Reparatur

  • Hallo zusammen,
    vor ein paar Wochen ging bei uns die Klospülung nicht mehr, was ja schon recht akut ist.
    Da die Firma, welch alle Reparaturen im Auftrag meines Vermieters erledigt, im selben Haus ist, bat ich meine Tochter nach der Schule rüber zu gehen und denen Bescheid zu sagen. Es kam auch gleich jemand und hat die Spülung in Gang gebracht. Die Rechnung ging an die Hausverwaltung. Ein paar Tage später erhielt ich einen Brief, in dem auf meinen Mietvertrag verwiesen wurde, in dem steht, dass anfallende Reparaturen der Hausverwaltung oder dem Vermieter zu melden sind. Da ich dies nicht getan hätte, würden sie die Rechnung nicht übernehmen und ich müsse sie selbst begleichen.

    Wie sieht das Mietrecht in diesem Falle aus? :confused:
    Da es um die Klospülung ging, war es recht akut und ich bin ja auf die Firma zugegangen, die für die Instandhaltung der Wohnung zuständig ist.

    Ich freue mich auf Eure Antworten! :)

    Lieben Gruß
    Claudia

  • Ob die Antwort erfreulich ist bezweifele ich fast. :)

    Wenn es so im Mietvertrag steht sollte man sich auch daran halten.
    Zu Klären wäre noch was im MV zum Thema Kleinreparaturen steht.

    Zumindest telefonisch sollte man sich das OK geben lassen bei dringenden Angelegenheiten. Hier gilt, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Es handelte sich ja nicht um einen Notfall der ausserhalb der Geschäftszeiten der Verwaltung auftrat.

    Nach meiner unbedeutenden, privaten und nicht rechtsberatenden Meinung und ohne nähere Kenntnis des MV ist die Verwaltung hier im Recht. Nächstes Mal fragen und am besten die Verwaltung den Auftrag erteilen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (15. März 2012 um 11:21)