzeichnung selbst ausmessen. Differenzen bis zu 10 % sind in der Regel OK.
    Wenn Vermieter dagegen ist, dann Achtung wegen event. Differenzen in der Groessendarstellung !!!
    Nr. 2 Die Bezeichnung sind mir aus den Mietrecht nicht bekannt. Am besten Vermieter fragen. Wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wurde bzw. ein Makler in Anspruch genommen wurde dann ist eine Maklerprovision bei Abschluss des Mietvertrag faellig.
    Sich genau das Wort Geschaeftsanteil erklaeren lassen. Ist schon eine wenig merkwuerdig.
    3. Hier darauf achten, dass ein Mietvertrag ueber eine Wohnung vorliegt und nicht ein Gewerbemietvertrag oder desgleichen. Wenn es nicht der Fall ist Achtung, denn bei einen Gewerbemietvertrag gilt nicht das Wohnmietrecht und dann kann zum Nachteil des Mieters sein.
    4. Es gibt 17 Punkte die unter Betriebskosten zaehlen. Am besten mal unter "Betriebskostenarten" selbst nachschauen.
    5. Unter "Heizkosten Mietspiegel" kann man nach Erfahrungswerte schauen. Und nach eine Energieausweis fragen bzw. sich aushaendigen lassen !
    Wasser kann unter den Betriebskosten laufen. Strom in der Regel direkt mit den Stromanbieter ( Anmelden nicht vergessen ) und Gas auch oder ueber die Betriebskosten. Am besten Mietvertrag genau nachschauen oder Vermieter fragen. Tipp: Auch nach den letzten Betriebskostenabrechung vom Vormieter beim Vermieter oder Vormieter nachfragen. Somit erhaelt man erste Infos. Und wenn Zaehler vorhanden sind, sich diese Werte bei Uebernahme mit den Vermieter oder mit einen Zeugen notieren und unterschreiben lassen. Benoetigt man zur Kontrolle nach der ersten Betriebskostenabrechnung ( fruehstens nach ein Jahr )
    6. Unter "GEZ" nachschauen. Tipp: Haftplichtversicherung ist zu empfehlen und kann viel Geld im Schadensfall ersparen. Es kommt in der Regel noch eine Kaution dazu. Kann 1 - 3 Monatsmieten betragen und die erste kann bei Vertragsabschluss zu bezahlen sein. Sich diese Zahlung mit Quittung bestaetigen lassen und aufbewahren bis zum Auszug. Regelung zur Kaution siehe unter "Kaution"
    7. Es haengt vom Vermieter ab. Am besten Vermieter darueber informieren.
    Wenn Vermieter skeptisch ist, geggf eine Buergen nennen, z.B. die Eltern

    Fazit: Den Mietvertrag genau lesen und nicht voreilig unterschreiben. In der Regel gibt der Vermieter Ihnen die Zeit dafuer. Am besten vor Mietbeginn lesen. Wenn Vermieter "Druck" macht dann ist Vorsicht angegesagt.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    5 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (13. März 2012 um 20:02)

  • Zitat

    Und nach einem Energieausweis fragen bzw. sich aushaendigen lassen !

    Atomrofl .. und da schaut er dann drauf und ist genauso schlau wie vorher.

    Besser die letzte Nebenkostenabrechnung des Vormieters zeigen lassen.