Hallo zusammen,
vor ein paar Wochen ging bei uns die Klospülung nicht mehr, was ja schon recht akut ist.
Da die Firma, welch alle Reparaturen im Auftrag meines Vermieters erledigt, im selben Haus ist, bat ich meine Tochter nach der Schule rüber zu gehen und denen Bescheid zu sagen. Es kam auch gleich jemand und hat die Spülung in Gang gebracht. Die Rechnung ging an die Hausverwaltung. Ein paar Tage später erhielt ich einen Brief, in dem auf meinen Mietvertrag verwiesen wurde, in dem steht, dass anfallende Reparaturen der Hausverwaltung oder dem Vermieter zu melden sind. Da ich dies nicht getan hätte, würden sie die Rechnung nicht übernehmen und ich müsse sie selbst begleichen.
Wie sieht das Mietrecht in diesem Falle aus?
Da es um die Klospülung ging, war es recht akut und ich bin ja auf die Firma zugegangen, die für die Instandhaltung der Wohnung zuständig ist.
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Lieben Gruß
Claudia